Ziele für nachhaltige Entwicklung
Die Ozeane sind Grundlage des Lebens. Sie sind Nahrungs-, Rohstoff- und Energiequelle und dienen als Verkehrsweg. Doch die Meere sind akut gefährdet. Steigende Wassertemperaturen und die Meeresverschmutzung zeigen das. Deshalb will die Staatengemeinschaft bis 2030 diese Entwicklung stoppen.

Riesige Mengen Plastikmüll landen jedes Jahr in den Meeren und bedrohen die Ökosysteme, aber auch die Wirtschaft.
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Die Weltmeere bedecken über 70 Prozent unseres Planeten und haben eine enorme Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht der Erde. Durch ihre biologische Vielfalt und durch die Rohstoffe, die sie bergen, dienen sie einem beträchtlichen Teil der Menschheit als Energie- und Nahrungsquelle und spielen eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherung. Die Ozeane haben wichtige klimaregulierende Funktionen: sie sind der weltweit wichtigste Sauerstoffproduzent und gleichzeitig der größte Speicher des Klimakillers CO2.
Die Meere beherbergen eine enorme biologische Vielfalt (Biodiversität) und leisten einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung: Weltweit decken 3,2 Milliarden Menschen mehr als 20 Prozent ihres Bedarfs an tierischem Eiweiß durch Fisch. Der Fischereisektor bildet die Existenzgrundlage von mehr als zehn Prozent der Weltbevölkerung. Der größte Teil dieser Menschen lebt in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Verschmutzung, Überfischung und der globale Klimawandel belasten zunehmend das Ökosystem Meer und bedrohen so die Lebensgrundlage vieler Menschen heute sowie zukünftiger Generationen, insbesondere in den Entwicklungsländern.
Während zwei Drittel der weltweiten Fischbestände nachhaltig (teilweise maximal, teilweise unternutzt) befischt werden, gelten heute immer noch ein Drittel der Fischbestände als überfischt. Opfer sind vor allem die Küstenbewohnerinnen und Küstenbewohner, die seit jeher vom Fischfang leben.
Durch die Veränderung unseres Klimas oder durch die Migration aus wirtschaftlicher Not bekommen aber auch wir hier in Deutschland die Folgen von Meeresverschmutzung und dem verantwortungslosen Umgang mit Ressourcen immer stärker zu spüren.
Durch das Wissenschaftsjahr 2016/2017 „Meere und Ozeane“ ist vielen Menschen in Deutschland bewusst geworden, wie wichtig der Schutz der Meere und ihrer Biodiversität sind und dass nur durch eine nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Küstenregionen das ökologische Gleichgewicht und gute Lebensbedingungen zukünftiger Generationen sichergestellt werden können.
Agenda 2030 - Nachhaltigkeitsziel 14
Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 wurde 2015 erstmalig in New York ein globaler Handlungs- und Orientierungsrahmen für nachhaltige Entwicklung geschaffen. Die Agenda schafft die Grundlage dafür, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde zu gestalten.

Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.
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SDG 14 - Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen.
- Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung und Nährstoffbelastung verhüten und erheblich verringern.
- Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit.
- Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzest möglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert.
- Bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung, illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen.
- Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus.
- Die wissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen, die Forschungskapazitäten ausbauen und Meerestechnologien weitergeben.
- Den Zugang der handwerklichen Kleinfischer zu den Meeresressourcen und Märkten gewährleisten.
- Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane und ihrer Ressourcen verbessern durch die Umsetzung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen.
Umsetzung der Agenda 2030 durch Deutschland
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist ein wichtiger Beitrag Deutschlands zur Umsetzung der Agenda 2030. Sie setzt den Rahmen für nachhaltiges Handeln der Bundesregierung. Ihr Herzstück bildet ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das Ziele mit konkreten Zeitrahmen zur Erfüllung und Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring benennt.
