Mehr Rückenwind für den Strom - auch seitens der EU

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Offshore-Windenergie Mehr Rückenwind für den Strom - auch seitens der EU

Die Offshore-Windenergie wird mehr Vorschub erhalten. Dazu werden Prüfvorgänge im Antragsverfahren optimiert und Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt. Die am 10. Dezember 2020 in Kraft getretene Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes macht dies möglich. 

2 Min. Lesedauer

Ausbau der Offshore-Windenergie: Bis 2030 Erhöhung von 15 auf 20 Gigawatt Leistung, bis 2040 Erhöhung auf 40 Gigawatt Leistung.

Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes schafft die Voraussetzungen für eine Realisierung der Ausbauziele.

Foto: Bundesregierung

Rückenwind für die Offshore-Windenergie soll auch von der EU kommen. Dazu hat die EU-Kommission eine gezielte Strategie zur Koordinierung der länderübergreifenden Pläne vorgelegt.

Grenzüberschreitend mitdenken

Die Strategie enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen Die EU-Kommission den Ausbau voranbringen möchte. Angedacht sind zum Beispiel eine bessere Koordinierung der Mitgliedstaaten bei der Planung von Flächen und Netzen für Offshore-Wind, die Förderung von Forschung und Entwicklung. Sie sieht zudem den Aufbau von europäischen Wertschöpfungsketten und eine bessere Kosten-Nutzenverteilung bei grenzüberschreitenden Projekten vor.

Damit will die EU-Kommission die Rahmenbedingungen für wesentlich mehr Offshore-Windenergie schaffen. Ihrer Schätzung nach müssten es hiervon bis 2050 europaweit wenigstens 300 Gigawatt sein, um die bis dahin geplante Klimaneutralität erreichen zu können.   

Eine komplexe Aufgabe

Die Abkehr von den fossilen Brennstoffen und der Kernenergie hin zu nachhaltigen Energiequellen ist eine komplexe Aufgabe. Komplex deshalb, weil beim Strom inzwischen immer mehr Akteure mitwirken, weswegen Strom immer dezentraler hergestellt wird. Komplex auch deshalb, weil die Stromversorgung sicher und der Strom zugleich bezahlbar bleiben soll. 

Bei Strom aus Sonne, Wind und Wasser ist die Transformation gleichwohl schon gut vorangeschritten. 42 Prozent des Bruttostromverbrauchs kam 2019 aus erneuerbaren Energien. Bis 2030 will die Bundesregierung diesen auf 65 Prozent erhöhen. Die perspektivisch davon günstigste Technologie zur Stromerzeugung, die Windkraft auf See, soll zur Erhöhung einen besonderen Beitrag leisten. Und es soll schneller gehen.

Mit Sicherheit planen können

Die Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz sehen bis 2030 eine Erhöhung des Ausbauzieles für Offshore-Windenergie von 15 auf 20 Gigawatt Leistung vor, bis 2040 ist gar eine Erhöhung auf 40 Gigawatt geplant. Dafür werden die Ausschreibungsvolumina deutlich angehoben. Das ist wichtig, um allen Akteuren die nötige Planungssicherheit zu geben. Denn Windkraftanlagen in Ost- und Nordsee und die dazugehörigen Offshore-Anbindungsleitungen müssen geplant, genehmigt und gebaut werden. Umso wichtiger ist es, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür Langfristziele enthalten.

Durch die Gesetzesänderung wird zudem ein zusätzlicher Prüfungsschritt eingeführt, um den Ausbau der Windenergie auf See und des Netzes zu synchronisieren. Gegebenenfalls verschiebt sich die Ausschreibung einer Fläche, bis eine Synchronisierung sichergestellt werden kann. Auf jeden Fall soll verhindert werden, dass ein Windpark nicht genutzt werden kann, nur weil die dazugehörige Offshore-Anbindungsleitung noch nicht fertiggestellt ist.