17. Kinder- und Jugendbericht
Trotz vielfältiger Herausforderungen sind junge Menschen in der Mehrheit zufrieden mit ihrer Lebenssituation. Insgesamt hat ihr Zukunftsvertrauen aber abgenommen. Das ist ein Ergebnis des 17. Kinder- und Jugendberichts, eine Stellungnahme dazu hat das Kabinett beschlossen.
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In Deutschland leben derzeit rund 22 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie wachsen in einer Zeit tiefgreifender, teils krisenhafter Entwicklungen auf. Und sie sind die vielfältigste Generation, die es je gab.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Stellungnahme zum 17. Kinder- und Jugendbericht beschlossen. Der Bericht befasst sich zum einen mit der aktuellen Lage der jungen Menschen in Deutschland und analysiert zum anderen die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Ergebnis ist: Junge Menschen blicken trotz vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderungen überwiegend positiv in die Zukunft und sind mit ihrer Lebenssituation zufrieden. Insgesamt ist das Zukunftsvertrauen bei jungen Menschen aber gesunken.
Zudem teilen sie das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit – das ist in der aktuellen dynamischen und unsicheren Zeit besonders wichtig. Aus dem Bericht geht deutlich hervor: Zuversicht braucht Vertrauen.
Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
In Deutschland verfügt die Gesellschaft einerseits über erhebliche Ressourcen, um gerechte Teilhabebedingungen zu gestalten, in denen junge Menschen aufwachsen. Andererseits gelingt es nicht in ausreichendem Maße, diese Ressourcen so zugänglich zu machen und zu verteilen, dass alle jungen Menschen gleichermaßen davon profitieren können. Dies zeigt der Bericht.
Insbesondere bei den Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie fühlten sich Jugendliche oft vernachlässigt. Dies hat bei vielen zu einem Vertrauensverlust in die Politik geführt. Der Bericht stellt fest, dass in einer Zeit, die allen viel abverlangt, junge Menschen Orientierung und Sicherheit brauchen.
Bei der Erstellung des 17. Kinder- und Jugendberichts hat die Bundesregierung großen Wert auf eine umfängliche Beteiligung junger Menschen gelegt. Insgesamt hat die unabhängige Sachverständigenkommission knapp 5.400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen miteinbezogen.
Leitlinien für die Kinder- und Jugendhilfe
Mit den sich wandelnden Anforderungen müssen sich auch die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe kontinuierlich weiterentwickeln. Die unabhängige Sachverständigenkommission, die mit der Erstellung des Berichts beauftragt war, formulierte daher zehn Leitlinien für die Kinder- und Jugendhilfe. Sie halten beispielsweise fest, die Partizipation und Engagement junger Menschen zu fördern und eine verlässliche Infrastruktur zu schaffen.
Die Bundesregierung hat mit dem Bericht wichtige Analysen und Handlungsempfehlungen erhalten. Sie versteht die Einschätzung der jungen Generation, dass ihre Belange im Ringen um Prioritäten oft nicht ausreichend berücksichtigt werden, als Auftrag.
Kinder- und jugendpolitische Verantwortung des Bundes
Der Bund nimmt seine kinder- und jugendpolitische Verantwortung in vielfältiger Weise wahr: Er schafft durch Bundesgesetze die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz und zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Hier sind insbesondere das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Jugendschutzgesetz zu nennen. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Kinder- und Jugendhilfe und fördert mit dem Kinder- und Jugendplan beispielsweise Bundesprogramme und Modellprojekte, aber auch Verbände, Fach- und Jugendorganisationen.
Auf völkerrechtlicher Ebene bekennt sich Deutschland uneingeschränkt zu den Zielen der UN-Kinderrechtskonvention und ist zu deren Umsetzung völkerrechtlich verpflichtet. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung sowie die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen.
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“ vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Erarbeitung des Berichts beauftragt die Bundesregierung jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission.
Jugendberichte gibt es bereits seit den 1960er Jahren. Später wurde geregelt, dass jeder dritte Kinder- und Jugendbericht einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt. Der am 19. April 2024 vorgelegte 17. Kinder- und Jugendbericht ist ein solcher Gesamtbericht.