EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55

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Mehr Emissionshandel und erneuerbare Energie
EU-Klimaschutzpaket: Fit For 55

Die EU-Staaten haben wichtige Beschlüsse zum  Klimaschutz gefasst: Rund drei Viertel aller europäischen CO2-Emissionen werden künftig in den Emissionshandel einbezogen – ab 2027 auch die aus Wärme und Verkehr. Schifffahrt und Luftverkehr sollen klimafreundlicher werden, die Energieeffizienz und der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch europaweit möglichst auf 45 Prozent steigen.  

4 Min. Lesedauer

Sonnenlicht bricht durch Laub und Nebel im Wald. Natur, Umwelt, Bäume, Laub,Sonne

„Fit für 55“ bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken.

Foto: Getty Images/iStockphoto/AVTG

Die EU-Staaten haben einer Reihe von Klimagesetzen zum europäischen Grünen Deals zugestimmt: Die neue Erneuerbare-Energien Richtlinien hebt das Ziel für den Anteil Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 an, möglichst aber auf 45 Prozent.

Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen

Denn der Ausbau von Solar- und Windenergie soll EU-weit massiv beschleunigt werden. Damit wird das bisherige  Ziel von 32 Prozent deutlich angehoben. Weitere Änderungen der EU-Richtlinie sollen zu diesen schnelleren Ausbau befördern: In Vorranggebieten werden die Genehmigungsverfahren ab 2023 beschleunigt, unter anderem mit nur noch noch einer Strategischen Umweltprüfung auf Projekt- und Planungsebene. Erneuerbare Energien und die Netzinfrastruktur werden als überwiegendes öffentliches Interesse anerkannt.

Auch für Solaranlagen auf Gebäuden sowie für Wärmepumpen werden die Genehmigungsverfahren verkürzt,  der Austausch bestehender Anlagen durch neuere und leistungsstärkere Technik vereinfacht. Deutsche Wind-Vorranggebiete werden auf EU-Ebene als „Go-to Areas“ anerkannt und Projekte in solchen Gebieten schneller genehmigt.

Steigerung der Energieeffizienz

Für einen geringeren Energieverbrauch, weniger Treibhausgas-Emissionen und im Kampf gegen Energiearmut müssen die EU-Staaten Energie zukünftig effizienter nutzen. Die neue Energieeffizienz-Richtlinie erhöht das Ziel für Einsparungen beim Energieverbrauch auf EU-Ebene. Im Vergleich zu 2020 sollen bis 2030  11,7 Prozent des Endenergieverbrauchs eingespart werden. 

Auch die Mobilität soll klimafreundlicher werden. Dafür sorgt die ReFuelEU-Verordnung für den Luftverkehr und die Initiative FuelEU Maritime für die Schifffahrt. 

Bereits im Frühjahr hatten die Staaten endgültig grünes Licht für die Reform des EU-Emissionshandelssystem (ETS), für die Einrichtung eines Klimasozialfonds im Umfang von mehr als 80 Milliarden Euro, für ein neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude sowie für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt. Diese Regelungen können nun in Kraft treten.

Die Bschlüsse zum EU-Emissionshandel sind das Herzstück des Fit-for-55 Programms. Der Emissionshandel enthält die wichtigsten Maßnahmen für wirksame CO2-Einsparungen, mit denen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Klimaziele erreichen wollen: Die CO2-Emissionen der EU müssen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis 2050 soll Europa treibhausgasneutral werden. Bislang scheint mit dem Fit-for-55-Paket sogar eine Einsparung von 57 Prozent Treibhausgasen bis 2030 möglich. 

Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems

Der EU-Emissionshandel gibt Treibhausgasen einen Preis. Das betrifft bislang Energieunternehmen, die energieintensive Industrie sowie Teile des Luftverkehrs. Auch bisher wurden die Obergrenzen für die Gesamtemissionen einzelner Wirtschaftszweige jedes Jahr gesenkt.

Zukünftig sollen die Emissionsrechte noch stärker gekürzt werden – bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 Prozent (bisher 43 Prozent). Effiziente Unternehmen sollen künftig kostenlose Emissionszertifikate erhalten. Dagegen soll es bei ineffizienten Anlagen Kürzungen geben, wenn die Verantwortlichen keine Effizienzmaßnahmen durchführen.

Bislang erhalten der Luftverkehr und besonders im internationalen Wettbewerb stehende Industriesektoren kostenlose Emissionszertifikate. Diese sollen schrittweise abgeschafft werden. Auch die Seeschifffahrt soll ab 2024 mit in den Emissionshandel einbezogen werden.

Ein Teil der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel für Energie, Industrie, Luft- und Schifffahrt fließt in den Innovationsfonds, der Investitionen in klimafreundliche Technologien fördern soll.

Neuer Emissionshandel für Verkehr und Gebäude

Auch im Verkehr und in Gebäuden müssen mehr Treibhausgase eingespart werden. Deshalb soll ab 2027 ein neues Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr sowie für die Nutzung fossiler Brennstoffe in bestimmten Industriesektoren geschaffen werden – ähnlich dem deutschen Brennstoffemissionshandel. Auch die Seeschifffahrt wird in den Emissionshandel einbezogen. 

Die CO2-Zertifikate sollen – wie beim bisherigen europäischen Emissionshandel – frei am Markt gehandelt werden. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen.

Klimasozialfonds für mehr Klimaschutzmaßnahmen und sozialen Ausgleich

Mit den Einnahmen des neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr von 65 Milliarden Euro soll ab 2026 bis 2032 ein neuer Klimasozialfonds finanziert werden. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten mit eigenen Haushaltsmitteln zu den Maßnahmen beitragen, so dass insgesamt rund 80 Milliarden Euro für den sozialen Ausgleich zur Verfügung stehen.

Der Fonds soll vor allem Maßnahmen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen und hauptsächlich einkommensschwächeren Haushalten und Kleinunternehmen zugutekommen. Vorübergehend kann der Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen für besonders vulnerable Haushalte finanzieren.

CO2-Grenzausgleich für wettbewerbsfähige Unternehmen

Bereits ab dem Jahr 2023 wird mit einer Testphase von drei Jahren ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt. Für den Stromsektor und ausgewählte, in die EU importierte Güter etwa aus der Zement- oder Stahl-, Aluminium oder Düngemittelindustrie soll ein CO2-Preis erhoben werden. Der Mechanismus soll einen Ausgleich für europäische Unternehmen schaffen gegenüber Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen, für die der EU-Emissionshandel nicht gilt.

Das Ziel: Die ehrgeizige Klimapolitik in Europa soll nicht zu einer Verlagerung von Treibhausgas-Emissionen in andere Länder führen, indem Unternehmen oder Produktionskapazitäten abwandern. Europäische Firmen sollen wettbewerbsfähig bleiben. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist eng mit der Emissionshandelsrichtlinie verbunden. Er soll die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate bis 2035 ablösen.

Europa soll bis 2050 klimaneutral werden und bis 2030 mindestens 55 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einsparen. Das EU-Klimagesetz legt diese Ziele erstmals gesetzlich fest. Dazu hat die EU-Kommission im Sommer 2020 Vorschläge für mehr als zwölf Gesetzesnovellen vorgestellt. Mit ihnen sollen die neuen Klimaziele umgesetzt werden. 

Ab 2035 nur noch CO2-freie Neuwagen

In der EU dürfen ab 2035 neuzugelassene Fahrzeuge kein CO2 mehr ausstoßen. Denn die Flottengrenzwerte bei Personenkraftwagen sollen bis 2035 auf null sinken. Auch darauf haben sich die EU-Staaten bereits endgültig geeinigt.