Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen

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EEG 2023 Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen

Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

4 Min. Lesedauer

Informationen zur EEG-Novelle 2023. Details in der Bildbeschreibung (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Das neue EEG 2023 wird erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet.

Topline: EEG-Novelle 2023
Überschrift: Mehr erneuerbare Energien für mehr Klimaschutz

Linke Spalte: Unsere Ziele:
1.    Klimaerwärmung auf 1,5 Grad C begrenzen 
2.    Bis 2020 mind. 80 Prozent des Bruttostroms aus erneuerbaren Energien
3.    Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern
 
Rechte Spalte: Unsere Maßnahmen:
•    Gesetzlicher Vorrang für erneuerbare Energien 
•    EEG-Förderung über den Strompreis beendet
•    Ausbaupfade für Wind- und Solarenergie deutlich erhöhen
•    Höhere Vergütung für Solaranlagen
•    Bessere finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Windenergie

Grafik: Bundesregierung

Erneuerbare Energien sind eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Energieversorgung soll durch den Ausbau der Erneuerbaren klimaverträglicher und unabhängiger von fossilen Energieimporten werden. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ist das ein wesentlicher Punkt.

Die Blockaden, die die Energie- und Klimawende jahrelang ausgebremst haben, werden gelöst, die erneuerbaren Energien und die nötigen Übertragungsnetze viel schneller ausgebaut als bisher. Die Zukunft unserer Energieversorgung gehöre Windkraft, Solarenergie und grünem Wasserstoff, sagte der Bundeskanzler im September 2022 anlässlich der Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag.

Grundlage für Klimaneutralität Deutschlands 

Das neue EEG 2023 wird erstmals konsequent auf das Erreichen des 1,5-Grad-Pfades nach dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgerichtet. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch wird innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppelt. Zudem wird die Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien verdreifacht – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach.

Die EEG-Novelle wurde bereits am 28. Juli 2022 im Bundesanzeiger verkündet. Einige Teile des Gesetzes sind bereits in Kraft getreten. Im Übrigen tritt die Novelle am 1. Januar 2023 in Kraft. Das neue EEG 2023 ist Teil des „Osterpakets“ der Bundesregierung. Weitere wichtige Bestandteile des Pakets zielen auf den Ausbau des Stromnetzes sowie der Offshore-Windenergie . Zudem sorgt die Bundesregierung mit dem Wind-an-Land-Gesetz dafür, dass die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehenden Flächen ausgeweitet und die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Erneuerbare Energien bekommen Vorrang

Bereits seit dem 29. Juli 2022 ist gesetzlich festgelegt, dass die erneuerbaren Energien im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das ist entscheidend, um das Ausbautempo zu erhöhen. Damit haben sie bei Abwägungsentscheidungen künftig Vorrang vor anderen Interessen. Somit kann das Tempo von Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich erhöht werden.

80 Prozent mehr Wind- und Solarstrom bis 2030

Um das neue Ausbauziel für Wind- und Solarstrom zu erreichen, werden die Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 deutlich erhöht. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Das bedeutet fast eine Verdoppelung des Anteils am Gesamtstromverbrauch. Denn bis zum Ende dieses Jahrzehnts wird die Stromproduktion von 600 Terawattstunden auf 800 Terawattstunden steigen – für mehr elektrifizierte Industrieprozesse, Wärme und Elektromobilität.

Stromspeicher und Kraftwerke mit grünem Wasserstoff fördern

Mit dem EEG 2023 fördert der Bund zudem innovative Konzepte zur Kombination erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung. Sie können dazu beitragen die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu verstetigen. Für den Einsatz von grünem Wasserstoff sollen sogenannte Wasserstoff-Sprinterkraftwerke gefördert werden.

Höhere Vergütung für Solaranlagen

Für neue Photovoltaikanlagen, die auf Dächern installiert werden, gelten bereits seit dem 30. Juli 2022 höhere Vergütungssätze .

Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung lassen sich künftig kombinieren. Damit lohnt es sich, auch bei Eigenverbrauch die Dächer vollständig mit Solaranlagen zu belegen.

Bei kleinen Anlagen muss der Netzbetreiber beim Anschluss in der Regel nicht mehr anwesend sein, damit die Anlagen schneller in Betrieb genommen werden können.

Einfachere Realisierung von Bürgerenergiegesellschaften

Das Gesetz setzt zudem neue Impulse, um die lokale Akzeptanz und Verankerung der Energiewende zu stärken. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften ab 2023 von den Ausschreibungen ausgenommen und können dadurch unbürokratischer realisiert werden. Bürgerenergieprojekte erhalten auch ohne Ausschreibung eine Vergütung.

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium fördert zudem die Planungs- und Genehmigungskosten von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften im Jahr 2023 und in den nächsten Jahren mit etwa 7,5 Millionen Euro.

Bessere finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Windenergie

Die finanzielle Beteiligung wird ab 2023 auch bei Windenergieanlagen an Land in der sonstigen Direktvermarktung ermöglicht. Zusätzlich können die Betreiber bestehender Windenergieanlagen an Land und bestehender Freiflächenanlagen die Kommunen finanziell beteiligen. Die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren soll die Akzeptanz vor Ort weiter stärken und in Zukunft zum Regelfall werden. 

Umlagen für Strom-Eigenversorgung fallen weg

Die Eigenversorgung mit Strom wird deutlich attraktiver. Denn auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt  fallen keine Umlagen mehr an. Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Offshore-Netzumlage werden nur für die Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben.

EEG-Umlage ist seit Juli 2022 nicht mehr fällig

Die EEG-Umlage wird ab 2023 nicht nur dauerhaft auf null gesenkt, sondern vollständig abgeschafft.

Stromkundinnen und -kunden müssen bereits seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Das ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.

Der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien wird aus dem Sondervermögen des Bundes „Klima- und Transformationsfonds“ ausgeglichen und die EEG-Förderung über den Strompreis beendet. Damit wird ein Kernanliegen des Koalitionsvertrags umgesetzt.