Bund und Länder verlängern Kontaktbeschränkungen

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Beschluss Bund und Länder verlängern Kontaktbeschränkungen

Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen werden bis zum 29. Juni verlängert. Darauf haben sich der Bund und die Länder geeinigt. Für Besuche von Freizeitparks und Freibädern, Ausflüge und Reisen im Inland gelten die Regelungen der Bundesländer.

1 Min. Lesedauer

Bund und Länder haben sich in einem gemeinsamen Beschluss darauf geeinigt, die coronabedingten Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni zu verlängern. Dies ist auch mit Blick auf das bevorstehende Pfingst-Wochenende zu beachten. Demnach können die Länder Treffen von zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum gestatten.

Weiterhin wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Zu weiteren Informationen geht es hier . Den Bund-Länder-Beschluss finden Sie hier

Freizeitgestaltung und Inlandsreisen

Für Besuche von Freizeitparks und Freibädern, Ausflüge und Reisen im Inland gelten die Regelungen der Bundesländer. Deshalb sollten Sie die Regelungen Ihres Bundeslandes prüfen und, bevor Sie im Inland verreisen, einen Blick auf die aktuellen Informationen des Bundeslandes werfen, in dem Ihr Reiseziel liegt.