Starke und transparente Institutionen fördern

Ziele nachhaltiger Entwicklung Starke und transparente Institutionen fördern

Ohne ein sicheres Umfeld und rechtstaatlich handelnde Institutionen ist eine nachhaltige Entwicklung unmöglich. Für Frieden, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit ist gutes Regieren ohne Korruption unerlässlich. Dafür engagiert Deutschland sich und setzt sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie konkrete eigene Ziele.

Händeschütteln zwischen zwei Menschen auf einem Flur

Korruption im öffentlichen Sektor kann die Stabilität von Gesellschaften und die Rechtsstaatlichkeit gefährden.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Ohne Frieden und Gerechtigkeit gibt es keine nachhaltige Entwicklung. Frieden ist aus gutem Grund einer der fünf Grundpfeiler der Agenda 2030, mit der sich die Staatengemeinschaft zu weltweit nachhaltiger Entwicklung verpflichtet hat.

Deutschland setzt sich weltweit in seinen bilateralen Beziehungen, in der Europäischen Union (EU) und im Rahmen internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN) für Frieden und Gerechtigkeit in der Welt ein: Für die Beendigung gewaltsamer Konflikte, für umfassende Krisenprävention, effektive Rüstungskontrolle, den Schutz der Menschenrechte, für gute Regierungsführung und die Stärkung einer regelbasierten internationalen Ordnung.

Das globale Ziel, Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zu schaffen, wurde im Rahmen der Agenda 2030 bekräftigt und als eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) festgeschrieben.

Deutsche Außen, Sicherheits- und Entwicklungspolitik ist Friedenspolitik: Die im SDG 16 formulierten Ziele "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" sind Maximen der deutschen internationalen Politik. Zu den Konstanten gehören die Verankerung Deutschlands in der Europäischen Union, der euroatlantischen Partnerschaft und in den Vereinten Nationen, das weltweite Engagement Deutschlands für Frieden und Sicherheit, die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sowie der Einsatz für eine gerechte und nachhaltige Globalisierung.

Wohlstand braucht gute Verwaltung

Wirtschaftlicher Wohlstand und der Aufbau eines demokratischen Rechtsstaats erfordern nicht nur die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, sondern auch eine gute, rechtsstaatliche Verwaltung. Also starke Institutionen. Dies gilt für Deutschland ebenso wie weltweit.

Korruption im öffentlichen Sektor kann Frieden, wirtschaftliche Entwicklung, Stabilität von Gesellschaften und Rechtsstaatlichkeit gefährden. Denn durch Korruption werden öffentliche Gelder verschwendet, die dann für nachhaltige Entwicklung nicht mehr zur Verfügung stehen. Private Interessen werden zum Nachteil der Allgemeinheit bedient. Und aus der Rechtsstaatlichkeit wird willkürliches Handeln des Staates.

Deutschland ist im internationalen Vergleich besonders erfolgreich im Kampf gegen die Korruption und engagiert sich für gute Regierungsführung, national wie international. Die Bekämpfung von Korruption erfolgt nicht nur innerhalb der Staatsgrenzen, sie ist gleichzeitig ein wichtiger Teil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und der deutscher Außen- und Außenwirtschaftspolitik.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Mit der Agenda 2030 wurde 2015 in New York erstmalig die Sicherung von Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen als eines von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung durch die internationale Staatengemeinschaft vereinbart.

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung

Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.

Foto: Bundesregierung


SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Wichtige Ziele und Unterziele sind:

  • Friedliche und inklusive Gesellschaften schaffen
  • Alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen
  • Leistungsfähige, transparente und rechenschaftspflichtige Institutionen aufbauen
  • Rechtsstaatlichkeit, allen Menschen Zugang zur Justiz gewährleisten
  • Korruption bekämpfen
  • Illegale Finanz- und Waffenströme verringern

Konkrete Umsetzung und Überprüfung

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie ist der deutsche Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030. Sie setzt den Rahmen für nachhaltiges Handeln von Politik und Gesellschaft. Ihr Herzstück bildet ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das Ziele mit konkreten Zeitrahmen zur Erfüllung und Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring benennt. Der alle zwei Jahre vorzulegende Indikatorenbericht des Statistischen Bundesamtes zeigt, wie sich die Indikatoren der Strategie entwickelt haben.

Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt zur Umsetzung von SDG 16 drei Ziele aus den folgenden Bereichen:

  • Kriminalität: Persönliche Sicherheit weiter erhöhen
  • Frieden und Sicherheit: Praktische Maßnahmen zur Bekämpfung der Proliferation, insbesondere von Kleinwaffen
  • Gute Regierungsführung: Korruptionsbekämpfung

Wieso betreffen mich schlechtes Regieren und Korruption?

Korruption ist eines der gravierendsten Hindernisse für eine nachhaltige Entwicklung. Eine erfolgreiche Korruptionsbekämpfung bzw. eine weitgehende Abwesenheit von Korruption ist einer der wesentlichen Standortfaktoren, wenn es um Investitionsentscheidungen geht. Korruption kann zudem zum Wunsch nach Migration beitragen. Ein gut funktionierender, nach Gesetz und Recht und neutral handelnder, das heißt keinen bevorzugender, Staat ist der Schlüsselfaktor für Freiheit und Wohlstand.

Korruption ist in Deutschland strafbar, kommt aber auch im demokratischen Rechtstaat immer wieder in Einzelfällen vor.

Die international wohl bekannteste "Messung" von Korruption ist der Index der Korruptionswahrnehmung (Corruption Perceptions Index, kurz CPI). Er wird von Transparency International, einer nicht-staatlichen internationalen Organisation, erstellt. Der Index trifft Aussagen über die Wahrnehmung von Korruption in Wirtschaft, Politik und Verwaltung in 176 Ländern. Er basiert auf vielfältigen Quellen.

Auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) des CPI, erreicht Deutschland 80 Punkte. Deutschland hat sich im Vergleich zum Jahr 2012 von 79
auf 80 Punkte im Jahr 2019 verbessert. Dieser Wert hat sich gegenüber 2017 um einen Punkt verschlechtert, sodass Deutschland auf dem zehnten Platz des Rankings
steht. Dabei ist diese Veränderung gegenüber 2012 nicht als statistisch signifikant (bei einem Signifikanzniveau von 5 %) anzusehen. Damit zählt Deutschland zu den Staaten mit der geringsten Korruption weltweit. Ziel ist eine weitere signifikante Reduktion der Korruption bis 2030.

Wie bekämpft Deutschland Korruption im Inland?

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt das Ziel, die CPI-Bewertung Deutschlands bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2012 weiter zu verbessern. Innerhalb der Bundesregierung hat die Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert.

Die Präventionsstrategie der Bundesregierung basiert auf der Überzeugung, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an Gesetz und Recht gebunden sind. Sie müssen fair, uneigennützig und transparent handeln.

Teil der Präventionsstrategie sind eine Richtlinie, ein Verhaltenskodex sowie Ansprechpersonen zur Korruptionsprävention in allen Behörden auf Bundesebene, aber auch in den Ländern und Kommunen.

Mit den Jahresberichten zur "Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung" legt die Bundesregierung jährlich Rechenschaft gegenüber dem Bundestag über die Umsetzung der Korruptionspräventionsrichtlinie ab. Die Berichte geben zudem einen praxisorientierten Überblick über die zahlreichen Aktivitäten in allen Behörden des Bundes zur Sensibilisierung der Beschäftigten und die vielfältigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention.

2014 hat Deutschland den Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e Strafgesetzbuch, StGB) erweitert. 2015 folgte ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption. Damit hat Deutschland die Voraussetzungen geschaffen, um Korruption noch wirksamer zu bekämpfen. Gestärkt wurden in den letzten Jahren zudem die Korruptionsprävention, die internationale Zusammenarbeit und die Möglichkeiten der Abschöpfung von Vermögen, das durch rechtswidrige Taten erlangt wurde.

Für den sensiblen Bereich des Gesundheitswesens sind mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen die beiden neuen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a und 299b StGB) geschaffen worden. Dies setzt ein klares Signal, dass Bestechung und Bestechlichkeit auch im Gesundheitsbereich keinen Platz haben.

