Im Notfall Vorrang für Energietransporte auf der Schiene

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Energie und Klimaschutz

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Sichere Energieversorgung Im Notfall Vorrang für Energietransporte auf der Schiene

Zur Sicherung der Energieversorgung können vorübergehend Kohle und Mineralöl vorrangig auf der Schiene transportiert werden, wenn es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng wird. Die Verordnung für den priorisierten Energietransport wurde bis zum 31. März 2024 verlängert. Der Bundesrat hat nun der Verordnung abschließend zugestimmt.

2 Min. Lesedauer

Kesselwagen zu einem Zugverband zusammengestellt

Energieträger sollen überall rechtzeitig zur Verfügung stehen – und deshalb Vorrang auf der Schiene haben.

Foto: DB Systel GmbH / Miethe

Kohle und Erdöl sowie Großtransformatoren müssen überall rechtzeitig verfügbar sein, damit Kraftwerke und Raffinerien arbeiten können und die Energieversorgung gesichert ist. Mit der Energiesicherungstransportverordnung stellt die Bundesregierung ihren vorrangigen Transport auf der Schiene sicher. Denn damit kann rechtzeitig auf Engpässe im Schienengüterverkehr oder der Binnenschifffahrt reagiert werden – etwa bei niedrigen Pegelständen der Flüsse.

Die Bundesregierung hat vorsichtshalber die ursprünglich bis zum 28. Februar 2023 geltende Verordnung verlängert – mit Blick auf die geopolitische Lage bis Ende März 2024. 

Bislang ist die Verordnung wenig in Anspruch genommen worden. Das wird voraussichtlich auch so bleiben. Deshalb hat das Kabinett die Verordnung geändert und für die restliche Laufzeit unter anderem mit einem „An/Aus-Schalter“ versehen, so dass die Verordnung nicht mehr automatisch gilt.

Eine Vorfahrt für Energieträgertransporte setzt danach künftig voraus, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen „drohenden Engpass“ feststellt für einen wichtigen Energie-Standort wie etwa ein Kraftwerk oder eine Raffinerie. Zudem kann der Vorrang für alle Trassen festgelegt werden, hier gibt es keine Priorisierungen mehr. 

Andere Lieferwege für die sichere Energieversorgung

Hintergrund der Verordnung sind neue Lieferquellen und damit Lieferwege für Energie, weil die Energieversorgung aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine als Ersatz für russische Energieimporte gefunden werden musste. Zur Stromerzeugung muss russisches Gas beispielsweise vorübergehend auch durch Kohle und Mineralöl ersetzt werden.

Kohle und Mineralöl sowie Großtransformatoren müssen daher prioritär auf der Schiene transportiert werden können. Auch weil die Binnenschifffahrt im Sommer bei Niedrigwasser weniger Lasten, also auch Kohle und Öl transportieren kann. Wichtige Bahntrassen können auch ohne zusätzliche Energietransporte teilweise bereits über-, zumindest aber stark ausgelastet sein.

Im Zweifel müssen andere Züge warten

Die Energieträgertransporte sollen auf einem spezifischen Energiekorridornetz zu Lasten anderer Verkehre vorrangig behandelt werden, wenn dies besonders wichtig ist.

Diese Priorisierung muss in sorgfältiger Abwägung, etwa mit dem Personenverkehr getroffen werden. Mit der Verordnung hat die Bundesregierung dafür klare Regeln geschaffen.

Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen so gering wie möglich gehalten werden, um Belastungen des Personen- und Güterverkehrs, etwa Ausfälle und Verspätungen weitestgehend zu vermeiden.