Welche Ziele setzt sich die DNS zum Erhalt und der nachhaltigen Nutzung von Ozeanen, Meeren und Meeresressourcen? Die DNS beinhaltet folgende Ziele und Indikatoren:
- Verringerung der Nährstoffbelastung: Der Stickstoffeintrag in die Ostsee über ihre Zuflüsse soll gemindert werden; ein Jahresmittelwert für Gesamtstickstoff von maximal 2,6 Milligramm pro Liter soll nicht überschritten werden. Auch soll der Stickstoffeintrag in die Nordsee über ihre Zuflüsse gemindert werden; dabei soll ein Jahresmittelwert für Gesamtstickstoff von maximal 2,8 Milligramm pro Liter nicht überschritten werden.
- Nachhaltige Fischerei: Für einige Fischbestände wird das 2020er-Ziel einer Bewirtschaftung auf dem höchstmöglichen Dauerertrag voraussichtlich nicht
erreicht werden. Daher hat die Umsetzung einer nachhaltigen EU-Gemeinsamen Fischereipolitik weiter Priorität.
Der alle zwei Jahre vorgelegte Indikatorenbericht des Statistischen Bundesamtes zeigt, wie sich die Indikatoren der Strategie entwickelt haben und ob die Ziele erreicht wurden. Derzeit geht die Entwicklung aller drei genannten Indikatoren zwar in die richtige Richtung, es verbleibt – nach jetzigem Stand – aber eine Lücke zur Zielerreichung.
Der Eintrag von Nährstoffen über die Bodenpassage in Gewässer und Meere soll unter anderem mit der geänderten Düngeverordnung verringert werden. Es muss daher geprüft werden, ob dadurch die Ziele des geltenden EU-Rechts (Wasserrahmenrichtlinie, MeeresstrategieRahmenrichtlinie) miterreicht werden können.
In Nord-und Ostsee sind die Nährstoffeinträge seit dem Jahr 2000 bis 2019 gesunken – von 5,2 auf 2,8 mg/l (Nordsee) bzw. von 4,3 auf 3,1 mg/l (Ostsee). Hohe Konzentrationen von Stickstoff in den Meeren können zu sogenannten „Eutrophierungseffekten“ wie Sauerstoffmangel, zum Verlust an Biodiversität und zur Zerstörung von Fisch-Aufzugsgebieten führen.
Der Anteil der nachhaltig befischten Fischbestände in Nord- und Ostsee belief sich im Jahr 2018 für Nord- und Ostsee insgesamt auf 51,7 Prozent. Für die Nordsee betrug dieser Anteil 63,6 Prozent und für die Ostsee 14,3 Prozent.
Tipp: Als Verbraucher können Sie viel dazu beitragen, dass die Meere und Küstenregionen nachhaltig bewirtschaftet werden. Beispiel Lebensmittel Fisch. Zusammen mit Fischereiexperten und Umweltschutzorganisationen hat der MSC Standards für eine nachhaltige Fischerei erarbeitet. Das MSC-Siegel kennzeichnet nun Fische aus bestandserhaltender Fischereiwirtschaft.
Auch die Bundesregierung setzt Nachhaltigkeit im eigenen Handeln durch und berichtet darüber in einem jährlichen Monitoringbericht zum sogenannten "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesverwaltung.
Internationale Aktivitäten für globalen Schutz der Ozeane
Ziel deutscher Politik sind der wirksame Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ozeane. Dafür engagiert sich Deutschland auch international für den Meeresschutz. Anlässlich der Weltozeankonferenz der Vereinten Nationen im Juni 2017 in New York hat Deutschland für ein intensiveres Engagement zum Schutz der Weltmeere geworben. Dabei gilt es, strategische Partnerschaften, u.a. mit Entwicklungs- und Schwellenstaaten, insbesondere kleinen Inselstaaten zu begründen, die wegen des steigenden Meeresspiegels ganz besonders vom Meer und dessen zukünftiger Entwicklung abhängig sind.
