Ziele für nachhaltige Entwicklung
Intakte Ökosysteme sind die Grundlage für Leben auf der Erde und eine nachhaltige Entwicklung. Sind sie gestört, treibt das viele Menschen in Hunger und Armut, führt zu Umweltkatastrophen und gefährdet unser Klima und eine nachhaltige Entwicklung. Deshalb will die Staatengemeinschaft durch das Nachhaltigkeitsziel 15 Leben an Land wirksam schützen.

Eine Hummel im Lavendelfeld: Insekten sind für unsere Ökosysteme unverzichtbar.
Foto: Unsplash/Thomas Jorn
Gesunde Wälder, Moore, Böden, Flüsse, Seen und Berge sind Lebensraum und gleichzeitig Grundlage für die Sicherung einer vielfältigen Ernährung, sorgen für saubere Luft und sauberes Trinkwasser und liefern wichtige Rohstoffe. Intakte Ökosysteme wirken temperaturausgleichend und können als CO2-Senken einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ökosysteme mit einer standorttypischen Vielfalt an Arten schützen vor Umweltkatastrophen, wie Überflutungen und Erdrutschen, und sind anpassungsfähiger gegenüber dem Klimawandel. Güter und Dienstleistungen der Natur sind Kapital und Grundlage vieler Wirtschaftszweige und die Existenzgrundlage von uns Menschen.
Im Jahr 2000 hat die UNESCO den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ernannt. Der Tag erinnert an den 22. Mai 1992, an dem in Nairobi Einigkeit über den Text des UN-Übereinkommens über biologische Vielfalt (CBD) erzielt wurde. Das Übereinkommen ist mit seinen derzeit mehr als 190 Vertragsparteien das umfassendste verbindliche internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Deutschland ist seit seinem Inkrafttreten am 29. Dezember 1993 Vertragspartei der CBD.
Die Natur wird nicht nur für den Menschen geschützt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Natur und Landschaft auch "auf Grund ihres eigenen Wertes" zu erhalten. Die Realität auf unserem Planeten sieht aber anders aus. Jährlich werden weltweit 8,8 Millionen Hektar Wald - insbesondere in den Tropen - zerstört, was etwa der Fläche Irlands entspricht. Große Bodenflächen verlieren ihre Fruchtbarkeit, durch Versiegelung gehen überdies viele Lebensräume verloren. Die Artenvielfalt schwindet. Das Insektensterben ist ein aktuelles, besorgniserregendes Phänomen, an dem die Tragweite der Bedrohung von Leben an Land deutlich wird. Tiere verlieren aufgrund von Umweltzerstörung ihre natürlichen Lebensräume oder werden illegal gejagt. Wüsten breiten sich aus und gebietsfremde Pflanzen und Tiere verdrängen in vielen Regionen die einheimische Flora und Fauna.

Das Prinzip der "Nachhaltigkeit" geht auf Hans Carl von Carlowitz zurück. Er beschrieb 1713, dass nachhaltige Waldbewirtschaftung voraussetzt, dass nicht mehr Holz geerntet wird als nachwächst.
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Dem Verlust an Lebensräumen und Arten muss daher durch wirksame Maßnahmen wie Erhaltung, Schutz und eine nachhaltig Bewirtschaftung der Naturressourcen begegnet werden.
Intakte Ökosysteme mit einer natürlichen Vielfalt an Arten bieten eine stärkere Widerstandsfähigkeit bei Umweltkatastrophen wie Überflutungen und Erdrutschen, sind anpassungsfähiger gegenüber dem Klimawandel und können auch bei der Ausbreitung von Infektionskrankheiten eine stärkere Resilienz aufweisen.
Die Welt hat erkannt, welche ernsten Folgen die Zerstörung der Wälder und anderer Ökosysteme hat und setzt sich für ihren Schutz, ihren Erhalt und ihre Wiederherstellung ein. Aber die Anstrengungen der Staaten reichen nicht aus. Für einen durchgreifenden Erfolg bedarf es zusätzlicher Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Die Menschen müssen den globalen Verlust der biologischen Vielfalt dringend beenden. Gerecht und effektiv gemanagte Schutzgebiete sind hierfür besonders wichtig. Außerdem muss beispielsweise Wilderei strenger verfolgt, verstärkt auf nachhaltige Landwirtschaft gesetzt, die Ausbreitung invasiver Arten verhindert und die Entwicklung naturnaher Ökosysteme gefördert werden.
