Wachstumsinitiative
Anreize zur Jobaufnahme stärken, Mitwirkungspflichten erhöhen, Schwarzarbeit bekämpfen: Das Kabinett hat Anpassungen beim Bürgergeld beschlossen. Sie sollen mehr Menschen in Arbeit bringen und für mehr Fairness im Sozialstaat sorgen.
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Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die Wirtschaftskraft in Deutschland steigern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Die Vorhaben der Wachstumsinitiative aus dem Bereich Arbeitsmarkt betreffen überwiegend das Bürgergeld. Sie sorgen für mehr Verbindlichkeit, für eine erfolgreichere Vermittlung in den Arbeitsmarkt und mehr Fairness im Sozialstaat.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Wir liefern und setzen mit Hochdruck die Wachstumsinitiative der Bundesregierung für mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt um. Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Hier schärfen wir nach und setzen wertvolle Hinweise aus der Praxis um.“
Wichtige Maßnahmen im Einzelnen:
- Die Bundesregierung will für Menschen im Bürgergeld eine Anschubfinanzierung einführen. Der Betrag wird als Prämie an diejenigen ausbezahlt, die mindestens ein Jahr arbeiten und davon mindestens sechs Monaten nicht länger auf Bürgergeld angewiesen sind.
- Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitet, soll einen Hin- und Rückweg von insgesamt drei statt bisher zweieinhalb Stunden in Kauf nehmen müssen. Bei einer geringeren Arbeitszeit soll eine tägliche Pendelzeit von zweieinhalb statt bisher zwei Stunden zumutbar sein.
- Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, soll künftig sofort mit einer Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen müssen. Bislang erfolgen die Kürzungen stufenweise: Bei der ersten Pflichtverletzung um zehn Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate, bei einer dritten um 30 Prozent für drei Monate. Außerdem: Wer Termine im Jobcenter ohne einen wichtigen Grund nicht wahrnimmt, dem sollen die Leistungen künftig um 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat gekürzt werden.
- Wer Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nimmt, darf diese Unterstützung nicht ausnutzen und schwarzarbeiten. Deshalb soll der Katalog der Pflichtverletzungen um Schwarzarbeit erweitert werden. Wer Bürgergeld bezieht und schwarz arbeitet, dem soll das Bürgergeld gekürzt werden. Die Jobcenter sollen gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden.
- Für Geflüchtete, die Bürgergeld beziehen, soll es künftig Integrationspraktika geben. Sie sollen es Geflüchteten leichter machen, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen – und Arbeitgebern wiederum erleichtern, Geflüchtete einzustellen.
- Im Zuge des Jobturbo sollen Arbeitgeber künftig einen Entgeltzuschuss erhalten, wenn sie Geflüchtete dafür freistellen, um an einem Berufssprachkurs teilzunehmen.
- Das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung. Bevor es beansprucht wird, sollte das eigene Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Die Karenzzeit für das Schonvermögen soll nun von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden.
- Es soll ein neues Förderinstrument zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive geben. Damit sollen ein Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen zu einem neuen Arbeitgeber unterstützt und Arbeitslosigkeit vermieden werden.
- Die Einwanderung von ausländischen Fachkräften in die Zeitarbeit soll ermöglicht werden. Ziel ist, die Beschäftigten dauerhaft in die Entleihbetriebe zu integrieren und somit die dortigen Fachkräfteengpässe zu lindern.