Regierungspressekonferenz vom 23. April

Weitere Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Trauerfeier für in Afghanistan gefallene deutsche Soldaten, Empfang des Emirs von Kuwait, Besuch der Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Kabinettssitzung, Empfang der Schweizer Bundespräsidentin, Gespräch mit den Chefs fünf internationaler Organisationen, Zukunftskongress Gesundheitswirtschaft, Empfang des mexikanischen Präsidenten, Ministerkonferenz zur Vorbereitung der 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention), Treffen des Weimarer Dreiecks, europapolitische Rede von BM Westerwelle, Solarförderung, informelles Treffen der Nato-Außenminister.

Sprecher: SRS Steegmans, Rudolph (BMVBS), Bredohl (AA), Offer (BMF), Schwarte (BMU)

Vorsitzender Gößling eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Steegmans und die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Steegmans: Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich Sie, wie an dieser Stelle freitags üblich, auf einige Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche hinweisen:

Am morgigen Samstag wird die Bundeskanzlerin ab 12 Uhr im Münster von Ingolstadt an der Trauerfeier für die vier am 15. April in Afghanistan gefallenen deutschen Soldaten teilnehmen.

Am Montag, dem 26. April, wird die Bundeskanzlerin um 14 Uhr den Emir von Kuwait, Scheich Sabah Al-Ahmad Al-Jaber Al-Sabah, zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt empfangen. Im Mittelpunkt des Gesprächs werden Themen wie die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen, die Lage in der Region sowie der Nahost-Friedensprozess stehen. Bei der Ankunft des Emirs im Bundeskanzleramt ist ein Bildtermin vorgesehen.

 

Am Dienstag, dem 27. April, wird die Bundeskanzlerin ab ca. 14 Uhr die Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld besuchen. Dort wird sie sich unter anderem eine Handweberei sowie eine Werkstätte für Metallverarbeitung ansehen. Außerdem wird sie ein Grußwort sprechen. Mit ihrem Besuch will die Bundeskanzlerin allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern für ihren Einsatz für die Belange der in Bethel lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderungen danken.

 

Am Mittwoch, dem 28. April, wird wie üblich um 9.30 Uhr das Bundeskabinett im Bundeskanzleramt tagen.

 

Am Mittwochnachmittag wird die Bundeskanzlerin um 14 Uhr die Schweizer Bundespräsidentin Doris Leuthard mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt empfangen. Im Mittelpunkt des anschließenden Gesprächs werden neben den bilateralen Beziehungen auch wirtschaftliche Fragen, die Finanzmarktregulierung sowie aktuelle internationale Themen stehen. Gegen 15 Uhr ist eine gemeinsame Begegnung mit der Presse vorgesehen.

 

Am Mittwochnachmittag um 17 Uhr wird die Bundeskanzlerin mit den Chefs fünf internationaler Organisationen zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt zusammentreffen. Die Bundeskanzlerin hat dazu den Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, José Angel Gurría, den Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, Juan Somavia, den Generaldirektor der Welthandelsorganisation, WTO, Pascal Lamy, den Geschäftsführenden Direktor des Internationalen Währungsfonds, IWF, Dominique Strauss-Kahn, und den Präsidenten der Weltbank, Robert Zoellick, eingeladen. Nach 2007 und 2009 ist die Begegnung bereits das dritte Treffen dieser Artikel

 

Zentrale Themen der diesjährigen Zusammenkunft werden die Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise, die Zukunft der G20, politische Ansätze für eine nachhaltigere Weltwirtschaft, Möglichkeiten für neues Wachstum sowie die Rolle der internationalen Organisationen sein. Im Anschluss an das Treffen ist für 18.30 Uhr eine Begegnung mit der Presse vorgesehen.

 

Am Donnerstagmittag, dem 29. April, wird die Bundeskanzlerin ab 13 Uhr am Zukunftskongress Gesundheitswirtschaft des Bundesgesundheitsministeriums hier in Berlin teilnehmen. Die Bundeskanzlerin würdigt mit ihrer Teilnahme die Innovationsfähigkeit des Gesundheitsstandorts Deutschland. Gegen 13.20 Uhr wird sie eine Rede halten.

