Für weniger Bürokratie in der Landwirtschaft

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Im Kabinett beschlossen Für weniger Bürokratie in der Landwirtschaft

Das Kabinett hat eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, die im Agrarbereich Unternehmen und Verwaltung von Bürokratie entlasten. Abläufe werden optimiert, die Rechtsklarheit verbessert und Meldepflichten abgeschafft.

1 Min. Lesedauer

Ein Mähdrescher bei der Getreideernte bei Sonnenuntergang.

Die Bundesregierung entlastet die Landwirtschaft von unnötiger Bürokratie – sodass Landwirtinnen und Landwirte sich auf ihre eigentlich Arbeit fokussieren können. 

Foto: Shutterstock/Dar1930

Die Landwirtschaft ist stark von Bürokratie betroffen. Sie hat in vielen Bereichen eine Komplexität erreicht, die von den Unternehmen schwer zu bewältigen ist und als unverhältnismäßiger Aufwand empfunden wird. Es besteht dringender Handlungsbedarf, Bürokratie abzubauen und auf das notwendige Maß zurückzuführen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer betonte: „Der Handlungsdruck ist einfach riesig. Allen ist inzwischen klar: Bürokratie kostet Geld und geht zulasten der Wettbewerbsfähigkeit.“ 

Wirkungsvolles Maßnahmenpaket 

Mit dem im Kabinett beschlossenen Bürokratie-Rückbaugesetz werden bürokratische Hürden entschlossen und verbindlich angegangen und den Betrieben wieder mehr Freiraum gegeben. Auch Erleichterungen für die Ernährungswirtschaft werden in den Blick genommen. Meldepflichten, die über das EU-Recht hinausgehen, sowie zeitlich überholte oder nicht mehr erforderliche Vorschriften, Gesetze und Verordnungen werden aufgehoben. Die hohen Standards im Lebens- und Futtermittelbereich bleiben erhalten. 

Unter anderem geplant ist:

  • Statt alle drei Jahre müssen zukünftig Landwirte und Gärtner die verpflichtende Fortbildung zum Pflanzenschutz nur noch alle sechs Jahr machen.
  • Meldepflichten nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch, die über EU-Recht hinausgehen, werden aufgehoben.
  • Änderungen in der Bundes-Tierärzteordnung führen zu effizienteren Verfahren bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
  • Für das letzte Jahr der laufenden GAP-Periode werden keine neuen Öko-Regelungen eingeführt, um neuen Aufbau von Bürokratie zu vermeiden

Modernisierungsagenda setzt den Rahmen

Mit der im Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen „Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung “ hat die Bundesregierung einen Rahmen geschaffen, um notwendige Schritte zum Bürokratieabbau gemeinschaftlich anzugehen. 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium verfolgt dabei einen umfassenden und systematischen Ansatz: Melde- und Nachweispflichten sowie bestehende Prozesse in der Verwaltung von EU, Bund, Ländern und Kommunen werden hinterfragt. Gesetze und Verordnungen werden auf mögliche Vereinfachungen durchleuchtet. Ein erster Schritt war die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025.