CETA und TTIP

CETA

Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ist ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Durch gemeinsame Regeln und offene Märkte wird es dazu beitragen, den Wohlstand der Handelspartner zu sichern und auszubauen. CETA bietet die große Chance, der fortschreitenden Globalisierung faire und gute Regeln zu geben und sie aktiv mitzugestalten.

Fast keine Zölle mehr für Industriegüter, ein deutlich besserer Zugang zum kanadischen Markt für europäische Unternehmen, weniger Kosten für den Mittelstand durch gemeinsame Regeln: Das sind nur drei Vorteile des gemeinsamen Handelsabkommens. In CETA hat sich die EU mit Kanada auf hohe Standards geeinigt, die Maßstäbe für zukünftige Handelsabkommen setzen.

Nach der Unterzeichnung des Abkommens 2016 läuft nun der Ratifizierungsprozess. Am 21. September 2017 traten die Teile des Abkommens in Kraft, die ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen, nachdem die EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat und das Europäische Parlament zugestimmt hatten. Da CETA ein sogenanntes gemischtes Abkommen ist, muss es auch von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Dies betrifft insbesondere die neuen Regelungen des Investitionsschutzes.

> Mehr Informationen zu CETA finden Sie beim Bundeswirtschaftsministerium

TTIP

Das Ziel von TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) ist die politische Gestaltung der wirtschaftlichen Globalisierung. Ein transatlantisches Handelsabkommen eröffnet die Chance, dass mit Europa und den USA die zwei größten Handelsräume weltweit Maßstäbe setzen. TTIP soll Vorschriften und Regeln der Wirtschaft Europas und der USA langfristig so gestalten, dass sie besser zusammenpassen. Bei den Verhandlungen geht es darum, Zölle und andere Handelsbarrieren im transatlantischen Handel zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) abzubauen.

Das Ziel ist eine stärkere Öffnung der Märkte auf beiden Seiten des Atlantiks. Daneben sollen mit TTIP Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit und Wettbewerbsgleichheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen staatlichen Ebenen vereinfacht werden.

Es darf bei TTIP nicht um den Abbau von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Standards gehen. Im Gegenteil: Es muss darum gehen, dieses Freihandelsabkommen zu weltweiten Fortschritten bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechten zu nutzen.

Nach der Regierungsübernahme von US-Präsident Trump liegen die Verhandlungen auf Eis. Ob und wann sie wieder aufgenommen werden, ist derzeit unklar.

> Mehr Informationen zu TTIP finden Sie beim Bundeswirtschaftsministerium