Prangen auf der Verpackung etwa dick Himbeeren oder Walnüsse, sind jedoch nur Minimengen im Produkt enthalten, sorgt das für Verdruss. Verbraucher, die sich durch die Aufmachung eines Lebensmittels getäuscht fühlen, können sich an das von der Bundesregierung geförderte Portal lebensmittelklarheit.de wenden.
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Lebensmittel müssen sicher sein: Was drauf steht, muss auch drin sein – und umgekehrt.
Foto: Bundesregierung/Stutterheim
Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich besonders dann getäuscht, wenn lediglich der Zutatenliste zu entnehmen ist, dass sich nur geringe Mengen des angepriesenen Zusatzes oder Aromen in dem Produkt befinden. Das belegt eine aktuelle Studie im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Bislang schreiben die europaweiten Vorgaben nicht vor, wo der Zutaten-Hinweis stehen muss. Kleine Mengen sind komplett von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. 84 Prozent der Befragten sind zudem der Meinung, dass Lebensmittel auf der Verpackung oft besser dargestellt werden als sie in Wirklichkeit sind.
Zu den Grundprinzipien des Lebensmittelrechts gehört, dass Lebensmittel sicher sein müssen und die Verbraucher nicht täuschen dürfen. Denn was drauf steht, muss auch drin sein – und umgekehrt. Dabei helfen Lebensmittelkennzeichen und das Portal Lebensmittelklarheit.
Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de für Beschwerden und zur Information über Lebensmittelkennzeichnungen gibt es seit 2011. Es hat sich als Anlaufstelle für Verbraucher bewährt.
Das Interesse ist groß: Auf monatlich rund 90.000 Aufrufe kommt die von der Bundesregierung geförderte Internetseite. Jede Woche werden dem Portal durchschnittlich 11 Produkte gemeldet, von deren Aufmachung oder Kennzeichnung sich Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht sehen. Seit Start des Portals wurden so Beschwerden über mehr als 10.000 Produkte gesammelt.
Das Portal besteht aus einem Informationsbereich mit Kurzmeldungen und Fachbeiträgen zur Lebensmittelkennzeichnung. Weiterhin aus einem Produktbereich mit seit Bestehen des Portals 956 Produkten, davon 579 in der Rubrik "Getäuscht?". In einem Expertenforum sind Verbraucherfragen und Antworten der Verbraucherzentralen eingestellt.
Im Blick hat das Portal vor allem den rechtlichen Graubereich, der sich zwischen einer klar verständlichen oder irreführenden Produktgestaltung befindet. Trifft dies auf ein Produkt zu, wird der Hersteller um eine Stellungnahme gebeten. In 321 Fällen führte die Beanstandung zu einer Änderung der Kennzeichnung durch den Hersteller. Dann wandert das Produkt in die Rubrik "Geändert".
Es werden stets die Stellungnahmen der Hersteller zusammen mit der Einschätzung der Verbraucherzentrale veröffentlicht. Nimmt der Hersteller keine Anpassung vor, prüft das Portal die Möglichkeit weiterer Schritte, um eine Verbesserung herbeizuführen.
Ein weiteres Ziel des Portals ist es, Gespräche mit der Wirtschaft zu führen, um zu Vereinbarungen über eine transparentere Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln zu gelangen. Erste Vereinbarungen zwischen Wirtschaft und Portalbetreiber wurden bereits abgeschlossen. Zum Beispiel zur klareren Kenntlichmachung des geringen verbleibenden Alkoholgehalts von alkoholfreiem Bier.
Seit 2011 hat das Portal viele Erkenntnisse über das Verbraucherverständnis in Fragen der Lebensmittelkennzeichnung gesammelt. Dieses Wissen wird an die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) weitergeleitet. Die DLMBK erarbeitet und aktualisiert seit über 50 Jahren Leitsätze über Lebensmittel und deren Beschaffenheit.