50 Jahre Einsatz für den Frieden

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Deutschland in den Vereinten Nationen 50 Jahre Einsatz für den Frieden

Vor 50 Jahren tritt die Bundesrepublik den Vereinten Nationen bei. Mittlerweile ist sie zu einem der einflussreichsten Mitgliedsländer geworden. Sie ist mit 6,7 Milliarden Euro im Jahr 2021 zweitgrößter Geldgeber des UN-Systems und Fürsprecher einer gleichberechtigten Zusammenarbeit der Mitgliedsländer.

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Am 18. September 1973 werden die Bundesrepublik Deutschland zugleich mit der DDR als Vollmitglied in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen. Anschließend werden die Flaggen der beiden deutschen Staaten vor dem UN-Gebäude gehisst.

Am 18. September 1973 wird die Bundesrepublik Deutschland zugleich mit der DDR als Vollmitglied in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen. Anschließend werden die Flaggen der beiden deutschen Staaten vor dem UN-Gebäude gehisst.

Foto: Bundesregierung/Wegmann

Nichts Geringeres als der Weltfrieden soll erreicht werden. 51 Staaten gründen am 24. Oktober 1945 die Vereinten Nationen, um „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren.“ So steht es im ersten Artikel der Charta der Vereinten Nationen.  Nach den Erfahrungen des Ersten und Zweiten Weltkriegs schließt sich die Weltgemeinschaft zusammen, um künftige Generationen „vor den Geißeln des Krieges zu bewahren“

Nach der bedingungslosen Kapitulation im Mai 1945 existierte kein deutscher Einheitsstaat mehr. Nach Gründung der Bundesrepublik im Mai 1949 sieht sich auch die DDR seit Oktober als deutscher Kernstaat. Die jeweiligen Verbündeten verhindern so den Beitritt der DDR und der Bundesrepublik in die Vereinten Nationen. 

28 Jahre später werden Bundesrepublik und DDR Mitglied

Bundeskanzler Willy Brandt änderte ab 1969 die Ostpolitik der Bundesrepublik: „Normale gutnachbarliche Beziehungen“ – so steht es im deutsch-deutschen Grundlagenvertrag von 1972, sollen entwickelt werden. Der gleichzeitige Beitritt beider deutscher Staaten wird möglich. Am 18. September 1973, vor 50 Jahren, treten die Bundesrepublik und die DDR den Vereinten Nationen bei. 

Der damalige Außenminister der Bundesrepublik Walter Scheel erklärte zum Beitritt: „Sie werden uns immer dort finden, wo es um die internationale Zusammenarbeit geht, um die Bewahrung des Friedens und um die Rechte des Menschen.“ 

Auf den Tag genau 50 Jahre später erinnert sich Bundeskanzler Olaf Scholz bei einem Empfang zum runden Geburtstag in New York: „Damals erschien das Ende des Kalten Krieges, ganz zu schweigen von einem wiedervereinten Deutschland, als eine Utopie in weiter Ferne.“ Eine Utopie, die wahr wird – auch dank der Vereinten Nationen. Denn der Beitritt beider deutscher Staaten ist, so der Bundeskanzler, „eine Chance, Spannungen abzubauen.“

Händedruck zwischen dem Außenminister der DDR Otto Winzer (links) und dem Außenminister der Bundesrepublik Deutschland Walter Scheel.

Händedruck zwischen dem Außenminister der DDR, Otto Winzer (links), und dem Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, Walter Scheel.

Foto: picture alliance / Gerhard Rauch

Vielfältige Aufgaben – Frieden im Fokus

Das ist auch die Hauptaufgabe der Vereinten Nationen: Spannungen abbauen – den Frieden wahren. Entsprechende weltweite Missionen sind eine der Gründungsideen der UN. Daneben gibt es noch weitere Aufgaben, denen sich ihre Mitglieder verpflichtet fühlen. Denn für die zentrale Mission der Friedenssicherung gehört viel dazu: Konflikte sollten bereits vor Ausbruch diplomatisch verhindert werden. Mit Sanktionen können Völkerrechtsverstöße geahndet werden. Und falls Konflikte ausbrechen unter denen Menschen leiden oder es zu anderen Katastrophen kommt, können die Vereinten Nationen Hilfseinsätze beschließen um die Not vor Ort zu lindern. Diese Aufgaben überschneiden sich häufig und treten gemeinsam oder nacheinander in Kraft. 

Deutschland übernimmt Verantwortung

Die Mandatierung für die Einsätze übernimmt der UN-Sicherheitsrat . Er trägt die Hauptverantwortung für den internationalen Frieden und die Sicherheit. Als einziges Gremium, das völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen treffen kann, ist der Sicherheitsrat das mächtigste Organ der Vereinten Nationen. Neben den fünf ständigen Mitgliedern gibt es zehn nichtständige Mitglieder. Eine Mitgliedschaft erhöht die Einflussmöglichkeiten der deutschen Außenpolitik. 

Zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 kündigte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl eine aktive Rolle Deutschlands an, auch im Bereich der UN-Friedenssicherung. Insgesamt sechs Mal, zuletzt 2019/2020 war die Bundesrepublik Mitglied des Gremiums. Derzeit kandidiert Deutschland für eine weitere Mitgliedschaft 2027/2028.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Publikation „50 Jahre Deutschland in den Vereinten Nationen – Initiativen, Kontinuitäten und Wandel deutscher UNO-Politik“ PDF, 4 MB, barrierefrei  von Prof. Manuel Fröhlich (Universität Trier).

Multilateralismus als Leitlinie

Neben dem Sicherheitsrat ist die Generalversammlung wesentlich. Dort sind sämtliche UN-Mitgliedsstaaten vertreten und diskutieren in regelmäßigen Sitzungen über aktuelle Entwicklungen. Durch Abstimmungen können Resolutionen verabschiedet werden, die die Sichtweise der Weltgemeinschaft repräsentiert: Im Frühjahr dieses Jahres verurteilten 141 von 193 Mitgliedsländern den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als völkerrechtswidrig und forderten Russland auf, sich zurückzuziehen. „Der Imperialismus zeigt einmal mehr sein hässliches Gesicht“, sagte Olaf Scholz, bezogen auf die russische Invasion beim Jubiläumsempfang in New York: „Nein zu Gewalt als Mittel der Politik, ein Nein zu Revisionismus. Und ein klares Ja zu den Versuchen Gräben zu überwinden“, betont der Kanzler. Diese Grundsätze sind Teil der deutschen politischen DNA geworden.

Seit Beginn der UN-Mitgliedschaft hat sich Deutschland Schwerpunkthemen gesetzt: Durch den millionenfachen Mord des Holocaust sowie die deutsche Schuld an den beiden Weltkriegen sieht sich die Bundesrepublik in der klaren Verantwortung für eine friedliche Weltgemeinschaft. So ist der selbstgewählte Ansatz ein Multilateralismus , der möglichst alle UN-Mitgliedstaaten einbezieht um gemeinsam zu agieren.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1994 ermöglicht mit der Zustimmung des Bundestags auch Auslandseinsätze der Bundeswehr. So ist Deutschland an zahlreichen UN-Missionen beteiligt. Unter anderem im Kosovo, Südsudan und Somalia. Neben den Soldatinnen und Soldaten wird bei Missionen vor Ort zivile Unterstützungsarbeit geleistet.

Platz der bundesdeutschen Delegation im Plenaarsaal der UN.

Platz der bundesdeutschen Delegation im Plenaarsaal der UN.

Foto: Bundesregierung/Reineke

Reformbedarf der Vereinten Nationen

Das UN-System ist in der globalen Ordnung des 20. Jahrhunderts entstanden. Kräfteverhältnisse haben sich mittlerweile verändert. Länder, die heute außenpolitisch eine große Relevanz haben, werden im bestehenden System nicht ausreichend repräsentiert.

Deutschland setzt sich daher für eine Reform der UN-Institutionen ein. So soll der Sicherheitsrat auch afrikanische Länder repräsentieren und Staaten mit erheblichen Beitragszahlungen sollen ebenso einen Sitz erhalten. 

„Unseren Völkern sind wir verpflichtet, Ihnen schulden wir eine Weltordnung, die ihnen ein Leben in Frieden ermöglicht, die ihre Rechte schützt, die ihnen Chancen auf Bildung, Gesundheit und Entwicklung eröffnet. Eine solche Ordnung entsteht nicht von allein. Sie zu verteidigen, weiterzuentwickeln und zu stärken, darin liegt unsere Aufgabe als Vereinte Nationen“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz bei der 77. Generaldebatte 2022. Deutschland wird sich also weiter aktiv in den Vereinten Nationen dafür einsetzen, die Welt friedlicher zu machen. 

Meilensteine der UN im Überblick:

Im August 1941 legten US-Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston Churchill ihre Prinzipien und Vorstellungen für eine Nachkriegsordnung in der „Atlantik-Charta“ dar. Knapp zwei Monate nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde am 26. Juni 1945 die UN-Charta in San Francisco unterzeichnet. Am 24. Oktober 1945 tritt die UN-Charta, der Gründungsvertrag der Staatengemeinschaft, in Kraft. Bereits 1952 erhielt die Bundesrepublik aber den Status eines „Beobachters“ bei den Vereinten Nationen, war also schon enger an die Gemeinschaft gebunden. Am 18. September 1973  traten die Bundesrepublik Deutschland und die damalige Deutsche Demokratische Republik dem Staatenbündnis bei. Mit der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 endete die Doppelmitgliedschaft Deutschlands und die Bundesrepublik wird als vereinigtes Land Mitglied. 1994 urteilt das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr, nach der Zustimmung des Bundestags. Deutschland ist mit zivilem und militärischem Personal heute an sieben Friedens- und Stabilisierungsmissionen beteiligt.