Ziele für nachhaltige Entwicklung
Die Ozeane sind Grundlage des Lebens. Sie sind Nahrungs-, Rohstoff- und Energiequelle und dienen als Verkehrsweg. Doch die Meere sind akut gefährdet. Steigende Wassertemperaturen und die Meeresverschmutzung zeigen das. Deshalb will die Staatengemeinschaft bis 2030 diese Entwicklung stoppen.
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Die Weltmeere bedecken über 70 Prozent unseres Planeten und haben eine enorme Bedeutung für das ökologische Gleichgewicht der Erde. Durch ihre biologische Vielfalt und durch die Rohstoffe, die sie bergen, dienen sie einem beträchtlichen Teil der Menschheit als Energie- und Nahrungsquelle und spielen eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherung. Die Ozeane haben wichtige klimaregulierende Funktionen: sie sind der weltweit wichtigste Sauerstoffproduzent und gleichzeitig der größte Speicher des Klimakillers CO2.
Die Meere beherbergen eine enorme biologische Vielfalt (Biodiversität) und leisten einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung: Weltweit decken 3,2 Milliarden Menschen mehr als 20 Prozent ihres Bedarfs an tierischem Eiweiß durch Fisch. Der Fischereisektor bildet die Existenzgrundlage von mehr als zehn Prozent der Weltbevölkerung. Der größte Teil dieser Menschen lebt in Entwicklungs- und Schwellenländern. Während zwei Drittel der weltweiten Fischbestände nachhaltig (teilweise maximal, teilweise unternutzt) befischt werden, gelten heute immer noch ein Drittel der Fischbestände als überfischt. Opfer sind vor allem die Küstenbewohnerinnen und Küstenbewohner, die seit jeher vom Fischfang leben.
Verschmutzung, Überfischung und der globale Klimawandel belasten zunehmend das Ökosystem Meer und bedrohen so die Lebensgrundlage vieler Menschen heute sowie zukünftiger Generationen, insbesondere in den Entwicklungsländern. Damit wir unsere Meere auch morgen noch nutzen können, müssen sie vor Überfischung und Verschmutzung geschützt werden.
Ziel 14 – Leben unter Wasser
Konkret soll erreicht werden:
- Die Meeresverschmutzung und Vermüllung durch Plastik soll deutlich verringert werden.
- Gesunde und biodiversitätsreiche Meeres- und Küstenökosysteme sollen nachhaltig verwaltet, geschützt und wiederhergestellt werden.
- Die Versauerung der Ozeane soll so weit wie möglich reduziert werden.
- Fischbestände sollen nachhaltig bewirtschaftet und Überfischung, illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei und zerstörerische Fischereipraktiken beendet werden.
- Mindestens 10 Prozent der Meere sollen als Meeresschutzgebiete ausgewiesen und besser verwaltet werden.
- Subventionen, die zu Überkapazitäten, Überfischung und illegaler, unregulierter und ungemeldeter Fischerei beitragen, sollen abgeschafft werden.
- Insbesondere kleine Inselstaaten und am wenigsten entwickelte Länder sollen vermehrt wirtschaftliche Vorteile aus der nachhaltigen Nutzung von Meeren und Küsten ziehen können.
- Wissenschaftliche Kenntnisse sollen vertieft und Forschungskapazitäten ausgebaut, der Technologietransfer soll sichergestellt werden.
Nationale Meeresschutzgebiete
Deutschland verringert die vom eigenen Land verursachte Nährstoffbelastung der Meere, etwa beim Stickstoff. Zudem werden alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände in Nord- und Ostsee nach dem MSY-Ansatz nachhaltig bewirtschaftet. Fischerei ist in zehn Schutzgebieten der Nord- und Ostsee nur dann möglich, wenn Riffe, Sandbänke, Schweinswale und Seevögel geschützt werden. Zugleich stellt die europäische – und damit deutsche – Fischereipolitik sicher, dass die lebenden Ressourcen im Wasser zwar genutzt werden können, aber eben nachhaltig. Das soll die negativen Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem auf ein Mindestmaß reduzieren.
Tipp: Als Verbraucher können Sie viel dazu beitragen, dass die Meere und Küstenregionen nachhaltig bewirtschaftet werden. Beispiel Lebensmittel Fisch: Zusammen mit Fischereiexperten und Umweltschutzorganisationen hat der MSC Standards für eine nachhaltige Fischerei erarbeitet. Das MSC-Siegel kennzeichnet nun Fische aus bestandserhaltender Fischereiwirtschaft.
Auf nationaler Ebene wurden Naturschutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nord- und Ostsee eingerichtet, in der der Bund für Schutzgebiete zuständig ist. Damit sind rund 30 Prozent der deutschen AWZ durch Rechtsverordnungen auch nach nationalen Rechtsvorgaben geschützt. Es bedarf nun eines Gebietsmanagementplans um die europarechtlich gebotenen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für diese Gebiete darzustellen.
Die Berufsfischerei wird von den genannten nationalen Rechtsverordnungen nicht umfasst. Management-Maßnahmen, die kommerziell befischte Arten betreffen, können wegen der ausschließlichen Zuständigkeit der EU für die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) nur nach Unionsrecht ergriffen werden. Deutschland stimmt diesbezügliche Maßnahmen für die Nordsee zurzeit nach einem im EU-Recht vorgesehenen Verfahren mit anderen Mitgliedstaaten mit fischereilichem Interesse in den relevanten Gebieten ab.