Vor allem müssen nationale und lokale Politiken den Schutz der Arten und ihrer Lebensräume sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung der Naturressourcen unterstützen. Auch die internationalen Akteure müssen mehr in dieses Ziel investieren.Wichtige Grundlage für die Umsetzung von SDG 15, insbesondere auf internationaler Ebene, ist das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Es zielt darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten, nachhaltig zu nutzen und den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zu regeln. Derzeit wird der neue globale Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 verhandelt.
TIPP: Viele Informationen, Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Tipps zum Mitmachen beim Erhalt der Biodiversität finden Sie in der App des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 wurde 2015 in New York erstmalig ein globaler Handlungs- und Orientierungsrahmen für nachhaltige Entwicklung geschaffen. Die Agenda schafft die Grundlage dafür, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde zu gestalten.

Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.
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Das SDG 15 fordert: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen.
Weitere wichtige Unterziele sind: Gesunde Wälder und Bergökosysteme erhalten, den Zugang zu genetischen Ressourcen ermöglichen, Wilderei beenden, die Invasion fremder Arten verhindern, Biodiversität finanziell stärker fördern sowie die Finanzierung nachhaltiger Waldwirtschaft sicherstellen.
Ganzheitliches Verständnis des Schutzes von Leben an Land
Der Agenda 2030 liegt ein ganzheitliches Verständnis vom Schutz des Lebens auf dem Land zugrunde. Denn ohne Fortschritte bei der Ernährungssicherung (Ziel 2), beim Schutz von Wasser (Ziel 6), bei der Luftreinhaltung, bei nachhaltiger Stadtentwicklung (Ziel 11), nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion (Ziel 12), bei der Bekämpfung des Klimawandels (Ziel 13) und dem Schutz der Meere (Ziel 14) ist die Zerstörung der Natur und des Lebens auf dem Planeten kaum aufhaltbar. Die Ziele bedingen sich also gegenseitig. Globale Partnerschaften und das Prinzip der Agenda 2030, nämlich niemanden zurückzulassen, spielen bei der Erreichung dieser Mammutaufgabe eine entscheidende Rolle.
Umsetzung der Agenda 2030 durch Deutschland: Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist ein wichtiger Beitrag Deutschlands zur Umsetzung der Agenda 2030. Sie setzt den Rahmen für eine nachhaltige Politik der Bundesregierung. Ihr Herzstück bildet ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das Ziele mit einem konkreten Zeitrahmen zur Erfüllung und Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring benennt.
Welche Indikatoren geben uns Hinweise zum wirksamen Schutz von Leben an Land? Und welche Ziele setzt sich die Bundesregierung, das Nachhaltigkeitsziel 15 in Deutschland voran zu bringen?
Deutschland will:
- Artenvielfalt erhalten – Lebensräume schützen. Gemessen wird hier die Bestandsentwicklung von derzeit 51 ausgewählten Vogelarten, differenziert nach den Teilindikatoren Wälder, Agrarland, Siedlungen, Binnengewässer sowie Küsten und Meere. Die Bestandsgrößen werden in Relation zur Größe artspezifischer Zielwerte, die von einem Expertengremium ursprünglich für das Jahr 2015 festgelegt wurden, gesetzt und auf 100 Prozent normiert. Die gemittelten Zielerreichungsgerade der einzelnen Vogelarten ergeben jeweils den Indikatorwert für die genannten Lebensräume. Konkretes (vorläufiges) Ziel: Index (Maßzahl in Prozent) von 100 im Jahr 2030. Derzeit wird die Höhe dieses Zielwertes im Rahmen eines Forschungsvorhabens überprüft und gegebenenfalls zukünftig auf Basis der neuen Erkenntnisse angepasst
- Ökosysteme schützen, Ökosystemdienstleistungen erhalten, Lebensräume bewahren. Gemessen wird hier die Eutrophierung (Indikator) durch atmosphärische Stickstoffeinträge.
Ausgelöst wird Eutrophierung durch menschliche Aktivitäten, die zum Beispiel zu einer Anreicherung von Nährstoffen in ursprünglich nährstoffarmen Gewässern führen. Algen und Wasserpflanzen können dann übermäßig wachsen und entziehen anderen Pflanzenarten, vielen Kleinlebewesen und Tieren die Lebensgrundlage. Eutrophierung ist jedoch nicht beschränkt auf Gewässer, sondern erfolgt ebenso in terrestrischen Ökosystemen, zum Beispiel Wäldern, Mooren, Sümpfen und Heiden.
