Die Migrationspolitik der Bundesregierung
Zwei Prinzipien leiten die Bundesregierung beim Thema Migration: Humanität und Ordnung. Deutschland gibt Menschen Schutz, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen. Und die Bundesregierung fördert die legale Einwanderung, von der Wirtschaft und Gesellschaft profitieren. Gleichzeitig begrenzt sie irreguläre Migration. Ein Überblick.
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„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ heißt es im Grundgesetz. Damit ist die historische und humanitäre Pflicht Deutschlands, diejenigen aufzunehmen, die vor Verfolgung, Krieg und Terror flüchten, in unserem Rechtssystem tief verankert. Auch das europäische Recht verpflichtet uns wie die anderen europäischen Staaten, Schutzbedürftigen Hilfe zu gewähren. Wie wichtig das ist, zeigt das Schicksal der ukrainischen Kriegsflüchtlinge. Zugleich müssen wir dafür Sorge tragen, dass die irreguläre Migration reduziert wird.
Unser Land hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr davon profitiert, dass Menschen aus EU-Mitgliedstaaten und anderen Ländern zu uns gekommen sind. Dies haben sie aus den verschiedensten Gründen getan. Unser wirtschaftlicher Aufstieg wäre nicht möglich gewesen ohne die Menschen, die aus anderen Ländern zugezogen sind und in Deutschland mitangepackt haben. Die Erfolgsgeschichte der Einwanderung kann allerdings nur fortgeschrieben werden, wenn wir Migration steuern und ordnen, ohne dabei die Handlungsmaxime der Humanität außer Acht zu lassen.
Schon heute fehlen in vielen Regionen und Branchen gut ausgebildete Fachkräfte. Die Zahl der offenen Stellen lag 2022 bei rund 1,98 Millionen. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten hilft, den Fachkräftemangel in Deutschland einzudämmen und trägt zur Sicherung der Sozialsysteme bei. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in einer aktuellen Studie die Erwerbsquote von nach Deutschland geflüchteten Menschen untersucht. Sie zeigt: 54 Prozent der Geflüchteten, die seit sechs Jahren in Deutschland leben, sind erwerbstätig. 65 Prozent von ihnen arbeiten in Vollzeit. Dies liegt über dem Durchschnitt: Deutschlandweit sind es 62 Prozent.
Die Bundesregierung hat im Bereich Migration umfangreiche Reformen auf den Weg gebracht. Weitere Schritte sind in Arbeit und werden, wo Zuständigkeiten unterhalb der Bundesebene bestehen, mit den Ländern abgestimmt.
Ziel ist, ein Einwanderungsrecht zu schaffen, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird, das Integration und Teilhabe von Migranten verbessert und auf den Fachkräftemangel gezielt reagiert. Denn wir sind aktuell dringend auf Zuwanderung angewiesen. Studien zufolge verliert Deutschland durch den demografischen Wandel sieben Millionen Arbeitskräfte und damit ein Siebtel des Arbeitsmarkts bis 2035. Das ist ein weiterer Schritt, wirtschaftliches Wachstum auch für die Zukunft zu gewährleisteten.
Auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf einen Kompromiss für die Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems geeinigt. Dazu gehört ein wirksamer Schutz an den europäischen Außengrenzen mit einheitlichen Standards für Registrierungen und Zuständigkeiten sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. Ziel ist es, bis zum Ende dieser Legislaturperiode alle Dossiers des Asyl-Pakets zu verabschieden.