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) bildet neben der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der Biodiversitätskonvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt) die völkerrechtliche Grundlage für Regelungen zur Umsetzung dieser Politikziele. Deutschland hat sich darin zum Schutz der Ozeane politisch und völkerrechtlich verpflichtet.
Deutschland hat während seiner G7–Präsidentschaft 2015 das Thema Meeresverschmutzung auf die höchste politische Agenda gesetzt: Regierungschefs haben sich u.a. mit der Vermüllung der Meere, aber auch mit dem Tiefseebodenbergbau befasst. So wurde zum Beispiel unter deutscher Präsidentschaft der G7-Aktionsplan zur Bekämpfung der Meeresvermüllung verabschiedet. Darauf aufbauend hat auch die G20 im Jahr 2017, wiederum unter deutscher Präsidentschaft, einen Aktionsplan zu Meeresmüll auf höchster politischer Ebene verabschiedet.
Meeresschutz jenseits nationaler Rechtsprechung
Deutschland setzt sich gemeinsam mit der EU seit vielen Jahren für die Aufnahme von Verhandlungen über verbindliche Regeln zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt ein. Seit September 2018 wurde von einer Regierungskonferenz ein Vertrag hierzu ausgehandelt. Deutschland und die EU streben in diesem sogenannten BBNJ-Prozess (Biodiversity Beyond National Jurisdiction) ein möglichst umfassendes globales Abkommen zur Umsetzung und Stärkung des Seerechtsübereinkommens zum Schutz der marinen Biodiversität an.
Im Rahmen der derzeitigen Entwicklung eines internationalen Regelwerks für den Abbau von Bodenschätzen in der Tiefsee unter der Internationalen Meeresbodenbehörde setzt sich die Bundesregierung für die Einrichtung und Umsetzung höchster Umweltschutzstandards ein.
Gemeinsam für den Schutz der Meere
Der Meeresschutz und die Förderung einer nachhaltigen Fischerei spielen in der internationalen Zusammenarbeit eine immer größere Rolle. Deutschland unterstützt bereits seit Jahren Partnerländer darin, ihre Küsten- und Meeresgebiete unter Schutz zu stellen, nachhaltig zu bewirtschaften und langfristig finanziell abzusichern.
Dieses Engagement wurde in den vergangenen Jahren weiter intensiviert. Neben Meeresschutzgebieten sind die Förderung der nachhaltigen Kleinfischerei, Bekämpfung der illegalen Fischerei, die Reduzierung der Verschmutzung, der Schutz der Küstenbevölkerung vor den Folgen des Klimawandels sowie der Schutz von Mangroven prioritäre Themen.
Das BMZ bündelt seine entwicklungspolitischen Maßnahmen in einem 10-Punkte-Aktionsplan für Meeresschutz und nachhaltige Fischerei. Es sieht konkrete Initiativen und Projekte zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Meere und der Küstenregionen, strategische Partnerschaften sowie eine länder- und themenübergreifende Zusammenarbeit vor.
Das BMUV fördert Projekte im Rahmen seiner internationalen Klimainitiative und in jüngerer Zeit auch Projekte, die den laufenden UN-Prozess zur Entwicklung eines rechtsverbindlichen Instruments unter dem Seerechtsübereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Rechtsprechung begleiten.
Die Bundesregierung macht sich weltweit für den Meeresschutz stark:
- Als Gründungsmitglied der Global Ocean Biodiversity Initiative beteiligt sich Deutschland, vertreten durch das BMUV, aktiv daran, ökologisch und biologisch bedeutsame Meeresgebiete (EBSAs) zu identifizieren und wissenschaftlich zu beschreiben. Als jüngster Beitrag zur GOBI hat das BMUV den Ausbau des Forschungsportfolios mit 5,2 Millionen Euro über fünf Jahre finanziert.
- Das BMZ fördert über den Blue Action Fund Projekte von NROs, die Meeresschutzgebiete aus- und aufbauen und nachhaltige Kleinfischerei stärken; mit der Initiative "Save our mangroves now" schärft das BMZ gemeinsam mit WWF und IUCN das Bewusstsein politischer Entscheidungsträger für die Bedeutung von Mangroven und bietet Lösungen für deren Erhalt.
