Bundesregierung

 

Arbeitsmarkt

 
 

Arbeitsmarkt bleibt stabil

 
Im Sommer 2010 hat die Arbeitslosigkeit sogar das Niveau vor der Wirtschaftskrise unterschritten. Die Zahl der Arbeitslosen lag in Deutschland im August bei 3,18 Millionen. Das sind über 280.000 Arbeitslose weniger als noch vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 7,6 Prozent. Nur der August wies in den letzten Jahren einen solch niedrigen Wert auf. In Ostdeutschland lag die Arbeitslosigkeit mit 969.000 – im dritten Monat in Folge unter einer Million; das war zuletzt im Juni 1991 der Fall.
 
Im internationalen Vergleich steht Deutschland deutlich besser da als etwa die USA mit einer Arbeitslosenquote von 9,9 Prozent oder der Euroraum mit durchschnittlich über 10 Prozent.
 
Die gute Arbeitsmarktentwicklung geht mit einer steigenden Zahl von Erwerbstätigen und offenen Stellen einher: Die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland ist im Juli gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozent auf rund 40,35 Millionen gestiegen.
 
Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung legte zu: Im Juni gab es nach der Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit (BA) 27,66 Millionen Beschäftigte - gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um über 280.000. Überwiegend entfiel der Zuwachs auf Teilzeitbeschäftigungen (+170.000).
 
Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich erhöht: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten 55- bis 64-Jährigen stieg von 45,4 Prozent im Jahr 2005 auf 57,1 Prozent im vierten Quartal 2009.
 
Im Juli waren nach Angaben der BA 70.280 Ausbildungsstellen (+5.000 gegenüber dem Vorjahr) noch unbesetzt und 97.360 Bewerber (-10.300) zählten als noch unversorgt.
 
Beschäftigungsprogramme, die sich als wirkungslos erwiesen haben, werden gestrichen. Was erfolgreich wirkt, wird dagegen künftig stärker genutzt. Jobvermittler in den Arbeitsagenturen und Jobcentern erhalten künftig mehr Spielraum bei ihren Entscheidungen. Dadurch können sie Arbeitslose zielgenauer fördern.
 

Kurzarbeiterregelung erhält Arbeitsplätze

Das verbesserte Kurzarbeitergeld hat sich als wirksames Instrument zur Beschäftigungssicherung in der Krise erwiesen. Betriebe können 2010 Kurzarbeitergeld noch bis zu 18 Monate beantragen. Auch wenn ein Unternehmen erst im Dezember 2010 wegen Auftragsverlusten Kurzarbeit anmeldet, kann der Zeitraum dafür bis Mitte 2012 betragen.
 
Inzwischen geht die Kurzarbeit in Deutschland weiter zurück. Nach den jüngsten Hochrechnungen der BA haben im Juni 2010 rund 405.600 Beschäftigte aus konjunkturellen Gründen Kurzarbeitergeld bezogen. Das waren rund 80.000 weniger als einen Monat zuvor und rund eine Million weniger als im Mai 2009. Im August haben die Unternehmen nur noch für rund 30.000 Beschäftigte Kurzarbeit neu angezeigt. Nach wie vor sind der Maschinenbau, die Autoindustrie und deren Zulieferer sowie Transportunternehmen am stärksten betroffen.
 
Im Jahresdurchschnitt haben 2009 rund 1,1 Millionen Menschen "kurz" gearbeitet. Diese Zahl hat sich damit bis Mitte 2010 bereits mehr als halbiert. Nimmt man den durchschnittlichen Arbeitszeitausfall von einem Drittel als Maßstab, hat das Kurzarbeitergeld 2009 rechnerisch 330.000 Menschen vor Arbeitslosigkeit bewahrt. In der Aufschwungphase werden die eingearbeiteten Belegschaften gebraucht.
Grafik: Entwicklung der Arbeitslosigkeit von 2005 bis 2010
 
 

Ausbildungspakt erfolgreich

 
Auch die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist deutlich besser, als angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erwarten war: Trotz wirtschaftlich schwieriger Rahmenbedingungen wurden die Zusagen des Ausbildungspaktes dank des großen Engagements der ausbildenden Unternehmen, der Pakt-Partner und der Bundesagentur für Arbeit erneut erfüllt. 72.600 neue Ausbildungsplätze und 46.300 neue Ausbildungsbetriebe konnten auf diese Weise bis Ende Dezember 2009 gewonnen werden. Die geplante Verlängerung der erweiterten Berufsorientierung und des Ausbildungsbonus für Lehrlinge insolventer Betriebe bis 2013 trägt dazu bei, jungen Menschen den Start ins Arbeitsleben zu sichern.
 
Nach wie vor haben es Jugendliche aus Zuwanderer-Familien schwerer als einheimische, Ausbildungsplätze zu finden. Häufig scheitert der Einstieg ins Berufsleben von jungen Migranten an mangelnden Deutschkenntnissen und schlechten oder fehlenden Schulabschlüssen. Der Nationale Ausbildungspakt sieht deshalb vor, insbesondere die Ausbildungsreife junger Migranten zu verbessern, um damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
 
 

Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt

 
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Strukturwandels in der Arbeitswelt wird es immer wichtiger, Menschen durch individuelle Angebote zu aktivieren und insbesondere drei Gruppen für den Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu gewinnen: Alleinerziehende, Jugendliche und Ältere.
 
