Bis spätestens 2020 wird sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mehr als verdoppeln.
5 Min. Lesedauer
Um dies möglich zu machen, hat die Bundesregierung eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg gebracht.
Hintergrund: Das derzeitige Energieversorgungssystem ist nicht für sehr hohe Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung ausgelegt. Deshalb heißt es nun, das System der Stromversorgung so umzugestalten, dass die erneuerbaren Energien zur Hauptquelle unseres Stroms werden können. Die Novelle trat am 1. Januar 2012 in Kraft.
Ziel des EEG ist es, die Markteinführung zukunftsfähiger Technologien zur Stromerzeugung zu befördern. Es hat in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die Anlagen immer effizienter, zuverlässiger oder günstiger angeboten werden. So ist zum Beispiel bei der Photovoltaik der Systempreis pro Kilowatt installierter Leistung von rund 14.000 Euro im Jahr 1990 um rund 80 Prozent auf heute unter 3.000 Euro gefallen. Bei der Windenergie spiegeln unter anderem die zunehmende Leistung sowie Größe der Anlagen den technischen Fortschritt wider.
Damit dieser Fortschritt nicht stagniert, ist es wichtig, dass das EEG und vor allem die garantierten Einspeisevergütungen regelmäßig überprüft und der Realität angepasst werden.
Hierzu hat die Bundesregierung, wie gesetzlich gefordert, mit umfangreicher wissenschaftlicher Unterstützung erneut einen EEG-Erfahrungsbericht erarbeitet. Die Novelle des EEG stützt sich auf diesen. Die aktuelle Novelle des Gesetzes bezieht zudem neue Ansätze wie die Marktprämie ein. Diese soll dazu beitragen, dass die Erzeuger erneuerbaren Stroms berücksichtigen, wann und von wem ihr Produkt benötigt wird.
Bislang bekommen Erzeuger stets einen festen Betrag für jede Kilowattstunde, die sogenannte Einspeisevergütung, wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien in die Netze der Versorger einspeisen. Egal ob der Strom gebraucht wird oder nicht, gleich ob er je nach Nachfrage am Strommarkt gerade billig oder teuer ist. Neben der Einspeisevergütung sind künftig Anreize vorgesehen, auch in Speichertechnologie zu investieren.
Wer stattdessen jetzt das neue Marktprämien-Modell wählt, erhält erstmalig einen Anreiz, durch eine bessere Abstimmung seines Stromangebots auf die vorhandene Nachfrage höhere Erlöse zu erzielen. Dadurch soll eine intelligente Verknüpfung von EEG-Anlagen mit Gaskraftwerken, Speichern oder auch großen Stromverbrauchern wie zum Beispiel Kühlhäusern befördert werden. Für besonders große Biogasanlagen wird die Direktvermarkung des EEG-Stroms ab 2014 verbindlich. Flankiert wird dies durch eine sogenannte Flexibilitätsprämie, die im Zuge der EEG Novelle ebenfalls neu eingeführt wird. Hiermit werden die Investitionsmehrkosten für zusätzliche Anlagenleistung und Speicher gefördert, die für einen flexiblen marktorientierten Betrieb der Biogasanlagen erforderlich sind.
Strom aus Wind wird auch künftig eine zentrale Rolle spielen. Im Rahmen des 10-Punkte-Sofortprogramms zum Energiekonzept der Bundesregierung stehen fünf Milliarden Euro zur Finanzierung von Windparks auf dem Meer zur Verfügung.
Das Vergütungsmodell wird mit der Novelle des EEG einfacher und transparenter. So wird zum Beispiel bei der Biomasse künftig nur noch zwischen einer Grundvergütung und zwei Rohstoffvergütungsklassen unterschieden. Ziel ist es, eine gemischte Stromerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen und anderer Biomasse, wie zum Beispiel Rest- und Abfallstoffen, zu ermöglichen.
Insgesamt legt die EEG Novelle die Vergütungssätze so fest, dass der systematische Ausbau der Erneuerbaren vorangetrieben wird – ohne die Stromanbieter zu überfördern.
Berechnungen im Kontext der Gesetzesnovelle haben gezeigt, dass die Anpassung und Fortentwicklung des EEG nur sehr geringfügige Auswirkungen auf die Entwicklung der Förderkosten sowie – hieraus folgend - der EEG-Umlage und der Strompreise haben dürfte.
Demnach liegt die EEG-Umlage um das Jahr 2020 herum maximal um 0,3 Cent/kWh höher als nach dem derzeit gültigen EEG. Ab 2025 könnte sie dann infolge der Novelle etwas unter ihrem Wert bei unverändertem EEG liegen. Grund hierfür ist insbesondere, dass sich die Förderkosten für den Ausbau der Windenergie auf See durch Einführung des sogenannten "Stauchungsmodells" zeitlich nach vorne verschieben.
Studien deuten darauf hin, dass das novellierte EEG die Stromkosten eines durchschnittlichen Haushalts (Stromverbrauch 3.500 Kilowattstunden jährlich) etwa im Jahr 2015 maximal um knapp 10 Euro im Monat steigen lässt (EEG-Kosten 2010: rund 6,50 Euro/Monat). Anschließend aber, so die Berechnungen, werden die Kosten der EEG-Umlage bis 2030 bis auf etwa 2 Euro pro Monat zurückgehen. Je nach Stromverbrauch können die tatsächlichen Kostenwirkungen hiervon eventuell deutlich abweichen. Zudem sind mögliche inflationsbedingte Steigerungen in diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt.
Die erneuerbaren Energien haben sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Deutschland entwickelt. 2010 stiegen die Investitionen in erneuerbare Energien gegen den Trend erneut um etwa 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr und erreichten mit knapp 27 Milliarden Euro ihren bislang höchsten Stand. Hiervon waren rund 90 Prozent (23,7 Milliarden Euro) dem EEG zuzurechnen. Die Erneuerbaren-Branchen beschäftigten 2010 insgesamt rund 370.000 Menschen. Mit rund 260.000 Beschäftigten waren gut zwei Drittel der Arbeitsplätze auf die Wirkung des EEG zurück zu führen. Das untermauert die Bedeutung des Gesetzes für den deutschen Arbeitsmarkt.
Im Jahr 2010 konnte durch die Strom- und Wärmeerzeugung in EEG-vergüteten Anlagen der Ausstoß von Treibhausgasemissionen um rund 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten gesenkt werden.
Das EEG zielt darauf, dass immer mehr Stromerzeuger in erneuerbare Energien investieren und Anlagen bauen. Damit sie sicher sein können, dass sich solche Investitionen lohnen, legt das EEG fest:
Dass Anlagenbetreiber in der Regel 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für ihren erzeugten Strom bekommen. Die Vergütungssätze sind nach Technologie und Standorten unterschiedlich.
Und dass Netzbetreiber zur vorrangigen Abnahme von Strom aus Erneuerbaren verpflichtet sind.
Die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden mit der EEG-Umlage auf die Stromkunden umgelegt. Diese EEG-Umlage ist der Teil des Strompreises, der vom Endverbraucher für die Förderung erneuerbarer Energien zu entrichten ist. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Ertrag, den der Strom aus erneuerbaren Energien am Markt (Strombörse) erzielt, und den jeweils gezahlten Vergütungssätzen. Die Umlage für das Jahr 2011 betrug 3,5 Cent pro Kilowattstunde. Für die stromintensive Wirtschaft gibt es weitreichende Entlastungen.