Rückerstattung von Steuern
Ab sofort können sich kleine Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie mit Verlusten rechnen, Steuervorauszahlungen für 2020 und bereits gezahlte Steuern für 2019 zurückerstatten lassen.
1 Min. Lesedauer

Kleine Unternehmen, Handel und Kultur erhalten während der Corona-Pandemie weitere Unterstützung.
Foto: picture alliance / dpa / Hase
Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, können ab sofort eine weitere Zahlungshilfe in Anspruch nehmen. Neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen können sie auch eine Erstattung von den für 2019 gezahlten Steuern bei ihrem Finanzamt beantragen. Dies geschieht auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
"Diese Liquiditätshilfe unterstützt Unternehmen schnell und unbürokratisch. Das Geld steht den Unternehmen ohnehin zu, wir sorgen dafür, dass sie es auch rasch bekommen. Damit stärken wir die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen, denen das Wasser aufgrund der Krise teilweise bis zum Hals steht", sagte Bundesfinanzminister Scholz in Berlin. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte: "Wir wollen unseren Unternehmen, von denen viele derzeit wegen der Corona-Krise um ihr Überleben kämpfen, keine unnötigen Mühlsteine um den Hals hängen." Deshalb sei der Beschluss der Koalition "ein sehr guter".
Mit dieser Maßnahme soll insbesondere für kleine Unternehmen und Selbständige im Handel, in der Kultur und im Gastrobereich die Zahlungsfähigkeit bestehen bleiben - unabhängig davon, ob die Geschäfte weiterhin geschlossen bleiben oder in dieser Woche geöffnet wurden.