Umsatzsteuerentlastung für die Gastronomie

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Grafik zum Thema Umsatzsteuerentlastung – Entlastungspaket der Bundesregierung

Foto: Bundesregierung

Die Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird bis Ende 2023 verlängert. Damit soll die Branche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden. Die Regelung galt ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen.

Grafik zum Entlastungspaket

Foto: Bundesregierung