Sofortprogramme für Gebäude und Verkehr

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Klimaschutzmaßnahmen Sofortprogramme für Gebäude und Verkehr

Die Bundesregierung will den Gebäude- und Verkehrsbereich klimapolitisch auf Kurs bringen. Die zuständigen Ministerien haben dazu Sofortprogramme vorgelegt, um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen.

2 Min. Lesedauer

Damit Deutschland sein nächstes Klimaziel erreicht, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am Mittwoch Sofortprogramme vorgestellt. Diese sollen den Gebäudesektor und den Verkehrssektor klimapolitisch auf Kurs bringen, so dass die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig eingehalten werden – bis 2030 soll der Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.

So schlagen die Ministerien unter anderem vor, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll und wollen eine Qualifikationsoffensive für mehr Wärmepumpen starten. Ihr Maßnahmenpaket für Gebäude umfasst insbesondere die Bereiche Sanieren, Heizen und Neubau.

Das Maßnahmenpaket für den Verkehr beinhaltet unter anderem die Bereiche Elektromobilität, Radverkehr sowie den Öffentlichen Personennahverkehr.

Sofortprogramm zur Einhaltung der Emissionsmengen

Das Umweltbundesamt hatte am 15. März 2021 eine Überschreitung der zulässigen Emissionen festgestellt, der unabhängige Expertenrat für Klimafragen die Zahlen am 13. April 2022 bestätigt.

Laut Klimaschutzgesetz sind das BMWK und BMWSB für den Gebäudesektor  und das  BMDV für den Verkehrssektor  als betroffene Ministerien verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.

Im Verkehrssektor wurden im Jahr 2021 rund 148 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Die Treibhausgasemissionen lagen damit etwa 3 Millionen Tonnen über der laut Klimaschutzgesetz für das Jahr 2021 zulässigen Jahresemissionsmenge von 145 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.

Im Gebäudebereich wurden 2021 115 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen und die zulässige Jahresemissionsmenge damit um zwei Millionen Tonnen überschritten.

Größerer Reformprozess im Gebäudebereich

Bundesbauministerin Klara Geywitz erläuterte zu den überschüssigen Emissionen im Gebäudebereich: „Das muss man aber einordnen in einen größeren Reformprozess, nämlich dass wir den Gebäudebereich bis 2045 insgesamt klimaneutral machen wollen und müssen. Und das setzt erhebliche Anstrengungen voraus.“

Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium: „Wir haben hier einen Plan vorgelegt, wie man diese 115 Millionen Tonnen einsparen kann. Es wird erstmal noch Überschreitungen der Jahresemissionsmengen in den kommenden zwei, drei Jahren bedeuten. Dann aber, wenn die Maßnahmen richtig wirken, wird es zur zweiten Hälfte der 2020er bedeuten, dass wir unsere Sektorziele übererfüllen und so insgesamt bis 2030 die Minderung erbringen.“

Bundesverkehrsminister Volker Wissing sagte: „Wir wollen auch im Verkehrsbereich die Klimaziele einhalten. Mit unserem heute vorgestellten Maßnahmenpaket gleichen wir die Differenz vollständig aus und führen den Verkehrssektor zurück auf den Pfad der Einhaltung der Klimaziele.“

Bundesregierung will Maßnahmen schnellstmöglich beschließen

Die vorgelegten Sofortprogramme werden nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich.

Innerhalb der Bundesregierung wird zudem gerade ein Klimaschutz-Sofortprogramm abgestimmt. Die in den Sofortprogrammen enthaltenen Maßnahmenvorschläge sollen in dieses Gesamtprogramm integriert werden.