Rat der Europäischen Union

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Europa

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Wissen vertiefen zur EU Rat der Europäischen Union

Dem Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, gehören die jeweiligen Fachministerinnen und Fachminister der Mitgliedstaaten an. Wer sitzt im Rat der Europäischen Union? Was sind seine Aufgaben?

3 Min. Lesedauer

Rat der Europäischen Union auch EU-Ministerrat genannt.

Der Ministerrat ist neben dem Europäischen Parlament Gesetzgeber der EU.

Foto: Der Rat der Europäischen Union/Enzo Zucchi

Wer sitzt im Rat der Europäischen Union?

Dem sogenannten Ministerrat gehören die jeweiligen Fachminister und Fachministerinnen der Mitgliedsstaaten an. Je nachdem, welches Thema verhandelt wird, kommen verschiedene Fachrichtungen zusammen. Die Außenministerinnen und Außenminister etwa bilden den Rat für Auswärtige Angelegenheiten, die Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -minister den Rat für Wirtschaft und Finanzen – auch Ecofin-Rat genannt.

Wie viele Ratsformationen gibt es?

Der Ministerrat kann in zehn verschiedenen Ausformungen auftreten:
• Allgemeine Angelegenheiten
• Auswärtige Angelegenheiten
• Wirtschaft und Finanzen
• Justiz und Inneres
• Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
• Wettbewerbsfähigkeit
• Verkehr, Telekommunikation und Energie
• Landwirtschaft und Fischerei
• Umwelt
• Bildung, Jugend, Kultur und Sport

Was ist die Aufgabe des Ministerrats?

Der Ministerrat ist neben dem Europäischen Parlament Gesetzgeber der EU. Die Fachministerinnen und Fachminister entscheiden über die Gesetzentwürfe (Verordnungen, Richtlinien) der Europäischen Kommission. Sowohl der Ministerrat als auch das Europäische Parlament müssen dem Vorschlag zustimmen, damit ein Gesetz verabschiedet werden kann.

Wie fasst der Ministerrat Beschlüsse?

Nach dem Vertrag von Lissabon 2009 wurde für den November 2014 die sogenannte doppelte Mehrheit im Rat eingeführt. Das heißt: Für die Annahme von Beschlüssen ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, und zwar:

  • 55 Prozent aller Länder, das heißt bei derzeit 27 Mitgliedstaaten 15 Länder,
  • die außerdem mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen.

Um einen Beschluss zu verhindern, sind mindestens vier Länder erforderlich, die mindestens 35 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen.

Ausnahmen:

  • Für sensible Angelegenheiten wie Außenpolitik und Steuern ist Einstimmigkeit erforderlich, das bedeutet alle Länder müssen zustimmen.
  • Für verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten genügt die einfache Mehrheit.

Rat der EU, Europäischer Rat, Europarat – Was ist was?

Die Begriffe sind ähnlich und daher verwirrend. Neben dem Ministerrat gibt es den Europäischen Rat. Mehrmals im Jahr kommen hier Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedsstaaten bei sogenannten EU-Gipfeln zusammen. Auch die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, und der Hohe Vertreter der Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, nehmen an den Sitzungen teil. Den Vorsitz hat der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel.

Inhaltlich ist der Rat die höchste Instanz der Europäischen Union. Die Mitglieder diskutieren Grundsätze und Leitlinien der europäischen Zusammenarbeit – etwa die weitere europäische Integration oder außen- und sicherheitspolitische Fragen. Ihre Vorgaben sind entscheidend für die Arbeit der Kommission.

Der Europarat hingegen ist kein Organ der Europäischen Union. Er ist ein eigenständiger Zusammenschluss europäischer Staaten mit 47 Mitgliedsländern mit Sitz in Straßburg. Neben den EU-Mitgliedsstaaten gehört ihm etwa auch Russland an. Sein Ziel ist die enge zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Themen wie Demokratie und Menschenrechte. Deshalb müssen sich alle Mitglieder zur europäischen Menschenrechtskonvention bekennen.

Wer führt den Vorsitz auf den Ratstagungen?

Im Allgemeinen Rat der Außenminister führt der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, den Vorsitz. Bei den übrigen Tagungen des Rates führt die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister des EU-Mitgliedstaats den Vorsitz, die bzw. der turnusgemäß den EU-Ratsvorsitz innehat.

Die EU-Ratspräsidentschaft wechselt im halbjährlichen Turnus nach einer festgelegten Reihenfolge. Die Aufgabe der Präsidentschaft ist die Organisation und Durchführung der Sitzungen sowie die Herbeiführung der Beschlüsse des Rates.

Reihenfolge der EU-Präsidentschaften bis 2027

Spanien: Januar – Juni  2010
Belgien: Juli – Dezember  2010 
Ungarn: Januar – Juni  2011
Polen: Juli – Dezember  2011
Dänemark: Januar – Juni  2012
Zypern: Juli – Dezember  2012
Irland: Januar – Juni  2013
Litauen: Juli – Dezember  2013
Griechenland: Januar – Juni  2014
Italien: Juli – Dezember  2014 
Lettland: Januar – Juni  2015
Luxemburg: Juli – Dezember  2015 
Niederlande: Januar – Juni  2016
Slowakei: Juli – Dezember  2016 
Malta: Januar – Juni  2017 
Estland: Juli – Dezember  2017
Bulgarien: Januar – Juni  2018
Österreich: Juli – Dezember  2018 
Rumänien: Januar – Juni  2019
Finnland: Juli – Dezember  2019
Kroatien: Januar – Juni  2020
Deutschland: Juli – Dezember 2020
Portugal: Januar - Juni 2021
Slowenien: Juli – Dezember 2021
Frankreich: Januar - Juni 2022
Tschechien: Juli – Dezember 2022
Schweden: Januar - Juni 2023
Spanien: Juli – Dezember 2023
Belgien: Januar - Juni 2024
Ungarn: Juli – Dezember 2024
Polen: Januar - Juni 2025
Dänemark: Juli – Dezember 2025
Zypern: Januar - Juni 2026
Irland: Juli – Dezember 2026
Litauen: Januar - Juni 2027
Griechenland: Juli – Dezember 2027