Treffen mit dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum
Die Bundesregierung will den Bau bezahlbarer Wohnungen massiv ankurbeln: Mit besserer Förderung und einheitlichen Bauordnungen für serielles Bauen. Bundeskanzler Scholz und Bundesbauministerin Geywitz stellten dafür ein Maßnahmenpaket vor. Die wichtigsten Details im Überblick.
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„In Deutschland müssen mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden, damit all die jungen Familien und all die Bürgerinnen und Bürger, die nach Wohnungen suchen, auch eine gute Gelegenheit haben, eine zu finden“, sagte der Kanzler am Montag. Es sei daher gut, sich wieder mit dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum zu treffen, um den Wohnungsbau gemeinsam voranzubringen, so Scholz.
Die Bundesregierung wolle alles tun, um auch die notwendige Geschwindigkeit zu erreichen, sagte Scholz. Der Wohnungsbau gehöre deshalb zu dem von ihm vorgeschlagenen Deutschland-Pakt. Gemeinsam mit den Ländern sollen Bauordnungen vereinheitlicht werden, um etwa mit dem seriellen Wohnungsbau schneller und kostengünstiger zu bauen, so der Kanzler.
Mit steuerlichen Investitionsanreizen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sowie einer Rekordförderung für den sozialen Wohnungsbau gebe der Bund einen erheblichen Schub für den Bau bezahlbarer Wohnungen.
Der Bundeskanzler und Bundesbauministerin Geywitz sprachen mit dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum über die anstehenden Aufgaben.
Im Bündnis bezahlbarer Wohnraum sind 35 Partner aus der Bauwirtschaft, von Gewerkschaften, der Wohnungswirtschaft, von Förderbanken, Politik und Mieterverbänden vertreten. Das Bündnis wurde 2021 von der Bundesregierung ins Leben gerufen.
Investitionen anschieben, mehr Tempo und Kosten begrenzen
Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind auch für die Bauwirtschaft die Kosten gestiegen. Die sprunghaft gestiegenen Zinsen müssten erst einmal von der Immobilienwirtschaft verarbeitet werden, so der Kanzler. Die Branche brauche daher sichere Rahmenbedingungen und zusätzliche Impulse, um in der gegenwärtigen Situation in den Wohnungsbau zu investieren.
Die meisten Bürgerinnen und Bürger könnten sich keine teuren Eigentumswohnungen leisten. „Von den bezahlbaren Wohnungen brauchen wir mehr, und deshalb müssen und wollen wir hier auch alles dafür tun, damit wir das in der notwendigen Geschwindigkeit erreichen können“, sagte der Kanzler. Ein Schlüssel für mehr bezahlbare Wohnungen sei das serielle Bauen, wie es auch beim Fertighausbau oder beim Industriebau bekannt sei. Um hier schneller zu werden, müssten die 16 Bauordnungen der Länder angepasst werden.
Klimaschutz und bezahlbaren Wohnungsbau vereinbaren
„14 Maßnahmen, die viel verändern und viel möglich machen. Mehr Menschen werden sich mit unserer neuen Förderung ein Haus – ein bestehendes oder ein neues – kaufen können. Indem wir Klimaschutz im Gebäudesektor ganzheitlicher denken, werden wir mehr CO2 einsparen, und indem wir den Bau neuer Wohnungen deutlich leichter machen, werden wir mittelfristig mehr Wohnungen und bezahlbare Mieten haben“, sagte Bundesbauministerin Geywitz.
Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung im August erleichterte steuerliche Abschreibungsregelungen für den Wohnungsbau beschlossen: Geplant ist die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für neue Wohngebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 1.Oktober 2023. Die zusätzliche Steuerabschreibung soll Investitionsanreize schaffen, die zur Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen können. Die Bundesregierung hat bereits zum Jahresanfang die lineare Abschreibung für den Wohnungsneubau angehoben und eine Sonder-Abschreibung für besonders klimafreundlichen Mietwohnungsneubau verlängert.
Die Bundesregierung will die Förderung für klimafreundliche Neubauwohnungen und die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen attraktiver machen. Die Kredithöchstbeträge werden um 30.000 Euro und die Einkommensgrenzen von 60.000 Euro auf maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen angehoben. Je weiterem Kind können 10.000 Euro hinzuverdient werden.
2024 und 2025 will sie außerdem ein zusätzliches Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden auflegen.
Mit einer Rekordsumme von gut 18 Milliarden Euro bis 2027 hat die Bundesregierung die Förderung des sozialen Wohnungsbaus massiv aufgestockt. Durch die Mittel, die die Länder dazu geben, kommen etwa 45 Milliarden Euro für die soziale Wohnungsbauförderung zusammen. Bereits im nächsten Jahr will die Bundesregierung zudem eine neue Wohngemeinnützigkeit starten, um dauerhafte Sozialbindungen zu schaffen. Sie will dies mit Investitionszuschüssen und Steuervorteilen unterstützen.
Die Bundesregierung hat bereits mehrere Gesetzespakete auf den Weg gebracht, um den Wohnungsbau spürbar zu beschleunigen. Mit der Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch wurden die Genehmigungsfristen für Bauleitpläne von drei auf einen Monat verkürzt.
Die Länder planen Änderungen in den Landesbauordnungen: Beispielsweise soll eine einmal in einem Bundesland erteilte Typengenehmigung für das serielle und modulare Bauen bundesweit gelten. Bis 2026 befristet soll in allen Landebauordnungen eine fingierte Genehmigungsdauer von drei Monaten eingeführt werden. Der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken soll genehmigungsfrei werden.
Mit dem „Gebäudetyp E“ soll es einen Bautyp geben, bei dem nur die Mindestanzahl von DIN-Normen angewandt werden muss. Die Gebäude sollen dabei alle notwendigen Sicherheitsstandards erfüllen. Die Bundesregierung wird dafür eine“ Leitlinie und Prozessempfehlung“ vorlegen.
Viele Büros und Läden stehen leer. Hierin schlummert ein Potenzial von bis zu 235.00 neuen Wohneinheiten, hat das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung geschätzt. Die Bundesregierung wird für den Umbau von geeigneten Gewerbeeinheiten in Wohnungen in 2024 und 2025 ein zusätzliches KfW-Förderprogramm mit 480 Millionen Euro auflegen.
Es bleibt beim gesetzlichen Energieeffizienzstandard „EH 40“ für Neubauten. Bei den Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie will sich die Bundesregierung gegen eine Sanierungspflicht auf EU-Ebene einsetzen.
Mit dem neuen Speed-Bonus für den Heizungstausch sollen ab 2024 auch Wohnungsunternehmen und Vermietende gefördert werden. Das soll sie zum schnellen Einbau klimafreundlicher Heizungstechnologien motivieren und damit auch Mieterinnen und Mieter von hohen Nebenkosten entlasten.
Um einen weiteren Impuls für die Baukonjunktur zu setzen, soll die energieeffiziente Sanierung einen Schub bekommen: Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden. Im Sinne des Speed-Bonus sinkt der Zuschuss ab 2026 wieder auf 15 Prozent, die steuerliche Abschreibung auf 20 Prozent.