Zustimmung im Bundesrat
Mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau werden in der Gewerbeordnung werden Pflichten abgeschafft und Genehmigungen bei Gewerbeanmeldungen beschleunigt. Der Bundesrat hat den Neuregelungen nun zugestimmt.
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Bürokratierückbau in der Immobilienbranche: Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter entfällt die Pflicht, sich regelmäßig weiterzubilden.
Foto: Getty Images/Tom Werner
Mit dem Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz schafft die Bundesregierung regelmäßige Weiterbildungen für Immobilienmakler und das Label für alte Heizungsanlagen ab. Sie hebt zudem Berichtspflichten auf mit Änderungen weiterer Rechtsvorschriften.
Neu ist zudem die Ausweitung der Genehmigungsfiktion nach der Gewerbeordnung auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Das hat der Bundestag am 12. Juni beschlossen und ist damit dem Änderungsantrag des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie gefolgt. Die Genehmigungsfiktion sieht vor, dass ein Gewerbe als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten darüber entscheidet.
Die wichtigsten Änderungen sollen nach Verkündung oder kurz danach in Kraft treten.
Vertrauen statt Regulierung in der Immobilienbranche
Künftig müssen sich Immobilienmaklerinnen und -makler nicht mehr regelmäßig weiterbilden. Das spart der Branche voraussichtlich rund 44,9 Millionen Euro jährlich. Nach der Bundestagsbefassung bleibt die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter jedoch bestehen – anders als ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen.
Die Regierung vertraut darauf, dass die meisten Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsbewusst ausüben mit eigenem Interesse daran, ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine gesetzlich vorgegebene Weiterbildung, die auch Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zur Folge hat, ist deshalb verzichtbar. Die Maßnahme entspricht damit dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, auch den Weiterbildungsaufwand zu reduzieren.
Weniger Verwaltung: Heizungslabel hat ausgedient
Weitere 10 Millionen Euro spart die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG). Er beendet die Pflicht der Bezirksschornsteinfeger, ein „Nationales Heizungslabel“ auf älteren Heizungsanlagen anzubringen. Seit Januar 2017 galt diese Pflicht.
Das Heizungslabel stand im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und sollte Energieeinsparungen und mehr Heizkesselaustausche bewirken. Eine Evaluation von 2020 zeigte hingegen, dass die Anzahl der Kesseltausche und die Energieeinsparungen deutlich hinter den Zielen des Aktionsplans zurückgeblieben sind.