Gasspeichergesetz
Alle Betreiber von Gasspeicheranlagen in Deutschland sind fortan dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Das regelt ein neues Gasspeichergesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorgibt.

Möglichst volle Gasspeicher, wie hier für LNG in Hamburg, sollen gewährleisten, dass Deutschland gut über den Winter kommt.
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Das Gasspeichergesetz soll die Energieversorgung durch volle Gasspeicher, insbesondere im kommenden Winter, weiterhin gewährleisten und heftige Preisausschläge eindämmen. Hierzu wurde das Energiewirtschaftgesetz geändert. Es ist am 30. April 2022 in Kraft getreten. Nun steht das gesamte Sommerhalbjahr zur Befüllung zur Verfügung.
Die gesetzliche Änderung wurde aufgrund der historisch niedrigen Gasspeicherstände in der Winter 2021/22 notwendig. Diese hatten zu Unsicherheiten auf den Märkten und größeren Schwankungen der Energiepreise geführt. Mit dem Gasspeichergesetz hat die Bundesregierung eine Regulierung geschaffen, die stets ausreichend befüllte Gasspeicher sicherstellt. Im Hinblick auf den russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurden diese Maßnahmen noch einmal dringlicher.
Gasversorung für den Winter sichern
Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Gasspeicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate zu versorgen - vorausgesetzt, die Speicher sind zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt.
Mit dem Gesetz stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gasspeicher in Deutschland zu Beginn des Winters ausreichend befüllt werden. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben, die mit einer Ministerverordnung zum 29. Juli erneut erhöht wurden: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 85 Prozent gefüllt sein, zum 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent. Ein neues Zwischenziel von 75 Prozent zum 1. September soll zu schnellerem Einspeichern führen.
Das Gesetz in der Praxis: Die Trading Hub Europe GmbH - eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland - wird verpflichtet, die Gasspeicher schrittweise zu füllen. Sie erhält dafür einen umfassenden Instrumentenkasten, um vor allem für den Winter die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.