Ein deutliches Signal für die Anerkennung von Vielfalt

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Aktionsplan „Queer leben“ Ein deutliches Signal für die Anerkennung von Vielfalt

Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und inter-geschlechtliche sowie andere queere Menschen müssen frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können. Daher beschloss das Kabinett den Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“. Er soll den Alltag und die rechtliche Stellung von queeren Menschen verbessern.   

2 Min. Lesedauer

Foto zeigt ein queeres Paar.

Mit dem Kabinettsbeschluss setzt die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt für die Belange von LSBTIQ* um.

Foto: Getty Images/Cavan Images RF

Es sei ein „historischer Tag“, kommentierte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, den Kabinettsbeschluss am Freitag. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gebe es einen Aktionsplan, der für eine aktive Politik gegen Diskriminierung von queeren Menschen stehe. Das weise auf das entsprechende Leitbild der Bundesregierung hin. Unsere Demokratie messe sich daran, wie sie mit Minderheiten umgehe, so Lehmann, zugleich Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium.             

Der Aktionsplan sei eine Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt. Und sende auch ein „starkes, internationales Signal“.   

Sechs Handlungsfelder gegen Diskriminierung und für Vielfalt

Der Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ enthält unter anderem folgende ausgewählte Maßnahmen und Vorhaben in sechs Handlungsfeldern:

  • Rechtliche Anerkennung: Hierzu soll beispielsweise das Abstammungs- und Familienrecht modernisiert und an die vielfältigen Familienkonstellationen (Regenbogenfamilien) angepasst werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Außerdem soll es ein Diskriminierungsverbot wegen „sexueller Identität“ im Grundgesetz geben.
  • Teilhabe: Die Bundesregierung will die Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ* (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* und queer) ausbauen. Die Länder sollen bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit unterstützt werden. Es soll vermehrt Angebote für ältere Menschen geben. Auch soll das Diversity-Management im öffentlichen Dienst des Bundes gefördert werden. Zudem soll die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld dauerhaft abgesichert werden.
  • Sicherheit: Ziel ist, LSBTIQ* besser vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen zu schützen. Laut Sven Lehmann gibt es jeden Tag in Deutschland etwa drei bis vier Angriffe auf queere Menschen. Daher sollen die Opfer verstärkt unterstützt werden. Außerdem ist vorgesehen, Straftaten gegen LSBTIQ besser statistisch zu erfassen und das sogenannte Dunkelfeld aufzuhellen.
  • Gesundheit: Das medizinische Fachwissen zu LSBTIQ* soll ausgebaut werden. Das gilt auch für die HIV/Aids-Prävention. Grundsätzlich soll der Zugang zur Gesundheitsversorgung verbessert werden.   
  • Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen: Beratungsstrukturen sollen gefördert werden. Geplant ist ein Dialog mit den Ländern zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungsberatung.
  • Internationales: Die Bundesregierung will unter anderem Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von LSBTIQ* in der Entwicklungszusammenarbeit und auswärtigen Beziehungen stärken.   

Erster Schritt für die Sichtbarkeit der Belange von LSBTIQ*

Insgesamt will der Aktionsplan Projekte zur Akzeptanz und Sichtbarkeit von LSBTIQ* fördern, sofern eine Zuständigkeit des Bundes gegeben ist. Mit dem Kabinettsbeschluss setzt die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt für die Belange von LSBTIQ* um. Als nächstes werden die Ministerien ressortübergreifend den Aktionsplan weiter ausgestalten, priorisieren und Maßnahmen umsetzen. Dabei werden Länder, Verbände und Community einbezogen. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung koordiniert diesen Prozess.