Bundeskabinett stimmt Klimaabkommen zu

Vereinbarung von Paris Bundeskabinett stimmt Klimaabkommen zu

Das im Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris beschlossene Übereinkommen ist ein Wendepunkt für den internationalen Klimaschutz. Es ist das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder gemeinsam in die Pflicht nimmt. Das Bundeskabinett hat dem Abkommen nun zugestimmt.

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Mit dem in Paris erzielten Übereinkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft zu dem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen. Darüber hinaus geben sich die Staaten das Ziel, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral zu werden. Auch soll die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöht werden.

Das Übereinkommen gibt allen Staaten den klaren Auftrag, ambitionierten Klimaschutz konsequent umzusetzen. Um regelmäßig zu überprüfen, ob die nationalen Klimaschutzbeiträge der Staaten ausreichen, gibt es einen fünfjährlichen Überprüfungs- und Ambitionsmechanismus. 

Grafik: Die Bundesregierung stimmt den Pariser Abkommen zu

Zustimmung zum Pariser Klimaabkommen

Foto: Bundesregierung

G7 leisteten Vorarbeit

Bereits im Juni letzten Jahres beim G7-Treffen in Elmau stand die Klimapolitik im Fokus. Oberstes Ziel der G7 war es, beim Klimagipfel in Paris ein verbindliches globales Klimaabkommen zu beschließen. Deshalb bekannten sich die Teilnehmer des G7-Gipfels zum sogenannten Zwei-Grad-Ziel - das in Paris sogar auf unter zwei Grad reduziert wurde.

Ebenfalls machten die G7 eine Zusage zum Klimafonds. Ab 2020 sollen jährlich von den Industriestaaten und weiteren Freiwilligen 100 Milliarden Euro in den internationalen Klimafonds eingezahlt werden.

EU muss Anstrengungen erhöhen

Dabei gilt für die EU: Die nationalen Klimaschutzbeiträge müssen bis zum Jahre 2020 erneut mitgeteilt oder aktualisiert und ab 2025 für die Zeit nach 2030 anspruchsvoller als der bisherige Klimaschutzbeitrag fortgeschrieben werden.

Insbesondere den verwundbaren Ländern sichert das Übereinkommen Unterstützung beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu – durch Finanzierung, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau.

Nach der Unterzeichnung folgt die Ratifizierung

Das im Dezember in Paris getroffene Übereinkommen muss binnen eines Jahres bis zum 21. April 2017 von den teilnehmenden Staaten unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung durch Deutschland und die EU soll am 22. April 2016 im Rahmen einer Zeremonie in New York stattfinden. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon hat dazu eingeladen

Nach seiner Unterzeichnung muss das Übereinkommen von den Vertragsparteien – darunter die EU und deren Mitgliedstaaten – ratifiziert werden. Deutschland wird sich für ein baldiges Inkrafttreten einsetzen.