Schutz von Arbeitnehmern stärken

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Kabinett Schutz von Arbeitnehmern stärken

Gerade in der Covid-19-Pandemie ist die Bedeutung einer starken Arbeitsschutzaufsicht sichtbar geworden. Die verstörenden Bilder von Missständen in der Fleischindustrie und bei der Unterbringung von Beschäftigten haben das überdeutlich gezeigt.

1 Min. Lesedauer

Foto zeigt einen fleischverarbeitenden Betrieb

Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung dürfen in Zukunft nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden.

Foto: imago images/Countrypixel

Um die Mängel zu beheben, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung von Arbeitnehmerrechten insbesondere auch in der Fleischindustrie. Die Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht soll gestärkt werden.

Mehr Betriebskontrollen

In der Fleischindustrie sollen ab dem 1. Januar 2021 Werkverträge und ab dem 1. April 2021 auch Zeitarbeit verboten werden: Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung dürfen in Zukunft nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Für das Fleischerhandwerk soll diese Regelung nicht gelten.

Darüber hinaus legt das Gesetz Mindeststandards für die Unterbringung von Arbeitskräften, die aus dem Ausland angeworben oder entsandt sind, fest. Auch soll die Dichte der Betriebskontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden schrittweise erhöht werden.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht zum Gesetzentwurf.