Mehr Chancen und mehr Respekt

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Mehr Chancen und mehr Respekt

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Unter anderem sind die Regelbedarfe für Menschen in der Grundsicherung erheblich angestiegen. Arbeitslose und Menschen in der Grundsicherung haben im Juli 2022 eine Einmalzahlung bekommen.

3 Min. Lesedauer

Auf der Grafik steht „Bürgergeld und Einmalzahlungen“.

Foto: Bundesregierung

Bürgergeld

Was ist das Bürgergeld?

Mit dem Bürgergeld hat die Bundesregierung eine große Sozialreform auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2023 hat es das Arbeitslosengeld II abgelöst. Die staatliche Hilfe ist nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Menschen in der Grundsicherung werden besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt. Außerdem wurde die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.

Was hat sich bei den Regelbedarfen zum 1. Januar 2023 geändert?

Bei der Fortschreibung der Regelbedarfe wird neben der Preis- und Lohnentwicklung jetzt zusätzlich die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Zum 1. Januar 2023 stieg das Bürgergeld etwa für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro auf 502 Euro. Zum 1. Januar 2024 erfolgte erneut eine deutliche Erhöhung : Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat, 61 Euro mehr als bisher.

Welche zentralen Neuerungen bringt das Bürgergeld?

  • Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, gilt im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs nun eine sogenannte Karenzzeit: Die Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe, die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen. 
  • Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit das Ersparte behalten. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. 
  • Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten. Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Zudem erhöhen sich die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden auf 520 Euro. Auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung.
  • Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst. Dieser wird von den Leistungsberechtigen und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeitet. 
  • Der sogenannte Vermittlungsvorrang in Arbeit wird abgeschafft. Stattdessen werden Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer beruflichen Weiterbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung (Coaching) hilft Leistungsberechtigten, die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen. 
  • Sanktionen erfolgen jetzt nach einem dreistufigen System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Mit Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 28. März 2024 gilt eine weitere Sanktionsregelung: Jobcenter können nun Betroffenen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern. 

Das Bundesarbeitsministerium beantwortet häufige Fragen zum Bürgergeld.

Einmalzahlungen

Welche Unterstützung haben Arbeitslose bekommen?

Zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld haben Empfangsberechtigte von Arbeitslosengeld I eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten. Voraussetzung war, dass im Juli 2022 an mindestens einem Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand.

Welche Unterstützung haben Menschen in der Grundsicherung erhalten?

Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben im Juli 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

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Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.