 

Dazu noch ein Vorgriff auf den übernächsten Sonntag, den 2. Mai: An diesem Tag wird die Bundeskanzlerin um 15 Uhr den mexikanischen Präsidenten Felipe Caldéron Hinojosa im Bonner Palais Schaumburg zu einem Gespräch empfangen. Im Mittelpunkt der Unterredung werden der Klimaschutz, internationale Wirtschaftsfragen sowie die aktuelle Lage in Lateinamerika stehen. Nach dem Gespräch ist für ca. 16 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung vorgesehen.

 

Im Anschluss an ihre bilaterale Begegnung werden beide Regierungschefs um 17 Uhr die Ministerkonferenz zur Vorbereitung der 16. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention auf dem Bonner Petersberg eröffnen. Ziel des Petersberger Klimadialogs ist es, den Verhandlungsprozess für ein neues Klimaschutzabkommen weiter voranzutreiben. Die Bundeskanzlerin wird im Rahmen der Eröffnung eine Rede halten. – So weit der Terminausblick auf die kommende Woche!

 

Rudolph: Liebe Kollegen, Bundesminister Ramsauer hat gestern Abend Einladungen an eine Expertenrunde herausgeschickt, die sich kommenden Dienstag um 15 Uhr bei uns im Ministerium treffen wird. Zu dieser Expertenrunde gehören Triebwerkshersteller, Luftfahrtgesellschaften und die am Prozess beteiligten Akteure, also aus europäischer Perspektive auch die EU-Kommission und vonseiten unserer Behörden der DWD, die Deutsche Flugsicherung sowie das DLR. Eine genaue Liste würde ich Ihnen gerne über die Bundespressekonferenz zur Verfügung stellen. Ich wollte Ihnen nur die Botschaft mitgeben, dass der Minister weiter an dem Thema dran ist, dass wir jetzt an die Analyse gehen, Fragen besprechen und eben zusammen mit den Experten in einer Runde am nächsten Dienstag den Auftakt dazu machen werden.

 

Bredohl: Ich darf noch auf zwei Termine des Bundesaußenministers in der kommenden Woche aufmerksam machen. Er hat zunächst für Montag und Dienstag seinen französischen und seinen polnischen Amtskollegen zu einem Treffen des Weimarer Dreiecks nach Bonn eingeladen. Mit denen wird er am Montagabend und am Dienstagvormittag über außen- und europapolitische Fragen wie etwa die künftige Ausgestaltung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, den Stand der EU-Beziehungen zu Russland und die östliche Partnerschaft sprechen.

 

Wichtig bei dem Treffen wird auch das Zusammentreffen mit dem neuen ukrainischen Außenminister Hryschtschenko sein. Kernthemen bei diesem Treffen werden die Beziehungen der EU zur Ukraine sowie die regionale Entwicklung im europäischen Nachbarschaftsraum sein. Alle vier Außenminister werden sich am Dienstag ab etwa 11.40 Uhr in einer gemeinsamen Pressekonferenz den Fragen stellen. Wir haben dazu eingeladen. Um Akkreditierung wird weiterhin gebeten.

 

Noch ein zweiter Terminhinweis: Ebenfalls am Dienstag wird der Bundesaußenminister etwa um 17 Uhr in der Universität in Bonn eine europapolitische Rede halten und dort auf die aktuellen Rahmenbedingungen der europäischen Integration und auf perspektivische Herausforderungen der deutschen Europapolitik eingehen. Die Rede in der Aula im Hauptgebäude der Universität ist öffentlich.

 

Lesch: Mein Name ist Sebastian Lesch. Ich danke für das herzliche Willkommen. Ich bin seit kurzem in der Pressestelle des BMZ als Nachfolger von Frau Brickenkamp tätig und freue mich auf die Zusammenarbeit!

 

Frage (zur Beeinträchtigungen des Luftverkehrs aufgrund des Vulkanausbruchs in Island): Der „Tagesspiegel“ schreibt heute, dass die Briten schon weiter seien, dass sie Grenzwerte festgelegt hätten und hofften, dass diese europäisch übernommen würden. Wie steht Deutschland dazu?

 

Rudolph: Die Position unseres Hauses ist die folgende: Wir brauchen zunächst Standards für die technischen Analysen, um die Auswirkung der Vulkanasche auf die Luftfahrzeuge und Triebwerke zu analysieren. Hierbei sind vor allem die Hersteller gefordert. Dieses Thema wird bei dem Treffen der Expertenrunde am nächsten Dienstag auch eine Rolle spielen. Allerdings sind wir der Meinung, dass Grenzwerte zur Ermittlung dieser Vulkanaschekonzentration im Luftraum europaweit beziehungsweise weltweit abgestimmt werden müssen, also im Rahmen der ICAO.

