Kein Energielabel für Staubsauger

Energieeffizienz Kein Energielabel für Staubsauger

Seit dem 19. Januar 2019 dürfen Händler neue Staubsauger nicht mehr mit einem Energielabel bewerben. Händler müssen auch bereits angebrachte Label unverzüglich von den Staubsaugern entfernen oder so überkleben, dass das Label nicht mehr zu erkennen ist.

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Ab sofort gilt die Energielabel-Verordnung für Staubsauger nicht mehr.

Ab sofort gilt die Energielabel-Verordnung für Staubsauger nicht mehr.

Foto: Burkhard Peter

Dieses Verbot gilt auch für Werbung in Printmedien, im Internet sowie für das Ausstellen in Verkaufsräumen. Label hingegen, die nicht beim Kauf sichtbar sind, weil sie zum Beispiel in einer Umverpackung eines Staubsaugers beigelegt sind, müssen nicht entfernt werden.

Wer künftig einen neuen Staubsauger kaufen will, wird sich zum Vergleich des Energieverbrauchs nicht mehr an einem Energielabel orientieren können. Stattdessen kann der Käufer jedoch Herstellerangaben zum Vergleich heranziehen.

Leere Staubsauger sind nicht der Normalfall

Grundlage ist ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG). Das Gericht hat festgestellt, dass die von der EU-Kommission gewählte Prüfmethode, womit Energieeffizienz von Staubsaugern zu bestimmen ist, sich nicht nah genug an dem tatsächlichen Verbraucherverhalten orientiert. Denn es waren nur Tests mit leeren Staubsaugerbeuteln vorgesehen.

Geklagt hatte ein Hersteller von Staubsaugern wegen Benachteiligung in der Bestimmung der Effizienzklasse seiner Geräte. Denn sie sind ohne Staubbeutel anzuwenden. Das EuG erklärte die Energielabel-Verordnung für Staubsauger nun für nichtig. Das Urteil ist rechtskräftig. Die EU-Kommission prüft nun, wie sie weiter verfahren wird.

Weiterhin keine stark energieverbrauchenden Geräte

Von der Entscheidung des EuG ist allerdings nur die Verordnung zum Energielabel betroffen. Die EU-Regeln zur Energieeffizienz werden durch das Gerichtsurteil nicht in Gänze in Frage gestellt. So gilt die parallele Ökodesign-Verordnung weiterhin. Sie verhindert, dass die alten stark energieverbrauchenden Geräte wieder auf den Markt gebracht werden dürfen.