- Die Blue Solutions-Initiative wird von der GIZ mit GRID-Arendal, IUCN, UNEP und anderen Institutionen umgesetzt und fördert im Auftrag des BMUV weltweit den Kapazitätsaufbau und die Weitergabe bereits erprobter Lösungen für ein nachhaltiges Management von Meeres- und Küstengebieten.
- Deutschland unterstützt die Partnerschaft für regionale Meeres-Governance (PROG) und trägt so dazu bei, das überregionale Management mariner Ressourcen zu verbessern.
- Mit dem STRONG High Seas Projekt sollen regionale Governancestrukturen zum Schutz der marinen Biodiversität in Gebieten jenseits nationaler Jurisdiktion gestärkt werden. Gemeinsam mit den Sekretariaten der ständigen Kommission des Südpazifiks (Permanente del Pacífico Sur (CPPS)) und der Abidjan Konvention wird die integrierte und ökosystembasierte Governance für die Südostpazifische und die südostatlantische Meeresregion unterstützt.
- Zur Vermeidung von Meeresmüll wird das BMZ ausgewählte Partnerländer, z.B. in Südosteuropa und Südostasien, verstärkt unterstützen.

Durch die Initiative "Save our Mangroves now!" werden Mangrovenwälder geschützt.
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Mangrovenwälder gehören zu den artenreichsten und produktivsten Ökosystemen der Welt und sichern die Ernährungs- und Einkommensbasis für viele Küstenbewohnerinnen und Küstenbewohner.
Antarktis und Arktis wirksam schützen
Die Kommission der Konvention zur Erhaltung der marinen Ressourcen der Antarktis (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CCAMLR) erarbeitet in einem mehrjährigen Prozess die wissenschaftlichen Grundlagen für ein repräsentatives Netzwerk mariner Schutzgebiete im Südpolarmeer. Nach der Ausweisung eines Schutzgebietes im Rossmeer im Jahr 2016 wurde ein weiterer Vorschlag für ein Schutzgebiet im antarktischen Weddellmeer von Deutschland erarbeitet und als EU-Vorschlag eingereicht, der derzeit in den CCAMLR-Gremien weiterentwickelt und abgestimmt wird.
Auch die Regionalkooperation zum Schutz des Nordostatlantiks, OSPAR, in der Deutschland Vertragsstaat ist, arbeitet an der Ausweisung eines Schutzgebietes in der Arktis.
Außerdem ist Deutschland in der Antarktisforschung besonders aktiv. Im Herbst 2019 brach beispielsweise unter Leitung des Alfred-Wegener-Instituts der deutsche Forschungseisbrecher POLARSTERN zur MOSAiC Expedition auf, um sich für ein ganzes Jahr im nördlichen Eis einfrieren zu lassen, um mit der Eisdrift die zentrale Arktis zu durchqueren.
Was machen wir in Deutschland und auf europäischer Ebene?
EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)
Die 2008 in Kraft getretene und mit dem Wasserhaushaltsgesetz in nationales Recht umgesetzte Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit bis zum Jahr 2020 ein guter Umweltzustand der Meere erreicht wird. Mit der MSRL wurde erstmals ein einheitlicher Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen.
In Deutschland wird die MSRL gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt. So wurden z.B. die von der MSRL vorgeschriebenen Maßnahmenprogramme, die auf die Erreichung des guten Zustands der Meere abzielen, fristgemäß zum 31. Dezember 2016 an die Europäische Kommission gemeldet. Die Bandbreite der darin formulierten Maßnahmen umfasst freiwilliges Engagement genauso wie politische Verabredungen oder Rechtsetzung.