 

Zusatzfrage: Die Briten haben das ja gemeinsam mit den Triebwerksherstellern gemacht. Die haben das also eigentlich schon gemacht. Kann man das nicht einfach übernehmen?

 

Rudolph: Bei den Briten, ohne die Regelung im Einzelnen zu bewerten, geht es um einen nationalen Vorschlag. Ich sage noch einmal: Unsere Position ist, dass Grenzwerte im europäischen und internationalen Vergleich oder Konzert festlegt werden - das ist bislang nicht erfolgt  , dass zunächst umfassende technische Analysen zur Wirkung der Vulkanasche festgelegt beziehungsweise aufgestellt werden müssen, dass dieses Thema unserer Meinung nach noch nicht vor dem Abschluss steht und dass insofern die Arbeitsaufträge, die in dieser Expertenrunde erteilt werden, auch einen wichtigen Beitrag zur Festsetzung europäischer Grenzwerte liefern werden.

 

Frage: Heißt das, Sie zweifeln daran, dass das britische Verfahren zur Festsetzung dieses Grenzwerts bisher ausreichend, vollständig oder umfassend ist?

 

Rudolph: Ich habe gesagt, Herr Siebert, dass ich das Verfahren an sich nicht bewerten möchte. Insofern habe ich nicht daran gezweifelt, sondern ich habe die Position unseres Hauses dargestellt, die besagt, dass wir im europäischen Konzert zusammen mit der ICAO Grenzwerte festlegen müssen und dass unserer Meinung nach Triebwerkshersteller - das ist denen auch schon vermittelt worden, und die Bereitschaft liegt vor - (bei der Klärung der Frage) mithelfen sollen, wie Wirkungsgrade und mögliche Schäden belastbar gemessen werden können. Insofern hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Das sind unterschiedliche Vorgehensweisen. Wir wollen es im Konzert und nicht im Alleingang machen.

 

Frage: Herr Rudolph, nun sind die Briten näher an Island dran und haben festgestellt, dass das Flugverbot eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre, wenn man sich vorher mit den Triebwerksherstellern abgesprochen hätte. Wenn Sie das auch nicht bewerten wollen, wird denn dieser doch bemerkenswerte Umstand in irgendeiner Weise in Ihre Überlegungen in Bezug darauf einfließen, wie damit in Zukunft umzugehen ist?

 

Rudolph: Ich hole ein kleines bisschen aus, weil Ihre Aussage auch in den Zusammenhang damit gestellt werden kann, wie die nationalen Staaten mit dem Problem umgegangen sind. Die Vorgehensweisen, wenn Sie die Länder miteinander vergleichen, waren doch unterschiedlich. Insofern hat jeder Minister und jedes Land für sich abschätzen müssen, wie man mit dieser Krise am besten umgeht, sehr wohl im Rahmen einer europäischen Abstimmung, aber letztlich doch mit dem Bewusstsein, dass jeder zusammen mit den Experten für den Luftraum Entscheidungen treffen muss.

 

Dass im europäischen Gesprächsfaden Analysen der jeweils anderen Länder in die Gesamtbewertung mit einfließen, ist sehr wohl der Fall. Aber auf Deutschland bezogen - jetzt komme ich speziell auf unsere Position zu sprechen - muss gelten, (dass die Beurteilung,) welche Verschmutzungen im Luftraum vorliegen, eben national auch unterschiedlich sein kann. Die Messergebnisse unter anderem (des Forschungsflugzeugs) „Falcon“ haben ergeben, dass allein beim Rundflug über Deutschland unterschiedliche Konzentrationen und unterschiedliche Dichten vorgeherrscht haben. Sie sagten zwar, Großbritannien sei näher an der Wolke dran, aber insofern müssen auch länderspezifische Unterschiede festgestellt werden.

 

Die „Falcon“ ist ein zweites Mal gestartet, und es gibt auch davon vorläufige Ergebnisse. Wenn der Endbericht vorliegen wird, werden wir ihn schnellstmöglich kommunizieren und auch bei uns ins Internet stellen, zunächst als englische Fassung, weil Englisch die Sprache der Luftfahrt ist. Aber es wird mit einem zeitlichen Verzug auch eine Übersetzung ins Internet gestellt werden. Die „Falcon“ hat bei ihrem ersten Messeflug festgestellt, dass Vulkanasche in der Luft ist, dies in bestimmten Regionen auch in dichterer Konzentration. Die „Falcon“ hat bei ihrem zweiten Flug festgestellt, dass die Flüge normal und ohne erkennbare Probleme an den Triebwerken verliefen, also ohne Schäden durch die Vulkanasche - das hat auch der erste Flug bestätigt  , dass sich aber nach wie vor Vulkanaschepartikel in der Luft befinden.

