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Arbeitsmarkt

Schutzschirm für Arbeitnehmer: Stabilisierung der Sozialversicherungen

 
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu Mindereinnahmen in der Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Um diese Lücken zu schließen, hat die Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz einen Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gespannt.
 
Die Bundesregierung setzt damit das Ziel des Koalitionsvertrags um, die Beitragssätze der Sozialversicherungen und damit die Lohnzusatzkosten 2010 zu stabilisieren. Deshalb wird die Bundesagentur für Arbeit zum Ausgleich des Defizits für 2010 statt eines Darlehens einen Zuschuss von voraussichtlich rund sieben Milliarden Euro erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen werden in diesem Jahr über den Gesundheitsfonds einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro bekommen. Beides hilft, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor höheren Belastungen zu schützen.