Mehr Direktvermarktung von Solarstrom 

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Energiewende Mehr Direktvermarktung von Solarstrom 

Bei Stromspitzen und negativen Preisen erhalten Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen keine staatliche Förderung mehr. Dafür sollen sie ihren Solarstrom leichter selbst vermarkten können. Änderungen im Energiewirtschaftsrecht und im EEG sind nun in Kraft getreten.

2 Min. Lesedauer

Weltkugel umgeben von Energieelementen in einer Hand liegend.

Energie muss bezahlbar und klimaschonend sein. 

Foto: mauritius images/Doidam10/Al

Erneuerbare Energien sind an der Schwelle dazu, zur führenden Stromquelle zu werden. Künftig sollen sie zusammen mit steuerbaren Kraftwerken den gesamten Strombedarf decken. Daher müssen sie vollständig in die Strommärkte eingebunden werden. Das betrifft auch kleinere Anlagen. 

Photovoltaik-Strom leichter vermarkten

Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts wird auf die Herausforderungen reagiert, die sich aus den gelegentlichen Stromspitzen im Stromnetz ergeben. Wenn zu bestimmten Zeiten zu viel Strom aus erneuerbaren Energien im Netz zu negativen Preisen führt, erhalten neue Photovoltaik-Anlagen keine staatlich geförderte Einspeisevergütung mehr. Stattdessen sollen sie ihren Strom leichter selbst vermarkten und damit Erlöse erzielen. Dies gilt auch für kleinere Photovoltaik-Anlagen.

Ergänzend wird ein intelligenteres, digitales Stromsystem dabei helfen, das Ziel von 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 sicher und bezahlbar zu erreichen. Die wachsende Zahl von Photovoltaik-Anlagen, insbesondere auf Dächern, muss besser in das Stromsystem integriert werden, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür müssen Netzbetreiber auch kleinere Anlagen im Bedarfsfall steuern können, damit diese bei kritischen Stromüberschüssen abgeregelt werden können. Das Gesetz verbessert daher zudem die Wirtschaftlichkeit des Smart-Meter-Rollouts und entwickelt es weiter. Ziel ist es, die vorhandene Flexibilität von Stromerzeugern, Verbrauchern und Netzbetreibern besser im Netz nutzen zu können.

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts ist Teil eines von Bundestag und Bundesrat Ende Januar beziehungsweise Mitte Februar verabschiedeten energiepolitischen Gesetzespakets. Darin werden neben einer stärkeren Integration von Photovoltaik in den Strommarkt und einer besseren Digitalisierung auch Maßnahmen getroffen, um den Betrieb von Stromspeichern zu erleichtern und den Anschluss von Biogasanlagen zu vereinfachen. Die Änderungen im Energiewirtschaftsrecht und im EEG sind am 25. Februar in Kraft getreten. Zudem verlängert das Paket die Förderung von effizienten  Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen . Das neue KWK-Gesetz tritt am 1. April in Kraft.

Sicherer und flexibler Anschluss von Biogasanlagen 

Die Änderungen im EEG verbessern die Situation für viele Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen. Das betrifft vor allem Anlagen, die an die Wärmeversorgung angeschlossen werden. Biogas kann die Versorgung in Dunkelflauten-Zeiten sichern helfen und ergänzt Strom aus Wind- und Sonnenenergie. Das neue Modell weitet die Chancen auf eine Anschlussförderung aus und erhöht dazu die Menge an Ausschreibungen um 75 Prozent. Zudem werden Anreize für einen flexibleren Betrieb von Biogasanlagen geschaffen. 

Mehr Akzeptanz für den Windenergieausbau

Der Ausbau von Windenergie an Land wird künftig stärker gesteuert. Das „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau” ermöglicht einen einfacheren Antrag für einen Vorbescheid nach § 9 Absatz 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Das verhindert, dass solche Flächen für Windkraft gesichert werden, die langfristig für Windenergie nicht mehr zur Verfügung stehen. Davon ausgenommen sind sogenannte Repowering-Vorhaben, also der Ersatz schon bestehender Windräder durch leistungsstärkere Modelle. Die entsprechende BImSchG-Änderung tritt am 28. Februar in Kraft. 

Planungssicherheit für Kraft-Wärme-Kopplung 

Die Förderungen für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen werden im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz über den 31. Dezember 2026 hinaus zu veränderten Bedingungen verlängert. Denn es sind mehr solcher Anlagen notwendig und die Betreibende benötigen Planungs- und Investitionssicherheit.