Mehr Verbraucherfreundlichkeit
Schluss mit dem Kabelchaos: Seit Ende 2024 wird USB-C das Standard-Ladekabel für alle funkenden elektronischen Kleingeräte. Ab Frühjahr 2026 wird das auch für Laptops gelten.
1 Min. Lesedauer

Funkende elektronische Kleingeräte werden in der EU nur noch mit einem Einheitsladekabel verkauft, dem USB-C.
Foto: IMAGO/NurPhoto
Das Chaos mit den unterschiedlichen Ladekabeln wurde Ende 2024 beendet. In der EU wird der USB-C-Ladeanschluss als neuer Standard für neuverkaufte und mit Ladekabel aufzuladende Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher. Ab 2026 wird dieser Ladestandard dann auch für Notebooks gelten.
Die einheitlichen Ladegeräte werden zu einer erheblichen Verringerung von Elektroschrott führen. Denn pro Jahr fielen allein durch die verschiedenen Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an. Ein Ladegerät, das zu mehreren Geräten passt, ist verbraucherfreundlich und spart zudem noch Geld und Zeit. Nicht zuletzt wird die Möglichkeit erhöht, bei Bedarf ein aufgeladenes und damit einsetzbares Gerät zu haben.
Umsetzung von EU-Recht
Das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes setzt die im Jahr 2022 novellierte EU-Funkanlagen-Richtlinie in nationales Recht um. Die seinerzeitige Änderung der EU-Richtlinie, auf das das neue Bundesgesetz fußt, geht maßgeblich auf die Initiative Deutschlands zurück.
Im Jahr 2020 kauften Verbraucher in der EU etwa 420 Millionen funkende elektronische Kleingeräte. Sie besaßen im Durchschnitt drei Ladegeräte, um diese Geräte aufzuladen. Zugleich berichteten 38 Prozent von ihnen, dass sie Probleme beim Laden ihrer Geräte hatten, weil (gerade) kein kompatibles Ladegerät verfügbar war. Dem ist mit der Neuregelung nun Rechnung getragen.