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Arbeitsmarkt

Jobcenter effektiver gestalten

 
Die Bundesregierung entwickelt die Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter. Ziel ist eine bürgerfreundliche, verlässliche und erfolgsorientierte Organisationsstruktur. Mit der beschlossenen Neuregelung ist auch in Zukunft die Betreuung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus einer Hand in Jobcentern gewährleistet: Die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen ist ebenso verfassungsrechtlich abgesichert wie die alleinige Aufgabenwahrnehmung durch zugelassene kommunale Träger (Optionskommunen). Im Regelfall werden Bundesagentur für Arbeit und Kommunen die Aufgaben in gemeinsamen Einrichtungen erfüllen.
 
Die Qualität der Vermittlung wird verbessert. Leistungen sollen auf die ganz persönliche Situation der Menschen zugeschnitten sein. Dazu werden die Handlungsspielräume der Vermittler erweitert, um die individuellen Kompetenzen und Potenziale der Arbeitssuchenden besser zu fördern. Gleichzeitig werden alle Jobcenter in ein bundesweites Zielvereinbarungssystem einbezogen. Einheitliche Kennzahlen – unabhängig von der Trägerform – gewährleisten Transparenz und sichern einen fairen Wettbewerb.
 
Größere Anreize sollen zu mehr sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung in allen Bereichen führen. Heute sind in erster Linie geringfügige Erwerbseinkommen beim ergänzenden Arbeitslosengeld II-Bezug begünstigt. Deshalb hat die Bundesregierung im April 2010 Eckpunkte zur Neuregelung der Erwerbstätigen-Freibeträge in der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgelegt. Die Hinzuverdienst-Grenze wird neu festgelegt.