Im Februar 2022 sind die Managementpläne für die Schutzgebiete in der deutschen Ostsee in Kraft getreten. Damit sind die konkreten Maßnahmen des Bundes in allen deutschen Meeresnaturschutzgebieten festgelegt. Bestimmte Formen der Fischerei können zu einem ungünstigen Zustand der Arten und Lebensräume in Nord- und Ostsee beitragen, auch innerhalb der Schutzgebiete. So können zum Beispiel Sandbänke und Riffe durch den Einsatz von bodenberührenden Fanggeräten beeinträchtigt werden und Meeressäugtiere und Seevögel als Beifang in den Stellnetzen sterben.
Ziel muss es daher sein, diese Schäden zumindest in den Schutzgebieten durch entsprechende Regelungen mindestens zu begrenzen oder im besten Falle sogar gänzlich zu beseitigen – bei Wahrung der Interessen einer nachhaltigen und wirtschaftlich auskömmlichen Fischerei.
Internationale Aktivitäten für globalen Schutz der Ozeane
Ziel deutscher Politik sind der wirksame Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ozeane. Dafür engagiert sich Deutschland auch international für den Meeresschutz. Dabei gilt es, strategische Partnerschaften, unter anderem mit Entwicklungs- und Schwellenstaaten, insbesondere kleinen Inselstaaten zu begründen, die wegen des steigenden Meeresspiegels ganz besonders vom Meer und dessen zukünftiger Entwicklung abhängig sind.
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen bildet neben der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der Biodiversitätskonvention (Übereinkommen über die biologische Vielfalt) die völkerrechtliche Grundlage für Regelungen zur Umsetzung dieser Politikziele. Deutschland hat sich darin zum Schutz der Ozeane politisch und völkerrechtlich verpflichtet.
Deutschland hat das Thema Meeresmüll auf die höchste politische Stufe getragen. In der Europäischen Union werden seit Juli 2021 Einweg-Plastik-Produkte wie zum Beispiel Strohhalme, Wattestäbchen, Plastikbesteck und To-go-Becher verboten. Denn diese landen häufig in Gewässern und führen dazu, dass beispielsweise Meerestiere elendig verenden.
Gemeinsam für den Schutz der Meere
Der Meeresschutz und die Förderung einer nachhaltigen Fischerei spielen in der internationalen Zusammenarbeit eine immer größere Rolle. Deutschland unterstützt bereits seit Jahren Partnerländer darin, ihre Küsten- und Meeresgebiete unter Schutz zu stellen, nachhaltig zu bewirtschaften und langfristig finanziell abzusichern.
Dieses Engagement wurde in den vergangenen Jahren weiter intensiviert. Neben Meeresschutzgebieten sind die Förderung der nachhaltigen Kleinfischerei, Bekämpfung der illegalen Fischerei, die Reduzierung der Verschmutzung, der Schutz der Küstenbevölkerung vor den Folgen des Klimawandels sowie der Schutz von Mangroven prioritäre Themen.
Die Bundesregierung macht sich weltweit für den Meeresschutz stark:
- Als Gründungsmitglied der Global Ocean Biodiversity (GOBI) Initiative beteiligt sich Deutschland, vertreten durch das BMUV, aktiv daran, ökologisch und biologisch bedeutsame Meeresgebiete (EBSAs) zu identifizieren und wissenschaftlich zu beschreiben.
- Das BMZ fördert über den Blue Action Fund Projekte von NROs, die Meeresschutzgebiete aus- und aufbauen und nachhaltige Kleinfischerei stärken; mit der Initiative "Save our mangroves now" schärft das BMZ gemeinsam mit WWF und IUCN das Bewusstsein politischer Entscheidungsträger für die Bedeutung von Mangroven und bietet Lösungen für deren Erhalt.
- Die Blue Solutions-Initiative wird von der GIZ mit GRID-Arendal, IUCN, UNEP und anderen Institutionen umgesetzt und fördert im Auftrag des BMUV weltweit den Kapazitätsaufbau und die Weitergabe bereits erprobter Lösungen für ein nachhaltiges Management von Meeres- und Küstengebieten.
- Deutschland unterstützt die Partnerschaft für regionale Meeres-Governance (PROG) und trägt so dazu bei, das überregionale Management mariner Ressourcen zu verbessern.
- Mit dem STRONG High Seas Projekt sollen regionale Governancestrukturen zum Schutz der marinen Biodiversität in Gebieten jenseits nationaler Jurisdiktion gestärkt werden. Gemeinsam mit den Sekretariaten der ständigen Kommission des Südpazifiks (Permanente del Pacífico Sur (CPPS)) und der Abidjan Konvention wird die integrierte und ökosystembasierte Governance für die Südostpazifische und die südostatlantische Meeresregion unterstützt.
- Zur Vermeidung von Meeresmüll wird das BMZ ausgewählte Partnerländer, z.B. in Südosteuropa und Südostasien, verstärkt unterstützen.
Meeresforschung liefert Lösungen
Die Bedrohung der Meere stellt die Menschheit vor große Herausforderungen. Die Forschung kann uns dabei innovative Lösungen liefern. Als Wissensgesellschaft bringt sich Deutschland in die Meeresforschung ein. Für die Meeresforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stehen im Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA) in den kommenden zehn Jahren mehr als 400 Millionen Euro für die Förderung von Projekten in der Meeres-, Küsten- und Polarforschung bereit.