Das Kindergeld wird erhöht: Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet.

Foto: Bundesregierung
Kindergeld
Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld erhöht. Familien erhalten ab 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro.
Das Kindergeld wird für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.
Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr. Für eine Familie mit drei Kindern wären das 1.044 Euro mehr im Jahr. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.
Die Erhöhung soll zum 1. Januar 2023 erfolgen.
Sofortzuschlag
Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten seit dem 1. Juli 2022 monatlich 20 Euro zusätzlich. Der monatliche Sofortzuschlag ist ein erster Schritt der Bundesregierung auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Seit Juli erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Familien mit wenig oder keinem Einkommen groß werden, einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro. Jährlich bedeutet das für eine anspruchsberechtigte Familie mit zwei Kindern also ein Plus von 480 Euro. Davon profitieren rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder und ihre Familien.
Der monatliche Sofortzuschlag ist ein erster Schritt der Bundesregierung auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung. So will die Bundesregierung finanzielle Spielräume für Familien schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Den Zuschlag erhalten alle Kinder, die in Familien leben, die beispielsweise mit der Grundsicherung auskommen müssen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Die Auszahlung des Sofortzuschlags für Kinder erfolgt unbürokratisch durch die Stellen, die auch die jeweilige Grundleistung auszahlen. Familien, die bereits den Kinderzuschlag oder eine andere der Leistungen erhalten, müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.
Der große Entlastungsrechner 2023
Die Bundesregierung federt die Mehrkosten ab, die durch hohe Energiepreise und Inflation entstanden sind. Zudem werden steuerliche Mehrbelastungen infolge der Inflation vermieden. Nutzen Sie den Entlastungsrechner des Bundesfinanzministeriums um zu ermitteln, in welchem Umfang Sie von den Maßnahmen profitieren.
Wir entlasten Deutschland
Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Um die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.
Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen werden auch durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1. Juli 2022 im Zuge der Einführung des Sofortzuschlages auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Pro Jahr ist das – bei Bezug des Höchstbetrages – ein Plus von 492 Euro.
Ja, der Kinderzuschlag muss beantragt werden. Den Antrag können Sie online auf der Internetseite der Familienkasse stellen. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Sie prüfen, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt.
Kinderbonus
Der Kinderbonus 2022 beträgt einmalig 100 Euro pro Kind und soll Familien zusätzlich unterstützen. Die Auszahlung erfolgte bereits im Juli 2022. Eltern erhalten den Bonus auch für Kinder, die noch im Jahr 2022 – nach dem Auszahlungsmonat Juli – geboren werden.
Der Kinderbonus 2022 beträgt einmalig 100 Euro pro Kind. Er soll als zusätzliche Unterstützung für Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen helfen und die stark angestiegenen Preise abfedern.
Der Kinderbonus wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgte bereits im Juli 2022.
Eltern erhalten den Bonus auch für Kinder, die noch im Jahr 2022 – nach dem Auszahlungsmonat Juli – geboren werden.
Der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden. Er wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Für Neugeborene, für die bisher weder Kindergeld noch Kinderbonus festgesetzt und ausgezahlt wurden, genügt der Antrag auf Kindergeld.
Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Auch beim Unterhaltsvorschuss wird der Bonus nicht angerechnet. Damit kommt er auch Familien mit kleinen Einkommen zugute.