Sollten Sie Hinweise auf Korruption in der öffentlichen Verwaltung haben, wenden Sie sich an die zuständigen Korruptionsbeauftragten oder Ombudspersonen der jeweiligen Institution auf Bundesebene, der Länder, Städte oder Kommunen. Sie können – wenn vorhanden – Hotlines nutzen (zum Beispiel in Niedersachen oder Berlin) oder Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Der Bund betreibt seit Jahren eine aktive Politik zur Korruptionsprävention.

Wichtiger Beitrag zur Korruptionsbekämpfung weltweit

Mit der Ratifizierung der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger 1998, der UN-Konvention gegen Korruption 2014 und des Strafrechtsübereinkommens des Europarates einschließlich des Zusatzprotokolls 2017 hat Deutschland ein klares Zeichen für die völkerrechtlich verbindliche Bekämpfung der Korruption gesetzt. International lässt Deutschland regelmäßig seine Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen durch internationale Organisationen evaluieren.

Deutschland hat sich 2017 im Rahmen seiner G20-Präsidentschaft stark engagiert und gemeinsam mit Brasilien den Vorsitz der G20-Arbeitsgruppe gegen Korruption geführt. In der Gipfelerklärung "Eine vernetzte Welt gestalten" verpflichten sich die G20-Staaten zum Beispiel zur Einführung und Durchsetzung der Verantwortlichkeit von Unternehmen für Korruptionsdelikte, sowie dazu, die "Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung so zu organisieren, dass sie weniger korruptionsanfällig sind." Auch in Risikobereichen wie Wildtierhandel, Rohstoffsektor und im Sport arbeiten die Staaten verstärkt in der Korruptionsprävention zusammen.

Außerdem nimmt Deutschland an der "Open Government Partnership" (OGP) teil. Die Partnerschaft ist ein Zusammenschluss von 71 Staaten, die sich für ein offenes und modernes Regierungs- und Verwaltungshandeln einsetzen. Transparente Prozesse, zivilgesellschaftliches Engagement und Nutzung neuer Technologien zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen sind Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit. Im Fokus steht dabei auch die Korruptionsbekämpfung.

Die Bundesregierung hat im August 2017 einen ersten Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership verabschiedet. Der Aktionsplan enthält unter anderem Verpflichtungen zur Förderung von "Open Data" (Offenlegung von Datensätzen der Verwaltung) und zur verbesserten Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit.

Das Bundeskabinett hat mit dem Zweiten Nationalen Aktionsplan 2019 -2021 "Open Government" auch in Deutschland  die Teilhabe und Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandelns für die Bürger weiter erhöht.

Entwicklungszusammenarbeit und Korruption

Korruption in Entwicklungsländern verhindert eine wirksame Bekämpfung der Armut. Sie entzieht den betroffenen Ländern Gelder, die dann nicht für Entwicklung zur Verfügung stehen. So behindert sie das Erreichen der internationalen Entwicklungsziele, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegt wurden. Zudem verlieren die staatlichen Institutionen an Legitimität, was häufig zu einer Destabilisierung führt.

Die Prävention und Bekämpfung von Korruption ist deshalb ein zentrales Anliegen der deutschen Entwicklungspolitik. Auch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt sich auch zum Ziel, dass die Korruption in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zurückgehen soll. Belegt werden soll dies durch eine Verbesserung der CPI-Bewertung der Mehrzahl der Partnerländer.

Gefördert werden deshalb gute Regierungsführung und ein gezieltes Vorgehen gegen Korruption. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfolgt dabei einen zweigleisigen Ansatz: Einerseits fördert sie spezielle Vorhaben, zum Beispiel zur Stärkung von Antikorruptionsbehörden. Andererseits integriert sie gezielte Maßnahmen der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption in andere Schwerpunktsektoren, zum Beispiel Gesundheit oder Bildung.

Adressaten sind staatliche Institutionen, die private Wirtschaft und die Zivilgesellschaft. Beispielsweise berät die GIZ im Auftrag des BMZ in Indonesien die Kommission für Korruptionsbekämpfung. Mit deutscher Unterstützung wurde ein nationales Integritätssystem für Beschwerden sowie zur Veröffentlichung von Daten aufgebaut. Dort sind zum Beispiel Vermögenserklärungen von Politikern eingestellt. 35.000 Nutzer greifen monatlich auf das Portal zu.

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