Konkretes Ziel: Verringerung des Flächenanteils mit Überschreitungen von kritischen Belastungsgrenzen (Critical Loads) für Stickstoff um 35 Prozent bis 2030 gegenüber 2005
- Entwaldungen vermeiden. Indikator sind die Zahlungen an Entwicklungs- und Schwellenländer für den Erhalt beziehungsweise Wiederaufbau von Wäldern.
Konkretes Ziel: Steigerung der Zahlungen bis 2030
Der alle zwei Jahre vorzulegende Indikatorenbericht des Statistischen Bundesamtes zeigt, wie sich die Indikatoren der Strategie entwickelt haben sowie ob und wie die Ziele erreicht wurden beziehungsweise voraussichtlich erreicht werden.
Wie ist es um das Leben an Land in Deutschland und die nationalen Nachhaltigkeitsziele zu SDG 15 bestellt?
Die Auswertungen zeigen, dass die Erreichung der gesetzten Ziele gefährdet ist und weiter Handlungsbedarf besteht.
Der Wert des Indikators für Artenvielfalt und Landschaftsqualität lag im Jahr 1990 deutlich unter den Werten, die für die Jahre 1970 und 1975 rekonstruiert wurden. In den letzten zehn Berichtsjahren (2006 bis 2016) stagnierte der Wert des Indikators und lag im Jahr 2016 bei 70,5 Prozent des Zielwerts, verglichen mit 70,2 Prozent im Jahr 2006. Bei gleichbleibender Entwicklung wird das Ziel für das Jahr 2030 nicht erreicht werden.
Die 1964 gegründete Rote Liste der bedrohten Arten der International Union for Conservation of Nature hat sich zur weltweit umfassendsten Informationsquelle über den globalen Erhaltungszustand von Tier-, Pilz- und Pflanzenarten entwickelt. Die Rote Liste ist ein kritischer Indikator für die Gesundheit der biologischen Vielfalt der Welt.
Was macht Deutschland für den Erhalt von Biodiversität?
Die NBS ist eine umfassende Strategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt und enthält rund 330 Ziele und 430 Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen.
Die Umsetzung der NBS ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es sind alle staatlichen und nichtstaatlichen Akteure eingeladen, sich am Umsetzungsprozess zu beteiligen.
Die Vereinten Nationen haben die Jahre 2011 bis 2020 zur UN-Dekade für biologische Vielfalt erklärt. Die Staatengemeinschaft ruft damit die Weltöffentlichkeit auf, sich für die biologische Vielfalt einzusetzen. Menschen auf der ganzen Welt engagieren sich schon und haben bereits einiges erreicht. Im Mittelpunkt der deutschen Aktivitäten zur UN-Dekade Biologische Vielfalt 2011-2020 stehen zwei Projektwettbewerbe: der Wettbewerb "Biologische Vielfalt" und der Sonderwettbewerb "Soziale Natur – Natur für alle".
Beispiel Waldschutz
Etwa ein Drittel der Fläche Deutschlands ist bewaldet. Im überwiegenden Teil davon wird Holz geerntet. Der Wald in Deutschland ist von besonderer Bedeutung als Lebensraum für Flora und Fauna, Wirtschaftsfaktor, Rohstofflieferant, Klimaschützer und Erfahrungs- und Rückzugsraum für Erholung suchende Menschen.
Die Waldstrategie 2050 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt die strategische Ausrichtung der nationalen Waldpolitik vor und zeigt in zehn Handlungsfeldern die Aufgaben des Bundes, um den Wald in Zeiten des Klimawandels zu erhalten und zu entwickeln. Denn nur Wälder, die bestmöglich an den Klimawandel angepasst sind, erbringen die von der Gesellschaft nachgefragten vielfältigen Ökosystemleistungen dauerhaft. Damit trägt die Waldstrategie dazu bei, dass auch für künftige Generationen die gleichen Chancen und Nutzungsoptionen erhalten bleiben. Anhand der Waldstrategie sollen die vielfältigen Ansprüche an Klimaleistung, Biodiversität, Rohstoffe, Erholungsleistung und Energie aufeinander abgestimmt und mögliche Konflikte gelöst werden. Bei der Umsetzung der Waldstrategie wird verstärkt auf die Schutzziele der NBS gesetzt.