Transparenz und Bürgerbeteiligung: Das Wasserhaushaltsgesetz sieht für die einzelnen Umsetzungsschritte der MSRL die Einbindung der Öffentlichkeit vor. Informationen über laufende Anhörungsverfahren erhalten Sie auf der Meeresschutz-Internet unter dem Menüpunkt "Öffentlichkeitsbeteiligung". Der Menüpunkt "Berichte" informiert Sie über bislang erfolgte Umsetzungsschritte und Anhörungen.
Nationale Meeresschutzgebiete
Auf nationaler Ebene wurden im letzten Jahr sechs neue Naturschutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nord- und Ostsee eingerichtet, in der der Bund für Schutzgebiete zuständig ist. Damit sind rund 30 Prozent der deutschen AWZ durch Rechtsverordnungen auch nach nationalen Rechtsvorgaben geschützt. Es bedarf nun eines Gebietsmanagementplans um die europarechtlich gebotenen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für diese Gebiete darzustellen.
Die Berufsfischerei wird von den genannten nationalen Rechtsverordnungen nicht umfasst. Management-Maßnahmen, die kommerziell befischte Arten betreffen, können wegen der ausschließlichen Zuständigkeit der EU für die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) nur nach Unionsrecht ergriffen werden. Deutschland stimmt diesbezügliche Maßnahmen für die Nordsee zurzeit nach einem im EU-Recht vorgesehenen Verfahren mit anderen Mitgliedstaaten mit fischereilichem Interesse in den relevanten Gebieten ab.
Im Februar 2022 sind die Managementpläne für die Schutzgebiete in der deutschen Ostsee in Kraft getreten. Damit sind die konkreten Maßnahmen des Bundes in allen deutschen Meeresnaturschutzgebieten festgelegt. Bestimmte Formen der Fischerei können zu einem ungünstigen Zustand der Arten und Lebensräume in Nord- und Ostsee beitragen, auch innerhalb der Schutzgebiete. So können zum Beispiel Sandbänke und Riffe durch den Einsatz von bodenberührenden Fanggeräten beeinträchtigt werden und Meeressäugtiere und Seevögel als Beifang in den Stellnetzen sterben.
Ziel muss es daher sein, diese Schäden zumindest in den Schutzgebieten durch entsprechende Regelungen mindestens zu begrenzen oder im besten Falle sogar gänzlich zu beseitigen – bei Wahrung der Interessen einer nachhaltigen und wirtschaftlich auskömmlichen Fischerei.
Fischerei und Fischbestände nachhaltig schützen
Unsere Fischereipolitik ist vollständig in die EU-Fischereipolitik (GFP) integriert. Ziel der europäischen und deutschen Fischereipolitik ist es, die Nutzung aller lebenden Ressourcen im Wasser unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen zu sichern. Denn Fischbestände und Fischerei brauchen gesunde Meeresökosysteme. Die Bundesregierung hat sich daher von Anfang an nachdrücklich für eine ehrgeizige Reform der GFP eingesetzt.

Die Bundesregierung lehnt den kommerziellen und wissenschaftlichen Walfang entschieden ab.
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Mit der seit 1. Januar 2014 geltenden Reform der GFP sollen vor allem die Fischbestände wieder auf ein dauerhaft beständiges Niveau gebracht und neue Beschäftigungsmöglichkeiten und Wachstum in Küstengebieten geschaffen werden. Dazu zählen Bewirtschaftungs- und Wiederaufbaupläne für zahlreiche Fischarten und die Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen und unregulierten Fischerei.
Meeresforschung liefert Lösungen
Die Bedrohung der Meere stellt die Menschheit vor große Herausforderungen. Die Forschung kann uns dabei innovative Lösungen liefern. Als Wissensgesellschaft bringt sich Deutschland in die Meeresforschung ein. Mit dem Forschungsprogramm "MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit" hat sich die Bundesregierung ein Rahmenkonzept für die Forschungsförderung an der Küste, im Meer und in den Polargebieten gegeben. Für die Meeresforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stehen im Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA) in den kommenden zehn Jahren mehr als 400 Millionen Euro für die Förderung von Projekten in der Meeres-, Küsten- und Polarforschung bereit.