Energieversorgung
Bei einer drohenden Mangelsituation soll Gas bei der Stromerzeugung eingespart werden. Stein- oder Braunkohle sowie Öl sollen den Bedarf dann abdecken. Das Gesetz hat Bundestag sowie Bundesrat passiert und ist bereits in Kraft – ein weiterer Schritt, um die Energieversorgung in Deutschland zu sichern.

Die Bundesregieung setzt sich dafür ein, die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen massiv und schnell zu reduzieren
Foto: Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 8. Juni einen weiteren Beschluss gefasst, der die Energieversorgung in Deutschland sichern soll und dem Strommarkt mit Blick auf den Krieg in der Ukraine mehr Flexibilität ermöglicht: Wenn Gas knapp wird, kann Strom kurzfristig auch wieder vermehrt aus Kohle und Öl erzeugt werden. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf am 7. Juli mit Änderungen zu. Die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen passierten am 8. Juli auch den Bundesrat und sind am 12. Juli in Kraft getreten.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist es kurzfristig wichtig, die Energieabhängigkeit von Russland zu verringern und die Energieversorgung auf eine breitere Basis zu stellen. Mit dem Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor soll bis 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve eingerichtet werden. Im Notfall sollen Öl- und Kohlekraftwerke Strom produzieren, falls die Menge der Gaslieferungen für genügend Strom aus Gas nicht ausreicht und eine sogenannte Gasmangellage vorliegt.
Die Lage auf den Energiemärkten ist sehr angespannt und schwierig. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine setzt sich die Bundesregierung umso mehr dafür ein, die deutsche Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen massiv und schnell zu reduzieren. Die alternativen Quellen für die Gasersatz-Reserve sollen daher auf Energieträgern basieren, die nicht aus Russland importiert werden. Für Steinkohle und Öl gibt es einen zugänglichen Weltmarkt. Braunkohle wird gegenwärtig auch in Deutschland noch abgebaut.
Öl- und Kohlekraftwerke sollen jederzeit auf Abruf bereitstehen
Öl- und Kohlekraftwerke sollen so ertüchtigt werden, dass sie jederzeit auf Abruf für den Markt bereitstehen. Das gilt insbesondere für die Kohlekraftwerke, die nach den Plänen für den Kohleausstieg 2022 und 2023 normalerweise außer Betrieb gehen sollen. Kraftwerke, die bislang als Netzreserve dienen, also eigentlich zur Stabilisierung der Stromnetze, sollen ebenfalls zur Produktion genutzt werden. Kohlekraftwerke aus der Sicherheitsbereitschaft, die bislang also nur im äußersten Notfall wieder hochgefahren werden dürfen, gehören ab dem 1. Oktober der neu geschaffenen Versorgungsreserve an.
Das Ziel, den Kohleausstieg in Deutschland idealerweise bis 2030 zu vollenden, sowie die Klimaziele bleiben bestehen. Die Kraftwerke sind betriebsbereit, aber noch nicht am Strommarkt aktiv, so dass nur im Notfall zusätzliche CO2-Emissionen entstehen.
Gaskraftwerke bei Bedarf schnell herunterregeln
Falls nicht genug Gas zur Verfügung steht, müssen die Gaskraftwerke schnell heruntergeregelt werden. Die Bundesregierung kann dies nun bei den Kraftwerksbetreibern anordnen. Zuvor wurde die Alarmstufe des Notfallsplans Gas ausgerufen. Es sind jedoch Ausnahmen möglich – gerade im Wärmebereich, beispielsweise, wenn die Wärmeerzeugung einer Anlage nicht ersetzt werden kann.