Individueller Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente

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Vermögensaufbau und Altersvorsorge Individueller Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente

Mit dem Flexirentengesetz wurden im Jahr 2017 neue Möglichkeiten zum Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente geschaffen. Beschäftigte können seitdem ihren Renteneintritt in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber flexibler gestalten. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) und dem Statistischen Bundesamt (DESTATIS) hat das Bundeskanzleramt (Referat 612 – wirksam regieren) untersucht, wie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten zum flexiblen Übergang in die Rente nutzen und ob bei den bestehenden Regelungen Anpassungsbedarf besteht.

2 Min. Lesedauer

Grauhaariger Mann steht in Tischlerei und blickt in die Kamera.

Senior bei der Arbeit in einer Tischlerei

Foto: Getty IMages/E+/Geber86

Flexibler Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente eröffnet individuelle Gestaltungsräume

Mit dem Flexirentengesetz wurden im Jahr 2017 neue Möglichkeiten zum Übergang vom Arbeitsleben in die Rente geschaffen. In Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber haben Beschäftigte seitdem mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Renteneintritts. Dadurch können beispielsweise Wünsche nach längerer Teilhabe am Arbeitsmarkt, Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der Rente oder Teilzeitarbeit in weiterem Umfang genutzt werden als bisher. Arbeitgeber können angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels von möglichen positiven Beschäftigungseffekten und dem längeren Verbleib von Wissen und Erfahrung der älteren Belegschaft profitieren.

Dieses Projekt zielte darauf ab, die tatsächliche Inanspruchnahme der Regelungen des Flexirentengesetzes zu untersuchen und Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung der Regelungen zu identifizieren. Dabei sollten insbesondere die Motivlagen für die Inanspruchnahme der Regelungen herausgearbeitet sowie Hemmnisse und Hürden für die Inanspruchnahme identifiziert werden.

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner berichten von ihren Erfahrungen mit den neuen Regelungen

Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber wurden in diesem Projekt zu ihren Erfahrungen mit den Möglichkeiten eines flexiblen Rentenübergangs befragt. Dabei zeigte sich, dass im Jahr 2020 viele Versicherte zwar schon von dem Flexirentengesetz gehört hatten, die genauen Möglichkeiten im Detail aber kaum bekannt waren. Entsprechend wurden sie bisher vergleichsweise wenig genutzt. Versicherte, die die einzelnen Maßnahmen genauer kannten, empfanden sie häufig als finanziell wenig attraktiv: Sie kritisierten vor allem die als zu hoch empfundenen Abzüge, die anfallen, wenn neben einer vorgezogenen Altersrente Einkünfte oberhalb der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro erwirtschaftet werden. Versicherte, die neben einer vorgezogenen Altersrente arbeiten wollten, wählten daher zumeist eine geringfügige Beschäftigung (bis 450 Euro pro Monat oder 6.300 pro Jahr), für die keine Abzüge anfallen.  

Neben der mangelnden finanziellen Attraktivität wurde zudem die komplexe Informationssituation zu verschiedenen Möglichkeiten des Renteneintritts als Hürde bei der Inanspruchnahme der Flexirente benannt. Gemeinsam mit den Projektpartnern und Versicherten der DRV wurden im Rahmen des Projekts daher verschiedene Möglichkeiten untersucht, um das Informationsangebot zum Thema Flexirente auf der Webseite der DRV zu verbessern. 

Die gesammelten Erkenntnisse der Untersuchung sind Teil der Evaluation des Flexirentengesetzes und fließen in die Gestaltung zukünftiger Maßnahmen ein.