Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzbar

Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzbar

Beschäftigte werden im Jahr 2023 um 3,2 Milliarden Euro entlastet – denn sie sollen ihre Rentenbeiträge ab dann voll von der Steuer absetzen können. Das reduziert nicht nur ihre Steuerlast, sondern verhindert auch künftig eine „doppelte Besteuerung“ der Renten.

Grafik zu den absetzbaren Rentenbeiträgen auf der Themenseite "Entlastungen"

Foto: Bundesregierung

Wie werden die Menschen bei den Rentenbeiträgen entlastet?

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem 1. Januar 2023 voll absetzen können – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Damit entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger und verhindert auch künftig die sogenannte „Doppelbesteuerung“ der Renten.

Welche Aufwendungen können geltend gemacht werden?

Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Als Ausgleich dafür können die Aufwendungen für die Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie reduzieren so die Steuerzahlungen der Beschäftigten. Das gilt für Beitragszahlungen in die gesetzlichen Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen und in Basisrentenverträge, die sogenannten Rürup Renten.

Wie hoch ist das Entlastungsvolumen?

Die volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge entlastet Beschäftigte im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro.

Wir entlasten Deutschland
Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Gemeinsam umfassen sie nun mehr als 95 Milliarden Euro. Zusätzlich soll ein Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro die Energiekosten dämpfen. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen in dieser Zeit unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.