Die Europäischen Verträge 

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Meilensteine der EU Die Europäischen Verträge 

Die von den Mitgliedsstaaten gemeinsam verhandelten und verabschiedeten Verträge bilden die Grundlage der Europäischen Union. Hier finden Sie die Europäishen Verträge und ihre zentralen Bestimmungen im Überblick.

5 Min. Lesedauer

Die Europäische Einigung ist ein Prozess: Der Zweite Weltkrieg, die Tragödie des 20. Jahrhunderts forderte Millionen von Menschenleben und legte den europäischen Kontinent in Schutt und Asche. Die Erinnerungen an das Leid und die Brutalität dieser Katastrophe war tief in den Menschen verankert.

Nach dem Ende des Krieges waren die Staaten Europas daher fest entschlossen, die Entstehung einer solchen Eskalation für immer zu unterbinden. 1951 gründeten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederland die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Sie war ein erster Schritt hin zu einer friedlichen Nachkriegsordnung. Staaten, die sich vor 12 Jahren noch erbittert bekriegten, entschlossen sich nun, ihre Kohle- und Stahlproduktion, die Kern-Ressourcen eines jeden Krieges, in einer Gemeinschaft zu harmonisieren, um so einen erneuten Krieg zu verhindern.

Römische Verträge

Am 25. März 1957 kamen die Vertreterinnen und Vertreter der sechs Gründerstaaten zusammen und unterzeichneten die Römischen Verträge. Die Verträge gelten als Schlüsselpunkt in der Integration Europas und als Fundament der Europäischen Union. Sie ermöglichten eine noch viel umfassendere und tiefgreifendere Integration der Staaten Europas.

Durch sie wurde nicht nur ein europäischer Binnenmarkt geschaffen, sondern vor allem auch eine Union des Friedens und der Freiheit.

Immer mehr Staaten schlossen sich disem Gedanken an. Heute hat die Europäische Union 27 Mitglieder, die Weichen für die Aufnahme weiterer Staaten sind gestellt. Derzeit sind Albanien, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, die Türkei, die Ukraine sowie Moldau Beitrittskandidaten. Der Kosovo und Georgien sind potentielle Beitrittskandidaten. 
Jede Erweiterung der Staatengemeinschaft erforderte immer auch eine Anpassung ihrer Organe. Fünf Änderungen der Gründungsverträge der heutigen EU sind bisher vereinbart worden:

Einheitliche Europäische Akte

Mit der  Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) sollte der Europäische Binnenmarkt vollendet werden: Es wurde darin vereinbart, den freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr bis Ende 1992 zwischen allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Damit diese vier Grundfreiheiten gewährt werden konnten, mussten die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Länder einander angeglichen werden.

Mit der Einheitlichen Europäischen Akte gab es nun auch eine Vertragsgrundlage für die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ). Damit strebtendie Mitglieder ein gemeinsames außenpolitisches Handeln an.

Am 1. Juli 1987 trat die EEA in Kraft.

Maastrichter Vertrag

Der Maastrichter Vertrag ist auch unter der Bezeichnung "Vertrag über die Europäische Union" bekannt. Die bisherige Europäische Gemeinschaft wurde am 1. November 1993 in ein neues Gesamtgefüge mit Namen "Europäische Union" überführt. Nach dem Maastrichter Vertrag stützte sich die Europäische Union auf drei Säulen:

  • Die erste und wichtigste Säule war die Europäische Gemeinschaft. Sie blieb als juristische Person Unterzeichnerin aller Verträge.. Sie machte aus den 12 Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Binnenmarkt und sorgte für die Weiterentwicklung der politischen Union.
  • Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bildete die zweite Säule der Europäischen Union. Der Maastrichter Vertrag ermöglichte die Entwicklung einer europäischen Verteidigungspolitik. Sie kann die humanitäre und friedenserhaltende Aufgaben sowie Krisenbewältigung einschließen.
  • Die dritte Säule der Europäischen Union war die Gemeinsame Innen- und Rechtspolitik. Hier verpflichteten sich die Regierungen, Fragen der Einwanderungs- und Asylpolitik sowie der Verbrechensbekämpfung gemeinsam anzugehen.

Außerdem wurden die Bedingungen und der Zeitplan für die Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt. 

Der Vertrag trat am 1.11.1993 in Kraft.

