Mehr Schutz für Arbeitnehmer

Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft Mehr Schutz für Arbeitnehmer

Gute Arbeit erfordert guten Arbeits- und Gesundheitsschutz: Um Mängel unter anderem in der Fleischindustrie zu beheben, hatte die Bundesregierung das Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist am 1. Januar in Kraft getreten. In der Fleischindustrie sind damit Werkverträge in Schlachtung und Zerlegung verboten.

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Grafik zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in der Fleischwirtschaft (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Der Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft wird verbessert.

Die Grafik zeigt unter der Überschrift "Mehr Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft" die Punkte:

  • Verbot des Einsatzes von Subunternehmen im Kerngeschäftsbereich (Betriebe des Fleischerhandwerks sind ausgenommen)
  • Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte
  • Pflicht zur elektronische Arbeitszeiterfassung 

Zudem werden unter der Überschrift "Zusätzlich staatliche Aufsicht stärken" diese Punkte genannt: 

  • Besichtigung von Betrieben: Mindestquote von 5 % pro Bundesland 
  • Bußgeldrahmen: Verdoppelung auf 30.000 Euro 

Foto: Bundesregierung

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz werden nicht nur in der Fleischindustrie geordnete und sichere Arbeitsbedingungen geschaffen und die Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht gestärkt. Es sieht auch in anderen Branchen bundesweit einheitliche Regeln vor, unter anderem zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten.

Arbeitnehmerrechte sichern, Kontrolle stärken

"Die Würde des Menschen ist unantastbar, nicht die Würde allein der Deutschen, sondern aller Menschen, die in unserem Land leben und arbeiten!“, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Beschluss im Bundesrat erklärt.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz umfasst unter anderem folgende Regelungen:

  • In der Fleischindustrie sind ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Zeitarbeit verboten: Schlachtung und Zerlegung dürfen dann nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Das Fleischerhandwerk - Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten - ist davon ausgenommen.
  • Eine auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung macht es auf Grundlage eines Tarifvertrags möglich, Auftragsspitzen ausschließlich in der Fleischverarbeitung durch Leiharbeit aufzufangen – allerdings unter strengen Auflagen und Kontrolle.
  • In der Arbeitsstättenverordnung wird künftig bestimmt, wie die Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Arbeitnehmern ausgestattet sein müssen, auch abseits des Betriebsgeländes.
  • Um die Arbeitnehmerrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sichern, sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder Betriebe häufiger kontrollieren.
  • Mit Ausnahme des Fleischerhandwerks müssen Arbeitgeber in der Fleischindustrie den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Belegschaft verpflichtend elektronisch aufzeichnen. Die Geldbußen sollen bei Verstößen auf 30.000 Euro erhöht werden.

Wirksame Kontrolle für anständige Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen und Unterkünfte der Arbeiter in der Fleischindustrie seien nicht länger hinnehmbar, hatte der Minister bereits im Sommer zum Kabinettbeschluss betont.

16-Stunden-Tage und beengtes Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften würden nicht länger akzeptiert, gezielte Kontrolle und klare Verhältnisse seien das Gebot der Stunde. Heil hatte angekündigt: " Wir werden den Missbrauch von Werkverträgen beenden, mehr Kontrollen und höhere Bußgelder einführen."