 

Noch einmal: Es gibt auf der Basis des internationalen Regelwerks noch keine belastbaren Grenzwerte. Deswegen muss jedes Land selbst abschätzen, wie es die Gefahrensituation zu beurteilen hatte und zu beurteilen haben wird.

 

Frage (zur Überprüfung der Novelle der StVO): Herr Rudolph, „AUTO Bild“ meldet, dass durch diesen Formfehler, der schon bekannt war, im Zusammenhang mit den Verkehrsschildern weitere Verordnungen ungültig seien, und zwar unter anderem hinsichtlich der Umweltzonen und der Feinstaubrichtlinie. Ist das zutreffend? Wenn ja, was würde der Minister tun? Würde er genauso wie bei den Schildern verfahren?

 

Rudolph: Die Berichte möchte ich im Detail nicht kommentieren. Aber ich nenne Ihnen die Position unseres Hauses: Im Rahmen der Schilderwaldnovelle, als identifiziert wurde, dass gegen das Zitiergebot verstoßen wurde, hat der Minister im Haus veranlasst, das im Straßenverkehrsbereich erlassene Rechtsverordnungen vorsorglich rechtlich überprüft werden.

Zuruf: Alle?

 

Rudolph: Diese Prüfung dauert an, und hierbei geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Deswegen – jetzt komme ich zurück zur Kommentierung - möchte ich hier nicht auf Einzelfälle eingehen.

 

Zusatzfrage: Das lässt mich jetzt etwas ratlos zurück. Heißt das, dass die Verordnungen im Hinblick auf die Umweltzone und den Feinstaub das gleiche Schicksal wie der Schilderwald erleiden könnten, oder ist das nicht der Fall? Was hat denn die Prüfung im Hinblick auf die Umweltzone und den Feinstaub ergeben?

 

Rudolph: Erstens: Die Prüfung dauert noch an. Zweitens: Es ist eine vorsorgliche Prüfung, was impliziert, dass es sich hierbei um ergebnisoffene Vorsorge handelt. Drittens: In Bezug auf die Schilderwaldnovelle hatten wir gesagt, dass die Straßenverkehrsordnung und die betroffenen Regelungen praktisch auf den vor dieser Änderung geltenden Rechtsstand zurückfallen. Das bedeutet aber, dass bestimmte Gebotsschilder nach wie vor gültig waren und sind.

 

Frage: Herr Rudolph, wenn ich das richtig verstanden habe, sind bestimmte Schilder für die Umweltzonen oder zum Beispiel für die Parkraumbewirtschaftung usw. doch Bestandteile der Schilderwaldnovelle gewesen und damit nach Ansicht ihres Hauses jetzt automatisch unwirksam. Oder geht es jetzt um andere Verordnungen? Reden wir jetzt nur über die Schilderwaldnovelle, die rechtlich nichtig ist, wie Ihr Minister gesagt hat, oder reden wir jetzt auch noch, was die Umweltzonen angeht, über andere Verordnungen oder andere Novellen?

 

Rudolph: Herr Siebert, es ist so, dass es bei der Pressekonferenz - Sie waren ja auch anwesend - hinsichtlich der Nichtigkeit primär um die Schilderwaldnovelle ging, was nicht heißt, dass alle Verkehrszeichen auf einmal ungültig wären. Sie haben, denke ich, die Rechtsausführungen unseres Hauses noch sehr wohl im Hinterkopf.

 

Hinsichtlich der vorsorglichen Prüfung hat der Minister erlassen, dass es sich um weitere Rechtsverordnungen handelt, also eine vorsorgliche, ergebnisoffene Prüfung. Noch ist kein Ergebnis erzielt worden, weil eben erst einmal gründlich geprüft werden soll.

 

Zusatzfrage: Fallen die jetzt genannte Verordnung oder die Paragraphen bezüglich der Umweltzonen in diese Überprüfung hinein? Sind das sozusagen Verordnungen, die in einem Zeitraum erlassen wurden, der jetzt noch einmal von Ihnen überprüft wird, oder handelt es sich dabei um Paragraphen, die Teil der Schilderwaldnovelle waren?