Vertrag von Amsterdam

Der Vertrag von Amsterdam schuf wichtige Voraussetzungen für die Erweiterung der Europäischen Union. Er stärkte die Gemeinschaftsorgane und die äußere Handlungsfähigkeit der EU t. Zentrale Punkte:

  • Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments durch mehr Mitentscheidungsmöglichkeiten in wichtigen Politikbereichen der Europäischen Union.
  • Abbau der EU-weiten Arbeitslosigkeit durch enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Beschäftigungspolitik.
  • Gemeinsame Regelung der Asyl-, Flüchtlings-, Einwanderungs- und Visumpolitik sowie eine verbesserte Kontrolle der Außengrenzen der EU.
  • Entwicklung von verteidigungspolitischen Ansätzen für die EU sowie Bündelung von Aufgaben im Amt des "Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik".
  • Institutionelle Reformen zur Straffung der Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse in der EU. So konnte der EU-Ministerrat häufiger mit qualifizierter Mehrheit entscheiden können.

Am 1. Mai 1999 trat der Vertrag von Amsterdam in Kraft.

Vertrag von Nizza

Der Vertrag von Nizza knüpfte an wesentliche Fragen an, die in Amsterdam im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung noch nicht gelöst werden konnten. Es ging insbesondere um eine verbesserte Beschlussfassung in den Organen: Denn eine Vergrößerung der Gemeinschaft um bis zu zwölf Staaten bedeutete auch ein Mehr an Vertreterinnen und Vertreter in allen Entscheidungsgremien. Um auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, beschlossen die fünfzehn Mitglieder folgende institutionelle Änderungen:

  • Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien entsenden ab 2005 nur noch je einen Kommissar (statt wie bis dahin je zwei) in die Europäische Kommission. So konnte das Organ auch die Vertreterinnen und Vertreter der neuen Mitgliedstaaten aufnehmen, ohne dabei seine Fähigkeit zu einvernehmlichen Beschlüssen zu verlieren.
  • Es erfolgte eine Neugewichtung der Stimmen der Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat, die sich stärker an der Einwohnerzahl jedes Landes orientiert.  Eine Entscheidung des Ministerrates war außerdem erst dann gültig, wenn mindestens 62 Prozent der EU-Einwohner durch ein Votum repräsentiert waren. Deutschlands Gewicht als bevölkerungsstärkstes Land der EU wurde gestärkt. Auch die Stimmengewichte der neuen Mitgliedsländer wurden in Nizza festgelegt.
  • Für rund 35 von 73 Artikeln in der EU-Politik galt künftig, dass der EU-Ministerrat mit der Mehrheit der Mitgliederstimmen entschied. Auch der Präsident der Europäischen Kommission und die Kommissare wurden künftig mit qualifizierter Mehrheit gewählt.
  • Die verstärkte Zusammenarbeit einzelner Länder innerhalb der EU wurde weiter ausgebaut. Wie etwa beim Schengener Abkommen oder der Währungsunion ging es darum, dass europäische Integrationsschritte auch möglich sind, ohne dass sich zwangsläufig alle EU-Mitgliedstaaten daran beteiligen müssen.

Der Vertrag von Nizza trat am 1. Februar 2003 in Kraft.

Vertrag von Lissabon

Die am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Rom unterzeichnete Europäische Verfassung fasste die bisherigen Europäischen Verträge zusammen und fügt neue Elemente ein. Die Verfassung sollte ursprünglich bis zum 1. November 2006, das heißt binnen zwei Jahren, von den damals 25 Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden. Nachdem die Verfassung in Frankreich und den Niederlanden in Volksabstimmungen abgelehnt worden war, wurde in neuen Verhandlungen die Substanz der Verfassung in einen neuen Vertrag überführt. Er erhielt nach der Stadt, in der er im Dezember 2007 unterzeichnet wurde, den Namen "Vertrag von Lissabon".

Der Vertrag enthält unter anderem Neuregelungen bei den Organen und Institutionen wie die Einführung eines hauptamtlichen Präsidenten und eines Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik als Vizepräsident der EU-Kommission. Die Gleichberechtigung des Europäischen Parlaments in der Gesetzgebung wurde hergestellt, die Rolle der nationalen Parlamente in der EU-Gesetzgebung gestärkt und klare Zuständigkeitsregelungen zwischen Union und Mitgliedsländern festgelegt. Außerdem gibt es eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat, das europäische Bürgerbegehren wurde eingeführt sowie die Einführung der Grundrechtecharta als geltendes Recht (mit Ausnahme von Polen).  

Der Vertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.