Bundesregierung feiert 70 Jahre Grundgesetz

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Verfassungsfest in Karlsruhe Bundesregierung feiert 70 Jahre Grundgesetz

70 Jahre Grundgesetz sind ein Grund zur Freude und zur Dankbarkeit. In Karlsruhe feierte das Bundesverfassungsgericht gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern den runden Geburtstag. Auch die Bundesregierung war dabei.

3 Min. Lesedauer

Stand der Bundesregierung aus der Vogelperspektive: Besucher tummeln sich in und vor einem austernförmigen offenen Zelt, einer großformatigen LED-Buchskulptur mit dem Artikel 8 des Grundgesetzes sowie einer Fotoausstellung.

Gut besucht: Bürgerinnen und Bürger informieren sich am Stand der Bundesregierung zu 70 Jahre Grundgesetz.

Foto: Bundesregierung/Müller

Am Stand des Bundespresseamtes (BPA) informierten sich Besucherinnen und Besucher zu 70 Jahre Grundgesetz, kamen mit den BPA-Mitarbeitern ins Gespräch und testeten ihr Wissen beim Quiz. Daneben gab es Musik und interessante Bühnengespräche mit prominenten Gästen sowie spontanen Besuch von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Verfassungsrichterin Susanne Baer.

Schäuble: Artikel 1 wesentlich

Großen Zuspruch fand Wolfgang Schäuble, der am Freitagnachmittag auf der Bühne im Zelt der Bundesregierung zu sehen war. Schäuble wies auf die Bedeutung des Artikels 1 des Grundgesetzes hin: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Artikel sei der Wichtigste, aus ihm ließen sich alle Grundrechte ableiten. Gleichzeitig sei er die Lehre aus der "Katastrophe der Nazidiktatur".

Der langjährige Bundesfinanzminister und heutige Bundestagspräsident nahm die Besucherinnen und Besucher mit auf eine Reise durch die Nachkriegsgeschichte: Westbindung, die Debatte um die Wiederbewaffnung, Ostpolitik, Einigungsvertrag. Die "großen Helden" waren für ihn die Menschen, die 1990 im Osten den Mut hatten, mit Kerzen in den Händen friedlich zu demonstrieren: "Darauf können unsere Enkel noch in 100 Jahren stolz sein."

Schäuble mahnte, die Demokratie nicht für selbstverständlich zu nehmen. Sie sei eine starke Staatsform, benötige aber zugleich bürgerschaftliches Engagement

Ein Mann und eine Frau stehen vor einer großformatigen Buchskulptur, die den Artikel 1 des Grundgesetzes zeigt. Im Vordergrund liegt eine Person in einem Liegestuhl und betrachtet das Geschehen.

Grundrechte großgeschrieben: Eine LED-Buchskulptur informiert über die Artikel des Grundgesetzes.

Foto: Bundesregierung/Müller

Über Recht und Gerechtigkeit sprechen

Auch am Samstag haben die jeweligen Talk-Gäste ihr je eigenes, zahlreiches Publikum angelockt.

YouTuber Mirko Drotschmann, bekannt als "MrWissen2Go", brachte die Grundrechte auf den Punkt und stand nach dem Bühnengespräch den Zuhörern im Einzelgespräch Rede und Antwort. Bundestagshistoriker Michael Feldkamp wusste viele Einzelheiten und Anekdoten aus der Geschichte des Grundgesetzes zu erzählen.

Auch Kontroversen wurden auf der Bühne der Bundesregierung aufgeworfen. So sprach sich Reinhard Gaier, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, gegen zu viele Änderungen beziehungsweise Erweiterungen des Grundgesetzes aus, etwa die Aufnahme besonderer Kinderrechte. Dem widersprach Heinz Hilgers. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes forderte solche Rechte vehement ein. 

Bundesverfassungsgericht öffnete seine Tore

Neben der Bundesregierung präsentierten sich europäische Initiativen wie Pulse of Europe, Karlsruhes Partnerstädte sowie Kultureinrichtungen wie das Badische Staatstheater auf dem zweitägigen Bürgerfest. 

Ein Höhepunkt war der Tag der offenen Tür im Bundesverfassungsgericht. Bei einem eineinhalbstündigen Rundgang konnten Besucherinnen und Besucher einen Blick hinter die Kulissen des Verfassungsorgans werfen. Dabei bekamen sie auch die Gelegenheit, das Büro von Präsident Voßkuhle zu besichtigen.

Bundesregierung deutschlandweit vertreten

Das Grundgesetz soll in ganz Deutschland gefeiert werden. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, wird die Bundesregierung vor allem bei besucherstarken regionalen Feierlichkeiten vor Ort sein.

Anlässlich des 70-jährigen Bestehens hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eine besondere Jubiläumsausgabe des Grundgesetzes produziert. Das Buch wird an ausgewählten öffentlichen Plätzen verteilt und kann unter www.bundesregierung.de bestellt werden. Wer mehr zum Grundgesetz wissen möchte, findet Videos, Fotoreihen und interessante Informationen rund um unsere Verfassung auf www.70jahregrundgesetz.de