 

Rudolph: Zwei Punkte: Der erste ist, dass ich Sie dafür um Nachsicht bitten muss, dass ich nicht im Einzelnen auf Verordnungen eingehe, weil ich keine Detaildiskussion entfachen möchte, die vielleicht an der einen oder anderen Stelle unbegründet ist. Ich kenne schlichtweg nicht jede Verordnung, die vorsorglich überprüft wird. Es ist der Auftrag ergangen, dass vorsorglich Verordnungen überprüft werden, und jetzt warten wir einmal das Ergebnis ab. Wenn wir das Ergebnis haben werden, wird es, wie wir das auch bisher im Rahmen unserer Pressepolitik gemacht haben, entsprechend kommuniziert werden.

 

Bei den Schildern - darauf möchte ich auch eingehen, Herr Siebert - ist es so, dass die Schilderwaldnovelle eine Vielzahl von Schildern umfasst, dass aber Schilder wie zum Beispiel das Halteverbotsschild - das war eines, das in der Diskussion stand, und danach hatten Sie in der Pressekonferenz auch gefragt - auch eine Gebotswirkung haben und in einer vorherigen Rechtsverordnung bereits als gültig beschrieben wurden. Insofern wird die Gültigkeit dieses Schildes an sich nicht bestritten, aber die aktuelle Schilderwaldnovelle mit dem Zitiergebot, was wiederum heißt, dass einige wenige Verkehrsschilder - zum Beispiel die Parkraumbewirtschaftung war so ein Fall - erst später ihre Kraft entfalten werden. Andere - dazu gehören die anderen Schilder meines Wissens nicht - beruhen aber auf dem Stand der Straßenverkehrsordnung, die nach wie vor gültig ist.

 

Zusatzfrage: Gehen Sie bei der Überprüfung der früheren Novellen jetzt bis in das Jahr 1949, 1998 oder 2002 zurück? Wo geht das los, und wo hört es auf?

 

Rudolph: Vielleicht muss ich Ihnen sogar dankbar sein, dass Sie diese Frage noch einmal stellen, weil man die Bürger auch wirklich nicht verunsichern darf. Dabei haben Sie als Journalist genauso eine Sorgfaltspflicht, wie ich eine Informationspflicht habe.

 

Zuruf: Vielen Dank für den Hinweis!

 

Rudolph: Es ist in der Tat so - damit greife ich nicht Sie persönlich an, sondern ich weise nur darauf hin  , dass sich dieses Thema nicht zu Populismus eignet und auch nicht dazu, die Bürger nach dem Motto „Fahren wir jetzt wieder in der DDR?“ zu verunsichern. Die Straßenverkehrsordnung besitzt nämlich auch nach der Wende Gültigkeit. Das hatten unsere Experten in der Pressekonferenz schon einmal dargestellt, und ich verdeutliche es gerne noch einmal: Es gibt also einen gewissen Rücklauf, wo wir belastbar sagen können, dass die Straßenverkehrsordnung Gültigkeit besitzt, und zwar in der Nach-Wende-Form. Insofern besteht auch kein Grund, Bürger, Autofahrer, Verkehrsteilnehmer an sich zu verunsichern.

 

Frage: Ist es korrekt zu sagen, dass, solange die Prüfung läuft, zum Beispiel alle zum Thema Umweltzonen und Feinstaub bestehenden Schilder ihre Gültigkeit behalten? Anders gefragt: Gelten mit Stand von heute und absehbar bis zum Ende der Prüfung die Schilder zu Umweltzonen und anderen Fragen?

 

Rudolph: Ehrlich gesagt möchte ich mich hier nicht zu Prophezeiungen hinreißen lassen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir, solange die Prüfung andauert, davon ausgehen müssen, dass wir erst einmal - bevor wir das Prüfergebnis haben - keine belastbaren Aussagen bezüglich der Frage „Was, wäre, wenn?“ treffen können.