Alleinerziehende sind jünger und qualifizierter als der Durchschnitt der Langzeitarbeitslosen, aber sie bleiben am längsten arbeitslos. Der Ausbau einer verlässlichen Kinderbetreuung ist daher für Alleinerziehende besonders wichtig, um wieder in Arbeit zu kommen. Auch wenn im März 2009 für fast 420.000 Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze vorhanden waren - rund 60.000 mehr als ein Jahr zuvor - sind weitere Kinderbetreuungsplätze nötig.
 
Die Vermittlung junger Menschen in einen Arbeitsplatz ist das wichtigste Ziel der Arbeitsmarktpolitik. 190.000 Jugendliche, die von der Grundsicherung leben und Arbeit suchen, sollen innerhalb von sechs Wochen in Ausbildung oder Beschäftigung vermittelt werden.
 
Das Bundesprogramm "Perspektive 50plus" hat dazu beigetragen, dass ältere Arbeitnehmer erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Allein 2009 konnten über 31.000 Menschen in sozialversicherungspflichtige Jobs oder in die Selbstständigkeit begleitet werden. 2010 sollen weitere 45.000 Neubeschäftigungen folgen.
 
 

Schutzschirm für Arbeitnehmer: Stabilisierung der Sozialversicherungen

 
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu Mindereinnahmen in der Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung geführt. Um diese Lücken zu schließen, hat die Bundesregierung mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz einen Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gespannt.
 
Die Bundesregierung setzt damit das Ziel des Koalitionsvertrags um, die Beitragssätze der Sozialversicherungen und damit die Lohnzusatzkosten 2010 zu stabilisieren. Deshalb wird die Bundesagentur für Arbeit zum Ausgleich des Defizits für 2010 statt eines Darlehens einen Zuschuss von voraussichtlich rund sieben Milliarden Euro erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen werden in diesem Jahr über den Gesundheitsfonds einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro bekommen. Beides hilft, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor höheren Belastungen zu schützen.
 
 

Schonvermögen verdreifacht

 
Die Bundesregierung hat mit dem Schutzschirm für Arbeitslose auch das Schonvermögen, das der privaten Altersvorsorge dient, verdreifacht. Bisher galt, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) pro Lebensjahr 250 Euro für die Altersvorsorge zurücklegen durften, ohne ihren Anspruch auf die Grundsicherung zu verwirken. Jetzt können ALG II Bezieher 750 Euro pro Lebensjahr für die private Altersvorsorge zurückgelegt haben.
 
 

Jobcenter effektiver gestalten

 
Die Bundesregierung entwickelt die Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter. Ziel ist eine bürgerfreundliche, verlässliche und erfolgsorientierte Organisationsstruktur. Mit der beschlossenen Neuregelung ist auch in Zukunft die Betreuung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus einer Hand in Jobcentern gewährleistet: Die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen ist ebenso verfassungsrechtlich abgesichert wie die alleinige Aufgabenwahrnehmung durch zugelassene kommunale Träger (Optionskommunen). Im Regelfall werden Bundesagentur für Arbeit und Kommunen die Aufgaben in gemeinsamen Einrichtungen erfüllen.
 
Die Qualität der Vermittlung wird verbessert. Leistungen sollen auf die ganz persönliche Situation der Menschen zugeschnitten sein. Dazu werden die Handlungsspielräume der Vermittler erweitert, um die individuellen Kompetenzen und Potenziale der Arbeitssuchenden besser zu fördern. Gleichzeitig werden alle Jobcenter in ein bundesweites Zielvereinbarungssystem einbezogen. Einheitliche Kennzahlen – unabhängig von der Trägerform – gewährleisten Transparenz und sichern einen fairen Wettbewerb.
 
Größere Anreize sollen zu mehr sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung in allen Bereichen führen. Heute sind in erster Linie geringfügige Erwerbseinkommen beim ergänzenden Arbeitslosengeld II-Bezug begünstigt. Deshalb hat die Bundesregierung im April 2010 Eckpunkte zur Neuregelung der Erwerbstätigen-Freibeträge in der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgelegt. Die Hinzuverdienst-Grenze wird neu festgelegt.
 
 

Faire Arbeitsbedingungen sichern

 
Die Tarifautonomie hat grundsätzlich Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnt die Bundesregierung ab. Sie befürwortet stattdessen in begründeten Fällen branchenspezifische Mindestlöhne. Branchenspezifische Mindestlöhne bieten die Möglichkeit, die besonderen Verhältnisse und Strukturen der jeweiligen Branchen zu berücksichtigen. Die gesetzlich vorgesehenen Verfahren verbinden den Sachverstand der Sozialpartner.
 
Seit Oktober 2009 gibt es branchenspezifische Mindestlöhne für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäscherei-Dienstleistungen im Objektkundengeschäft und im Maler- und Lackierer-Handwerk. Zum 1. Januar 2010 folgte der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft. Für die Dachdeckerbranche gilt seit März 2010 ein Mindestlohn, ebenso wieder für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung. In der Pflegebranche hat sich die Pflegekommission einstimmig auf eine Empfehlung für einen Mindestlohn geeinigt, der seit dem 1. August 2010 gilt.