Koordinator für Digitale Dienste in Deutschland
Die Bundesnetzagentur stellt als sogenannter Digital Services Coordinator sicher, dass sich Online-Dienste an die neuen europäischen Vorgaben gegen Desinformation, Hassrede und Produktfälschungen halten.
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Die Nutzerinnen und Nutzer von Plattformen besser schützen, die Transparenz der Dienste erhöhen und Wettbewerb gewährleisten – das soll der Digital Services Act (DSA) leisten. Dass diese Regeln auch eigehalten werden, überwacht der Digital Services Coordinator (DSC). Hier alle wichtigen Fragen und Antworten zu seiner Arbeit.
Warum brauchen wir eine Aufsicht für digitale Dienste?
Illegale Inhalte verbreiten sich sehr schnell über das Internet. Zunehmend entwickeln sich Gewaltaufrufe und Hassrede zu einer Gefahr für die innere Sicherheit. Falschmeldungen und KI-generierte Deepfakes, also täuschend echte Fälschungen von Ton- oder Bildaufnahmen, haben das Potential, die öffentliche Meinung – gerade im Kontext von Wahlen – zu beeinflussen. Auch Fälschungen von Markenprodukten sind im Umlauf und unterlaufen den Verbraucherschutz.
Auf diese Herausforderungen haben die Mitgliedstaaten der EU eine gemeinsame Antwort gefunden. Online-Plattformen stehen mittlerweile unter strengerer Kontrolle und müssen europaweite Vorgaben für mehr Sicherheit im digitalen Raum befolgen.
„Nie war eine starke Plattformaufsicht so wichtig wie heute. Wir sehen eine zusehende Verrohung des Diskurses im Netz. Gewaltaufrufe, Bedrohung Andersdenkender, antisemitische Hetze – das sind Grenzüberschreitungen, die Auswirkungen im realen Leben haben und die wir niemals akzeptieren können“, betont Bundesdigitalminister Volker Wissing.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Mit dem Digital Services Act (DSA) haben die EU-Staaten einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, der sicherstellen soll, dass sich Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen und Suchmaschinen in einem sicheren digitalen Umfeld bewegen können. Der DSA zielt darauf ab, illegale oder schädliche Online-Aktivitäten – etwa Hassrede, den Verkauf gefälschter Produkte oder die Verbreitung von Desinformation – zu verhindern.
Eine wichtige Rolle spielen dabei die nationalen DSA-Koordinatoren in den Mitgliedstaaten: die sogenannten Digital Services Coordinators (DSC). Während die EU-Kommission sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern pro Monat in der EU beaufsichtigt, sind die DSCs für kleinere Plattformen zuständig. In Deutschland hat seit dem 14. Mai die Bundesnetzagentur diese Aufgabe übernommen. Grundlage ist das Digitale-Dienste-Gesetz.
Welche Aufgabe hat der DSC?
Der DSC sorgt dafür, dass Plattformbetreiber die Regeln des DSA einhalten. Er fungiert als zentrale Anlaufstelle für Nutzerinnen und Nutzer, die sich darüber beschweren möchten, dass Plattformbetreiber z.B. Beleidigungen in sozialen Medien, verhetzende Videos oder auch den Verkauf illegaler Produkte dulden. Wenn nötig, bindet der DSC andere Behörden wie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die Landesmedienanstalten, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder das Bundeskriminalamt ein.
Die Koordinierungsstelle sammelt auch Hinweise zu sehr großen Plattformen und leitet sie gebündelt an die zuständige EU-Kommission weiter. Es besteht zudem Kontakt zu anderen nationalen DSC: Beschwerden über Anbieter mit Sitz in anderen EU-Ländern schickt die Koordinierungsstelle an den jeweiligen DSC im Ausland.
Was unternimmt der DSC konkret gegen verbotene Inhalte?
Der DSA gibt vor, dass Anbieter von Online-Plattformen und Suchmaschinen Hinweisen zu illegalen Inhalten und Produkten nachgehen müssen. Hass- und Falschmeldungen müssen sie wirksam entfernen. Wenn sie diese Aufgabe regelmäßig und systematisch missachten, geht der DSC gegen die Betreiber vor. Buß- und Zwangsgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes sind als mögliche Strafe vorgesehen.
Der DSC zertifiziert darüber hinaus so genannte „trusted flaggers“. Das sind Organisationen, die als vertrauenswürdige Hinweisgeber gelten. Sie verfügen über besonderes Fachwissen, um verbotene Inhalte zu erkennen und zu melden. Die Anbieter müssen diesen Meldungen dann vorrangig nachgehen.
Darf der DSC Inhalte zensieren?
Nein. Ob Inhalte illegal sind, entscheidet nicht der DSC. Das ist die Aufgabe der auch bisher zuständigen Behörden und Gerichte. Für strafbare Inhalte – z.B. Beleidigung, Bedrohung oder Betrug – ist die Polizei zuständig. Die Koordinierungsstelle ist nicht befugt, einzelne Inhalte zu löschen, Profile zu sperren oder Entfernungen anzuordnen.
Der DSC überwacht lediglich, ob die Plattformbetreiber mit Beschwerden angemessen umgehen. Dazu gehört, dass Online-Dienste und -Plattformen verpflichtet sind, ein Meldeverfahren einzurichten. Eingegangene Beschwerden müssen sie prüfen und dann auch etwas gegen rechtswidrige Inhalte unternehmen.
Wie kann mir der DSC persönlich helfen?
Grundsätzlich gilt: Was offline verboten ist, ist auch online verboten. Nutzer und Nutzerinnen können sich zur Wehr setzen, wenn ihnen im Internet illegale Inhalte begegnen. Sie können den jeweiligen Betreiber über das dort angebotene Meldeverfahren darauf aufmerksam machen. Wenn ein Dienst nicht angemessen darauf reagiert, also gegen die Sorgfalts- und Transparenzpflichten verstößt, ist der DSC Ansprechpartner. Im Beschwerdeportal nimmt der DSC Meldungen über Verstöße entgegen.