Am 1. April 2021 startete die vierte Bundeswaldinventur. Bis Ende Dezember 2022 sind alle Daten einzusammeln. Dies hat das Bundesministerium am 16. Juni 2019 nach Zustimmung der Länder im Bundesrat verordnet.
Die dritte Bundeswaldinventur zeigte, dass sich der ökologische Zustand unserer Wälder in den letzten Jahren positiv entwickelte. Insgesamt gibt es wieder mehr Laubbäume in Deutschlands Wäldern, seit 2002 stieg deren Flächenanteil um rund sieben Prozent (circa 315.000 Hektar) auf 43 Prozent des Holzbodens. Auch Biotopbäume, Totholzanteil, Alter und Strukturvielfalt der Wälder haben zugenommen. So ist knapp ein Viertel des Waldes älter als 100 Jahre - was gegenüber 2002 einer Zunahme um 18 Prozent entspricht. 14 Prozent sind sogar älter als 120 Jahre.
Dazu tragen auch Projekte des Waldklimafonds der Bundesregierung bei. Mit dem Waldklimafonds sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die der Anpassung der Wälder an den Klimawandel dienen und den unverzichtbaren Beitrag naturnaher, struktur- und artenreicher Wälder zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf Dauer erhalten. Die positiven Effekte für die Erschließung des CO2-Minderungs- und Energiepotenzials von Wald und Holz sollen verstärkt werden. Mit Fördermitteln aus dem Fonds werden beispielsweise waldbauliche Strategien für die Anpassung von Buchenbeständen an Extremereignisse des Klimawandels durch die Beimischung von Tannen entwickelt. Damit auch morgen der Wald für ein gesundes Klima mit sorgt.
Beispiel Artenschutz
Die Gesamtzahl an Arten geht dramatisch zurück. Fast ein Drittel der in den Roten Listen bewerteten Arten in Deutschland ist bestandsgefährdet.
In den Roten Listen Deutschland sind mehr als 32.000 heimische Tier-, Pflanzen- und Pilzarten hinsichtlich ihrer Gefährdung untersucht, davon knapp 11.000 Taxa (Arten und Unterarten) in den aktuellen Bänden seit 2009.
Die Anzahl und die Vielfalt von Insekten schwinden. Die Tiere sind jedoch ein zentraler Bestandteil des Ökosystems. Das ist besorgniserregend, denn Insekten erbringen elementare Leistungen für unser Ökosystem: Sie bestäuben Nutzpflanzen, bauen Schadorganismen ab, sorgen für die Reinigung von Gewässern und tragen zum Erhalt der Fruchtbarkeit der Böden bei. Zudem sind sie selbst Teil der Nahrungskette im Ökosystem. Um das Insektensterben zu stoppen, hat die Bundesregierung 2019 das "Aktionsprogramm Insektenschutz" beschlossen. Damit sollen die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt insgesamt in Deutschland verbessert werden.
Beispiel Bodenschutz
Der Schutz der Böden findet anders als der Klimaschutz noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit der breiten Öffentlichkeit. Tatsächlich verlieren wir weltweit dramatisch an Boden. Dieser Verlust hat enorme Auswirkungen auf die Artenvielfalt, das Klima und die weltweite Ernährungslage. Die Ursachen sind vielfältig. Dazu zählen zum Beispiel Überbauung und Bodenversiegelung oder eine zu intensive unsachgemäße Bodennutzung. Auch die Zersiedelung der Landschaft und der Verlust von Landschaftsstrukturen spielt eine Rolle. Bodenzerstörung führt bis hin zur Wüstenbildung. Bodenschutz ist deshalb ein Schlüsselbereich im weltweiten Kampf gegen Armut und Hunger, beim Schutz der Umwelt, des Klimas und der Biodiversität. Darum engagiert sich die Bundesrepublik bei der Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern und mit internationalen Organisationen seit vielen Jahren für den Schutz des Bodens. Sie ist hier einer der größten Geber und fördert rund 800 Projekte weltweit.
