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Arbeitsmarkt

Schonvermögen verdreifacht

 
Die Bundesregierung hat mit dem Schutzschirm für Arbeitslose auch das Schonvermögen, das der privaten Altersvorsorge dient, verdreifacht. Bisher galt, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) pro Lebensjahr 250 Euro für die Altersvorsorge zurücklegen durften, ohne ihren Anspruch auf die Grundsicherung zu verwirken. Jetzt können ALG II Bezieher 750 Euro pro Lebensjahr für die private Altersvorsorge zurückgelegt haben.