Bundeswehr
Die Bundeswehr soll zukünftig schneller und effektiver auf Dienstvergehen von Soldatinnen und Soldaten reagieren können. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Wehrdisziplinarrecht neu ordnen soll.
1 Min. Lesedauer
Dienstvergehen von Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr sollen schneller und effektiver geahndet werden können. Mit dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften wird das Wehrdisziplinarrecht umfassend modernisiert und zukunftssicher gemacht.
Die Neufassung soll Disziplinarverfahren von Soldatinnen und Soldaten beschleunigen, sodass schneller und effektiver auf Dienstvergehen mit Disziplinarmaßnahmen reagiert werden kann. Erziehungs- und Präventionseffekte können nur erreicht werden, wenn Fehlverhalten zügig sanktioniert werden. Die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte soll dadurch erheblich verbessert werden.
Rechte bleiben bestehen
Mit dem neuen Gesetz werden Vorgesetzte gestärkt und gleichzeitig entlastet. Die Rechte der Soldatinnen und Soldaten bleiben dabei bestehen. Die Beschleunigung wird erreicht, indem das Vorermittlungsverfahren für das gerichtliche Disziplinarverfahren schnellstmöglich abgeschlossen wird. Grundsätzlich ist dafür eine Frist von sechs Monaten vorgesehen.
Position von Vetrauenspersonen wird gestärkt
Darüber hinaus wird das Disziplinarverfahren dadurch beschleunigt, dass auch die Anhörung der Vertrauensperson in die Hauptverhandlung verschoben wird. Auf das gesonderte Anhörungsverfahren bei der Einleitungsbehörde wird verzichtet. Die Position der Vertrauensperson wird gleichzeitig gestärkt, da diese künftig unmittelbar vor der Entscheidung des Truppendienstgerichts selbst angehört wird.