Auch die von der Bundesregierung verfolgte Reduzierung des Flächenverbrauchs auf unter 30 Hektar pro Tag dient dem Bodenschutz. Deutlich ausbaufähig in Deutschland sind in diesem Zusammenhang die Potentiale des Flächenrecyclings, beispielsweise für neue Wohngebiete. Es gilt, die Recyclingfähigkeit schon bei der Nutzung von Böden im Blick zu haben. Der Fünfte Bodenschutzbericht der Bundesregierung macht erneut deutlich: Ungeachtet positiver Entwicklungen greifen die bisherigen Maßnahmen zu kurz. Es geht darum, auf allen Ebenen den nachhaltigen Umgang mit der natürlichen und endlichen Ressource Boden schnellstmöglich zu erreichen.
Am 16. Juli 2021 ist die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV neue Fassung (n.F.)) als Teil der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung (sogenannten Mantelverordnung, BGBl. I S.2598) verkündet worden. Diese tritt am 1. August 2023 in Kraft. Eines der Ziele ist, dass die Verfüllung abgegrabener Bodenmassen an anderen Stellen Böden wiederherstellt und in einen guten Zustand versetzt.
Beispiel Renaturierung von Flüssen und Auen
Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden. Das ist das Ziel des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland". Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit und Erholung. Die Bundesregierung will neben dem "Blauen Band" auch den Schutz der biologischen Vielfalt und die Entwicklung neuer Konzepte für Nebenwasserstraßen auf den Weg bringen.
Beispiel Kampf gegen den illegalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen und die Wilderei
Am 3. März 1973 wurde in Washington die "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES), in Deutschland auch als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) bekannt, beschlossen. Seit dem 1. Juli 1975 reguliert, kontrolliert und begrenzt es den weltweiten Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen sowie deren Produkten. Weltweit Sorge bereiten seit einigen Jahren zunehmende Wilderei und der wachsende illegale Handel mit gefährdeten Arten. Traurige Ikonen sind der Afrikanische Elefant und das Nashorn. Daher zählt unter anderem ein langjähriges ressortübergreifendes Projekt zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Elfenbein und Nashornhorn in Afrika und Asien zu den von der Bundesregierung unterstützten Projekten. Daneben unterstützt die Bundesregierung rund 50 bilaterale Projekte zur Verbesserung des Schutzgebietsmanagements, zur Förderung alternativer Einkommensquellen, zur Verhinderung von Wilderei oder zur Reduktion der Nachfrage.
Wilderei gefährdet die Existenz der verfolgten Arten. So kamen allein 2018 in Südafrika circa 800 Nashörner durch Wilderei ums Leben. Ein Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen schätzte 2014, dass jedes Jahr in Afrika zwischen 20.000 und 25.000 Elefanten der Wilderei zum Opfer fallen. Diese Verluste übersteigen den natürlichen Zuwachs der Elefantenbestände.
Wilderei und der illegale Wildtierhandel sind ein lukratives Geschäft, das dem Handel mit Drogen oder Waffen nahekommt und verstärkt in der Hand der organisierten Kriminalität liegt. Der illegale Handel mit Wildtierprodukten fördert auch die Korruption. Daher hat der G20-Gipfel unter deutscher Präsidentschaft in Hamburg im Juni 2017 die auch von Deutschland initiierten "Hochrangigen Grundsätze zur Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit dem illegalen Handel wildlebenden Tieren und Pflanzen und daraus gewonnenen Produkten" verabschiedet. Mit diesen Maßnahmen der Bundesregierung werden die Ziele des Koalitionsvertrags erfüllt, das Engagement im internationalen Artenschutz und gegen die Wilderei sowie den illegalen Wildtierhandel auszuweiten.
Forschung für die Artenvielfalt
Der schleichende Verlust der Artenvielfalt ist auch eine Herausforderung für die Wissenschaft. Die Bundesregierung fördert eine umfassende Nachhaltigkeitsforschung. Hier setzt das FONA-Rahmenprogramm an, das die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie und die neue Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung umsetzt. Besondere Missionen werden sein, weniger Plastik in die Umwelt gelangen zu lassen, weitreichende Treibhausgasneutralität der Industrie zu erreichen, aber eben auch das Wirtschaften in Kreisläufen nachhaltig zu gestalten und die biologische Vielfalt zu erhalten.
Die neue Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt wird die Biodiversitätsforschung maßgeblich vorantreiben, die Forschungsaktivitäten stärker bündeln und einen nachhaltigen Beitrag gegen den anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt leisten. Ziel der langfristig angelegten Forschungsinitiative, für die die Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren 200 Millionen Euro zur Verfügung stellt, ist es, Wissenslücken über Systemzusammenhänge des Artenverlustes zu schließen und Maßnahmen zum Erhalt, zur Verbesserung und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu entwickeln.
