Asylrecht
Asylverfahren sollen beschleunigt und die Rechtsprechung vereinheitlicht werden. Das entsprechende Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Ziel ist es, bessere und schnellere Entscheidungen in den Verfahren herbeizuführen und dadurch Gerichte und Behörden zu entlasten.
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In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Gerichtsverfahren in Asylangelegenheiten erheblich angestiegen. Ende Juli 2022 waren mehr als 130.000 erstinstanzliche Verfahren anhängig. Hinzu kamen mehr als 100.000 nicht erledigte Fälle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Belastung der Gerichte verringern
Die Belastung der Verwaltungsgerichte führt inzwischen zu einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von mehr als 26 Monaten. Von den neuen Regelungen erhofft sich die Bundesregierung deutlich schnellere Verfahren.
Außerdem wird die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen und Widerrufs- und Rücknahmeverfahren erfolgen zukünftig nur noch anlassbezogen. Dadurch können die Kapazitäten des Bundesamtes besser genutzt werden. Eine unabhängige Verfahrensberatung soll zu einer besseren Akzeptanz führen.
Einheitliche und effiziente Verfahren
Mit den neuen Regelungen soll zudem eine einheitliche Rechtsprechung erreicht werden. Denn verschiedene Entscheidungen tragen zur Rechtsunsicherheit bei, die wiederum zu mehr Gerichtsverfahren führt.
„Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren sorgen wir für schnellere, weniger bürokratische Asylverfahren – und für mehr Rechtssicherheit,“ betont Bundesinnenmisterin Nancy Faeser. „Wir wollen schnellere Entscheidungen in Asylprozessen sowie eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entlasten wir. Auch hiermit setzen wir ein wichtiges Koalitionsvorhaben um,“ so Faeser.