Arbeitsaufnahme nach drei Monaten

Neues Recht für Asylbewerber und Geduldete Arbeitsaufnahme nach drei Monaten

Asylbewerber und geduldete Ausländer sollen künftig bereits nach drei Monaten arbeiten dürfen. Bosnien-Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sowie Serbien sollen zudem als sichere Herkunftsstaaten gelten. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

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Die Regelung stuft Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten ein. Damit gilt die gesetzliche Vermutung, dass in diesen Ländern keine politische Verfolgung droht.

Schnellere Bearbeitung von Asylanträgen

Aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten können dann schneller bearbeitet werden. Sie sind im Regelfall als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen. Allerdings können Asylbewerber diese gesetzliche Vermutung in ihrem Einzelfall widerlegen. Jeder hat die Chance darzulegen, dass er "abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat" mit politischer Verfolgung rechnen muss.

Verkürzte Wartefrist für Arbeitsaufnahme

Außerdem sieht das Gesetz vor, die Wartefrist für eine Arbeitsaufnahme zu verkürzen. Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung sollen künftig nach drei Monaten arbeiten dürfen. So können sie ihren Lebensunterhalt rascher selbst bestreiten.