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Arbeitsmarkt

Faire Arbeitsbedingungen sichern

 
Die Tarifautonomie hat grundsätzlich Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnt die Bundesregierung ab. Sie befürwortet stattdessen in begründeten Fällen branchenspezifische Mindestlöhne. Branchenspezifische Mindestlöhne bieten die Möglichkeit, die besonderen Verhältnisse und Strukturen der jeweiligen Branchen zu berücksichtigen. Die gesetzlich vorgesehenen Verfahren verbinden den Sachverstand der Sozialpartner.
 
Seit Oktober 2009 gibt es branchenspezifische Mindestlöhne für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäscherei-Dienstleistungen im Objektkundengeschäft und im Maler- und Lackierer-Handwerk. Zum 1. Januar 2010 folgte der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft. Für die Dachdeckerbranche gilt seit März 2010 ein Mindestlohn, ebenso wieder für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung. In der Pflegebranche hat sich die Pflegekommission einstimmig auf eine Empfehlung für einen Mindestlohn geeinigt, der seit dem 1. August 2010 gilt.