Gewerbe sparen gut 55 Millionen Euro 

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Bürokratierückbau in Immobilien- und anderen Gewerben Gewerbe sparen gut 55 Millionen Euro 

Ab dem 24. Juli entfällt die Weiterbildungspflicht für Makler. Die Genehmigungsfiktion gilt für alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Schornsteinfeger müssen ab Ende Juli keine Heizungslabel mehr anbringen. 

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Frau erklärt Mann in einem Büro Unterlagen.

Bürokratierückbau in der Immobilienbranche: Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter entfällt die Pflicht, sich regelmäßig weiterzubilden.

Foto: Getty Images/Tom Werner

Das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz wurde am 23. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die verschiedenen Regelungen des Gesetzes treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.

Damit schafft die Bundesregierung regelmäßige Weiterbildungen für Immobilienmakler und das Label für alte Heizungsanlagen ab.  

Neu im Gesetz ist zudem die Ausweitung der Genehmigungsfiktion nach der Gewerbeordnung auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Das hat der Bundestag am 11. Juni beschlossen. Die Genehmigungsfiktion sieht vor, dass ein Gewerbe als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten darüber entscheidet. Die Genehmigungsfiktion tritt ebenfalls am 24. Juli in Kraft.

 

Weniger Regulierung in der Immobilienbranche

Ab dem 24 Juli 2026 müssen sich Immobilienmaklerinnen und -makler nicht mehr regelmäßig weiterbilden. Das spart der Branche voraussichtlich rund 44,9 Millionen Euro jährlich. Die Bundesregierung vertraut darauf, dass die meisten Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsbewusst ausüben mit eigenem Interesse daran, ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine gesetzlich vorgegebene Weiterbildung für Immobilienmakler, die auch Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zur Folge hat, wird daher als verzichtbar erachtet. Auch für in Deutschland tätige Makler aus anderen EU-Ländern existiert diese nicht.

Geregelt wird das mit der Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung. Sie ist ein Teil des Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und tritt am 24. Juli 2026 in Kraft.

Die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter bleibt bestehen. Darauf bestand der Bundestag in seinem Beschluss am  11. Juni.

Energielabel auf alten Heizkesseln hat ausgedient

Weitere zehn Millionen Euro spart die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG). Ab dem 30 Juli 2026 müssen die Bezirksschornsteinfeger das „Nationale Heizungslabel“ nicht mehr auf älteren Heizungsanlagen anbringen. Die Pflicht galt seit Januar 2017.

Das Heizungslabel stand im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und sollte Energieeinsparungen und mehr Heizkesselaustausche bewirken. Eine Evaluation von 2020 zeigte hingegen, dass die Anzahl der Kesseltausche und die Energieeinsparungen deutlich hinter den Zielen des Aktionsplans zurückgeblieben sind. 

Der Austausch alter Heizungen kann sich lohnen – für den Geldbeutel und für den Klimaschutz. 
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. 
Die Bundesregierung setzt die Förderung fort: Die neuen Förderbedingungen gelten bereits ab dem 21. Juli 2026. 
Bereits vor dem 20. Juli zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen. Ausführliche Informationen finden Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau  (KfW).
Fragen und Antworten zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auf energiewechsel.de .