Weniger Papier, mehr Flexibilität

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Erinnern und Gedenken

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Digitalisierung der Justiz Weniger Papier, mehr Flexibilität

Die Justiz nimmt die Digitalisierung weiter in den Blick: Die elektronische Kommunikation soll leichter werden. Alle Beteiligten in einem Strafverfahren sollen davon profitieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung im Kabinett beschlossen. 

1 Min. Lesedauer

Zwei Richter in Roben vor Computern in einem Gerichtssaal.

Das Amtsgericht Itzehoe beheimatet den ersten Gerichtssaal, der baulich an die Arbeit mit elektronischen Akten angepasst ist. Die Umstellung auf die elektronische Akte ist ab 1. Januar 2026 verpflichtend.

Foto: picture alliance / Axel Heimken/dpa

Die Kommunikation mit Gerichten wird in Zukunft leichter. Das verspricht der neue Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der im Kabinett beschlossen wurde. Bürgerinnen und Bürger sollen zum Beispiel Strafanträge online stellen oder auch an bestimmten Verfahren per Videokonferenz teilnehmen können. Die geplanten Neuerungen finden Sie in diesem Überblick: 

Strafantrag mit wenigen Klicks

Schon jetzt können Bürgerinnen und Bürger Strafanzeigen online stellen – zum Beispiel über ein Online-Formular der Internetwache der Polizei. Neu ist die Möglichkeit, auch einen Strafantrag online zu stellen. Ein Strafantrag unterscheidet sich von einer Strafanzeige dadurch, dass die Antragstellenden eine Strafverfolgung wünschen und nicht nur eine Anzeige. 

Videoanruf in den Gerichtssaal  

Bei Revisionshauptverhandlungen, wenn es also um die rechtliche Überprüfung eines Urteils geht, können Angeklagte, Verteidigung und Staatsanwaltschaft künftig auch von einem anderen Ort per Videokonferenz zugeschaltet werden. Das erspart aufwändige Anreisen und erleichtert die Terminfindung. 

Schnellere Kommunikation

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können jetzt Anträge oder Erklärungen ihrer Mandantinnen und Mandanten elektronisch an die Gerichte übermitteln. Das war bisher nicht in allen Fällen möglich – wie beispielsweise bei Insolvenzanträgen. Die Zeiten, in denen Akten ausgedruckt und wieder eingescannt wurden, gehören damit der Vergangenheit an. 

Entlastung für Gerichte

Die Umstellung auf die elektronische Akte ist ab 1. Januar 2026 verpflichtend. Bis dahin soll es aber möglich sein, bestehende Aktenbestände aus Papier in digitaler Form weiterzuführen. Diese Hybridaktenführung verhindert, dass der komplette Bestand alter Akten eingescannt werden muss und damit Mitarbeitende der Gerichte entlastet werden.