 

Bei der Schilderwaldnovelle - um Ihnen ein konkretes Beispiel an die Hand zu geben - war es so, dass wir das überprüft haben, dass wir festgestellt haben, dass gegen das Zitiergebot verstoßen worden ist, und dass wir - beziehungsweise in diesem Fall der Minister -  Maßnahmen ergriffen haben, die den Kommunen Schätzungen zufolge mehrere hundert Millionen Euro ersparen. Dann ist wiederum auch die rechtliche Bewertung erfolgt, also die Frage erörtert worden: Wie ist mit diesen Schildern eigentlich umzugehen? Die rechtliche Bewertung ist in diesem Einzelfall so ausgefallen, dass Gebotsschilder nach wie vor ihre Gültigkeit behalten haben, dass aber mit der Schilderwaldnovelle neu eingeführte Schilder - wie zum Beispiel die Schilder zur Parkraumbewirtschaftung - ihre Gültigkeit erst entfalten können, wenn die Schilderwaldnovelle rechtlich sauber aktualisiert worden ist. Insofern ist es schwierig, jetzt im Einzelfall Rechtsverordnungen herauszugreifen und praktisch als Nichtjurist zu kommentieren, was denn sein könnte. Deswegen habe ich Ihnen einmal das Beispiel an die Hand gegeben, wie wir im Bereich der Schilderwaldnovelle verfahren haben.

 

Noch einmal: Es wird vorsorglich gründlich geprüft, und danach wird transparent kommuniziert.

 

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Griechenland beziehungsweise, genauer gesagt, zur Ankündigung der griechischen Regierung, noch heute einen Antrag auf Finanzhilfe an die EU und den IWF zu stellen: Wie bewerten Sie diese Ankündigung? Müssen Sie jetzt - auch vor dem Hintergrund der Zahlen in Sachen Defizit 2009, die gestern aus Athen gekommen sind - nicht davon ausgehen, dass auch auf die deutschen Steuerzahler im Rahmen der möglichen Griechenland-Hilfen höhere Lasten als bislang angenommen zukommen? Wird das nicht auch Einfluss auf den Zeitplan, von dem die Bundesregierung bislang ausgegangen ist, haben müssen?

 

SRS Steegmans: Ich kenne bislang nur die Medienberichterstattung über eine denkbare Fernsehansprache des griechischen Ministerpräsidenten. Das ist vom Sachstand her alles, was ich an dieser Stelle zur Verfügung habe. Ich werde mich deshalb an Spekulationen nicht beteiligen.

 

Wichtig ist aber: Die Aktivierungsvoraussetzungen für den Mechanismus, wie er auf europäischer Ebene in den Beschlüssen vom 11. Februar und vom 25. März beschrieben ist, gelten unverändert. Das heißt praktisch vor allem: Die Auslösung von Hilfen verlangt einen Antrag von Griechenland, ein fertiges IWF-Programm und die Feststellung einer Ultima-Ratio-Situation durch die EZB und den IWF. Das sind die Regularien, die beschlossen worden sind. An Spekulationen, was der Tag oder was die kommenden Tage, Wochen oder Monate bringen, kann ich mich nicht beteiligen - so leid mir das tut.

 

Zusatzfrage: Keine Spekulation sind ja die Zahlen für das vergangene Jahr, die aus Athen gekommen sind. Demnach ist die finanzielle Lage in Griechenland offenbar deutlich dramatischer als bislang angenommen. Das können Sie nicht ignorieren, oder?

 

SRS Steegmans: Ich möchte an dieser Stelle gern an meinen Kollegen Offer übergeben.

 

Offer: Vielen Dank. - Wir haben im Bundesfinanzministerium gestern die Marktentwicklung in Bezug auf Griechenland natürlich aufmerksam verfolgt. Wir sind der Meinung, dass die Spekulation, die dort gestern stattgefunden hat, nichts mit Deutschland oder mit den nationalen Überlegungen, wie man dafür eventuell die gesetzliche Ermächtigung finden könnte, zu tun hat. Das ist vielmehr ein Problem an den Märkten, das auf das Vertrauensdefizit zurückgeht, das aus Griechenland kommt, weil offenbar noch nicht überzeugend dargelegt ist, wie Griechenland selbst aus seiner Situation herauskommen will. Insofern ist es aus unserer Sicht ganz wichtig zu sagen, dass die Angelegenheit und die Problemlösung ganz vorrangig Sache der griechischen Regierung und auch der griechischen Bevölkerung ist.

 

Der Bundesfinanzminister hat gestern - auch in Abstimmung mit der Bundeskanzlerin - persönlich mit dem amerikanischen Finanzminister und dem griechischen Finanzminister telefoniert und hat sich in dem Telefonat gegenüber dem griechischen Finanzminister dafür ausgesprochen, dass die Prüfungen in Athen, die dort im Moment zusammen mit dem IWF - der dort gerade eine Mission hat - durchgeführt werden, zügig stattfinden mögen, damit die Glaubwürdigkeit auch an den Märkten zurückkehren kann. Für Griechenland ist vonseiten der Kommission ein dreijähriges Programm in Auftrag gegeben worden, wobei nur das Jahr 2010 bisher in den einzelnen Maßnahmen konkretisiert wurde. Bei der IWF-Mission, die seit vergangenen Mittwoch in Griechenland tätig ist, geht es ja darum, dieses Programm auch für die Jahre 2011 und 2012 in den konkreten Maßnahmen zu präzisieren, zu konkretisieren, und damit - auch gegenüber den Märkten - deutlich zu machen, welche Anstrengungen Griechenland konkret unternimmt, um das Vertrauen an den Märkten zurückzugewinnen.

 

Insofern ist es wichtig zu betonen, dass der Ball hier nach wie vor ganz klar bei der griechischen Regierung liegt. Nichtsdestotrotz sind wir natürlich auch in Deutschland zu Solidarität verpflichtet und werden das, wenn nötig, auch beweisen. Das tun wir, um den Euro zu stabilisieren, und insofern tun wir das auch in unserem eigenen nationalen Interesse. Insofern ist es wichtig, dass Griechenland jetzt schnell mit dem IWF zusammenarbeitet, um (die Maßnahmen für) diese drei Jahre - insbesondere die Jahre 2011 und 2012; das will ich an dieser Stelle noch einmal betonen - hinreichend zu konkretisieren.

 

Zu der Meldung von heute Morgen, dass Griechenland einen Antrag stellen wolle, kann ich nur sagen, dass ein solcher Antrag bisher - jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, als ich auf dem Weg in die Bundespressekonferenz war - zumindest bei uns noch nicht eingegangen ist. Wenn ein solcher Antrag eingehen sollte, dann wird die Bundesregierung unmittelbar handlungsbereit sein. Im Moment ist die Situation in Griechenland von der Finanzierungsseite her aber auch so, dass es einen akuten Finanzierungsbedarf nicht gibt.

Griechenland hat vielmehr bis etwa in den Mai hinein seine Defizite finanziert. Wir würden daher auch bei den Handlungen, die wir eventuell national planen, jetzt nicht unmittelbar in einen ganz eiligen Zugzwang kommen. Falls Griechenland den Antrag stellen würde, müsste die Notwendigkeit dieser Hilfe ja auch von der Kommission, von der EZB und vom IWF bestätigt werden. Insbesondere müsste bestätigt werden, dass das Sanierungsprogramm für die Jahre bis 2013 auch in den Einzelmaßnahmen plausibel ist und greifen kann. Auf dieser Basis müssten dann noch die Staats- und Regierungschefs der Euroländer einstimmig eine Entscheidung herbeiführen.

 

Zu Ihrer Frage nach dem deutschen Steuerzahler: Der Finanzminister hat gestern in dem Interview im Deutschlandfunk noch einmal betont, dass der deutsche Steuerzahler hier erst einmal - und hoffentlich auch endgültig - nicht betroffen ist; denn der Weg dieser bilateralen Hilfe, die wir dann von uns aus zur Verfügung stellen würden, sieht einen Kredit der KfW vor, der durch den Bund garantiert beziehungsweise verbürgt werden müsste. Für die Verbürgung brauchen wir im Bundeshaushalt eine gesetzliche Ermächtigung.

Der Finanzminister hat sich aktiv dafür ausgesprochen, dass dabei das Parlament eingebunden wird. Das ist, wenn es um ein Gesetz geht, selbstverständlich. Auf welchen Wegen das dann geschehen würde, bleibt der weiteren Entwicklung vorbehalten, insbesondere auch im Hinblick auf die Tatsache, dass jetzt durch die IWF-Mission nach wie vor die Prozesse in Athen laufen. Falls es zu einer solchen Situation kommen sollte, sind wir handlungsbereit.

 

Zusatzfrage: Heißt „handlungsbereit“ auch, dass es möglicherweise zu einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren kommen könnte, wie das im Finanzministerium offenbar schon überlegt wurde, dass man also die Griechenland-Hilfe an ein schon eingereichtes Gesetz anhängt?