In drei strategischen Aktionsfeldern wird die Forschungsinitiative
- innovative Technologien und Methoden entwickeln, um die Erfassung des Zustandes der Artenvielfalt zu verbessern und zu beschleunigen,
- das systemische Verständnis der Ursachen, Dynamiken und Folgen von Biodiversitätsveränderungen vertiefen
- sowie Systemlösungen und Maßnahmen-Portfolien im Dialog mit Anwendern entwickeln.
Deutschlands internationales Engagement für Biodiversität, Artenvielfalt und nachhaltige Ressourcennutzung
Die Bundesregierung stellt jährlich 500 Millionen Euro für den weltweiten Erhalt von Wäldern und anderen Ökosystemen zur Verfügung. Auf dem Pariser Klimagipfel 2015 hat Deutschland angekündigt, zusammen mit Norwegen und Großbritannien bis zum Jahr 2020 eine Milliarde Euro jährlich für die Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Verschlechterung des Waldzustandes (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation, REDD+) bereitzustellen.
Deutschland nutzt seine Rolle als drittgrößter Beitragszahler der Vereinten Nationen und als Mitglied und wichtiger Geldgeber in internationalen Organisationen wie der FAO oder der Weltbankgruppe für die Umsetzung der Agenda 2030, des UN-Übereinkommens über biologische Vielfalt (CBD), des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD). Deutschland tritt international genauso dafür ein, dass insbesondere die ärmsten Staaten nicht zurückgelassen werden, wirbt für die Aufbringung von mehr Mitteln zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele und eine stärkere Vertretung der Entwicklungsländer in den internationalen Finanzorganisationen. Deutschland ist auch im Rahmen der G7-Staaten Motor für die Umsetzung der Agenda 2030. Auf dem Gipfeltreffen in Kanada 2018 wurden die Nachhaltigkeitsziele noch einmal bekräftigt.
Die Bundesregierung finanziert über die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) und im Rahmen der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit Klima- und Biodiversitätsmaßnahmen weltweit. Grundlage solcher Fördermaßnahmen sind vorzugsweise die Nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne der Partnerländer und deren Strategien zur Ressourcenmobilisierung. Die meisten Projekte laufen vor allem in Ländern und Regionen, die sich sowohl den Zielen des CBD verschrieben haben als auch über global bedeutsame Ökosysteme verfügen.
In den Förderbereichen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels streben die IKI und andere Initiativen umfassende Synergien mit Initiativen zum Erhalt und zur Wiederherstellung von Ökosystemen sowie zur nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen an, beispielsweise über das Instrument REDD und über ökosystembasierte Anpassungsmaßnahmen.
Langfristige Strategien für nachhaltige Ressourcennutzung zu entwickeln ist auch eine besonders wichtige Aufgabe der internationalen Zusammenarbeit. Die Bundesregierung fördert entsprechende Programme und Projekte in mehr als 30 Partnerländern. Beispielsweise sind die Verhinderung der Wüstenbildung, die Wiederherstellung der Waldlandschaften, Schutz sowie nachhaltige und gerechte Nutzung biologischer und genetischer Vielfalt sowie die nachhaltige Wald- und Landbewirtschaftung Schwerpunktthemen der internationalen Zusammenarbeit Deutschlands. Die wichtigsten Ansätze sind
- günstigere politische Rahmenbedingungen zum Erhalt der Biodiversität durch Aufbau und die Stärkung staatlicher Institutionen und die gerechte Regelung von Landeigentumsverhältnissen,
- aktive Einbindung von lokalen Gemeinden und indigenen Völkern mit ihrem traditionellen Wissen in Planungs- und Entscheidungsprozesse,
- Unterstützung beim Management von Schutzgebieten, zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern und anderen Ökosystemen, zur Verbesserung der Agrobiodiversität sowie zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags, der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildtierprodukten,
- Hilfe bei der Erarbeitung und Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne gemeinsam mit dem Sekretariat des UN-Übereinkommens über biologische Vielfalt (CBD)
- sowie Information der Bevölkerung über die Bedeutung der Biodiversität und des Schutzes von Biotopen, Böden und Wäldern für ihr Leben.