Einzelhandel geschlossen, Supermärkte bleiben offen

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Diese Regeln gelten seit 16. Dezember Einzelhandel geschlossen, Supermärkte bleiben offen

Seit dem 16. Dezember sind die Maßnahmen in Kraft, die Bund und Länder am 13. Dezember zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen beschlossen haben. Die Regelungen sollen vorerst bis zum 10. Januar gelten. Ein Überblick.

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Eine Tafel mit der Aufschrift: Abholung und Lieferung möglich!

Abholung und Lieferungen von Speisen bleiben in der Gastronomie weiterhin möglich. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.

Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Willnow

  • Der Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons und Kosmetikstudios sind seit dem 16. Dezember geschlossen. Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, die Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.
  • An den Schulen sollen ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen von dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 geschlossen werden können.
  • In der Gastronomie gilt: Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Hier finden Sie  einen Überblick über den Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember. Abweichende Regelungen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes .