Drittes Hilfsprogramm läuft aus

Griechenland Drittes Hilfsprogramm läuft aus

Zur Unterstützung Griechenlands, dessen Staatshaushalt überschuldet war und nicht mehr kreditwürdig an den Kapitalmärkten, haben die Euroländer und der Internationale Währungsfonds seit 2010 drei Hilfsprogramme für das Land finanziert.

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Fahnen Griechenland/ Europa

Beschluss der Eurogruppe: 3. Hilfsprogramm endet im August 2018.

Foto: picture alliance/dpa/Kay Nietfeld

Im August wird das 3. Hilfsprogramm der Euro-Gruppe für Griechenland auslaufen. Die Auszahlung der letzten Tranche haben die Finanzminister der Eurogruppe am 21. Juni beschlossen.

Das 3. Programm, das vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit einem Gesamtvolumen von 86 Milliarden Euro finanziert wird, wurde im August 2015 aufgelegt und auf drei Jahre befristet. Nachdem die europäischen Institutionen festgestellt haben, dass Griechenland alle Auflagen erfüllt, ist die letzte Tranche in Höhe von 15 Mrd. Euro ausgezahlt worden. Damit sind aus diesem Programm 62 Mrd. Euro geleistet worden. Durch eine Verlängerung der Rückzahlungsfristen erhält das Land auch eine Schuldenerleichterung.

Voraussetzung für dieses wie auch für die vorhergehenden Hilfsprogramme waren und sind umfangreiche Reformen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft Griechenlands. Diese Reformen erforderten unter anderem eine ambitionierte Haushalts- und mittelfristige Finanzplanung, eine glaubwürdige Privatisierungsstrategie, eine nachhaltige Rentenreform und eine Modernisierung und Entpolitisierung der griechischen Verwaltung. Mit diesen Reformen soll das Land sich wieder wirtschaftlich entwickeln und als Staat wieder kreditwürdig werden.

Die Finanzminister der Euro-Gruppe erwarten, dass die Reformanstrengungen in Griechenland fortgesetzt werden. Aus diesem Grund wird der Reformprozess in Griechenland auch nach dem Auslaufen des Hilfsprogramms durch die europäischen Institutionen weiter überwacht.

Forderung nach Schuldenerlass

Der IWF fordert einen Schuldenerlass für Griechenland, den die Europäer bislang ablehnen. Die Frage, ob und inwieweit das Land die Schulden langfristig tragen und damit zurückzahlen kann, soll erst nach dem Auslaufen des 3. Hilfsprogramms entschieden werden. Die Kredite an das Land haben aber mit Blick auf den Schuldenstand eine lange Laufzeit.

Erstes und zweites Hilfsprogramm

Das erste Hilfsprogramm für Griechenland (2010-2013) wurde von den Euro-Staaten und dem IWF finanziert. Die Euro-Staaten sagten 80. Mrd. zugesagt und 52,9 Mrd. Euro ausgezahlt wurden 24,4 Mrd. Euro wurden in das zweite Hilfsprogramm übertragen.

Der IWF hatte 30 Mrd. Euro zugesagt, von denen 20,1 Mrd. ausgezahlt wurden. 9,9 Mrd. Euro wurden in das zweite Hilfsprogramm übertragen.

Das zweite Hilfsprogramm für Griechenland (2012-2014) umfasste Hilfszusagen von insgesamt 163,6 Mrd. Euro. Seitens des EFSF wurden 144,5 Mrd. zugesagt und 130,9 Mrd. Euro ausgezahlt. Der IWF stellte 19,1 Mrd. bereit, von denen 11,8 Mrd. Euro ausgezahlt wurden.

Zustimmung des Bundestages

Für die Zustimmung Deutschlands zu den Hilfsprogrammen ist eine Entscheidung des Deutschen Bundestages notwendig. Nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag das Verfahren im "Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESM¬FinG)" geregelt. Die Zustimmung des Bundestages über die abschließenden Regelungen erfolgte am 29. Juni.

Stand: 2. Juli 2018