 

Offer: Es gab jetzt auch klare Festlegungen vonseiten der Koalitionsspitzen. Dem Finanzminister und der Bundesregierung insgesamt wurde zugesagt, dass man sich gegebenenfalls, wenn es denn notwendig wird, um eine beschleunigte Gesetzgebung bemühen würde. Das ist eigentlich auch das Ergebnis der letzten Tage gewesen. Insofern schauen wir zuversichtlich nach vorne, was diese Umsetzung angeht - wenn sie denn erforderlich würde.

 

Frage: Herr Offer, es gibt dazu plausible Berechnungen und Angaben, die auch in den Medien dargestellt worden sind, dass Griechenland in den nächsten Jahren seine Schulden nicht nur refinanzieren, sondern restrukturieren muss. Können Sie diese Angaben kommentieren?

 

Offer: Die Konzeption, die von den Staats- und Regierungschefs in ihrer Erklärung vom 25. März verabredet wurde und auf die die Finanzminister in ihrer Telefonkonferenz am 11. April abgehoben haben, sieht gerade dieses Modell, das Sie ansprechen, nämlich eine Umschuldung griechischer Staatspapiere, eben nicht vor. Es geht darum, die Eurozone insgesamt durch die Maßnahmen zu stärken und insofern Griechenland zu verpflichten, in den nächsten Jahren verbindlich Anstrengungen zu unternehmen, um auf einen gesunden und soliden Kurs zurückzukehren und das, wenn erforderlich, auch mit IWF-Hilfen und bilateralen Hilfen zu unterstützen. Das ist das Konzept. Das, was Sie ansprechen, spielt dabei keine Rolle.

 

Zusatzfrage: Darauf bereiten Sie sich auch nicht vor?

 

Offer: Aus der Erklärung der Staats- und Regierungschefs geht nicht hervor, dass man sich darauf vorbereiten möchte.

 

Zusatzfrage: Es gibt aus der Opposition die Forderung, die Gläubiger mit einzubeziehen, also Griechenland nicht einfach Geld beziehungsweise Kredite zur Verfügung zu stellen, sondern die Gläubiger mit einzubeziehen. Was halten Sie davon?

 

Offer: Ich sage noch einmal: Die Grundlagen für die bilateralen und die IWF-Hilfen haben die Staats- und Regierungschefs in ihrer Erklärung, die Sie kennen, gelegt. Die Finanzminister haben das zuletzt im Rahmen eines dreijährigen Programms mit einem Volumen von bis zu 30 Milliarden Euro präzisiert. Das sind die Grundlagen der Gespräche und Verhandlungen. Andere Dinge kann ich nicht bestätigen.

 

Frage: Es gibt Konstellationen, die besagen, dass man sogar - wahrscheinlich unfreiwillig - daran verdienen könnte, wenn die Zinsen immer weiter in die Höhe geschraubt werden. Gibt es auch bei Ihnen solche Berechnungen?

 

Offer: Sie meinen, dass wir in Deutschland davon profitieren?

 

Zusatz: Über die KfW-Kredite etc.

 

Offer: Immer, wenn ein Kredit gewährt wird, liegt dem ein Zinssatz zugrunde. Dieser Zinssatz ist als marktkonform festgelegt worden, wie ihn dann die KfW im Falle eines Falles an Griechenland ausreichen würde. Dieser Kredit muss natürlich von der KfW refinanziert werden. Der Refinanzierungszins wird aufgrund der guten Bonität der KfW natürlich unter dem Ausleihzins liegen. Insofern entsteht eine positive Marge für die KfW. Das ist aber in jedem Kreditgeschäft so. Das ist auch in anderen Hilfefällen so nötig. Auch der Bund, der dann dafür eine Bürgschaft geben würde, würde vermutlich ein Bürgschaftsentgelt verlangen - übrigens nach der Bundeshaushaltsordnung im Sinne des Steuerzahlers verlangen müssen  , sodass so gesehen der Effekt eintritt, dass erst einmal sozusagen eine Entlastung des Steuerzahlers vorhanden ist, wenn Sie so wollen.

 

Aber es gibt natürlich dabei auf der anderen Seite auch ein gewisses Risiko, von dem wir nicht hoffen, dass es eintritt. Wenn wir fest damit rechnen würden, dass es eintreten würde, dürften wir auch gar nicht so verfahren. Insofern liegt dem eine positive Prognose zugrunde.

 

Es gibt das gleiche Modell in ähnlicher Anwendung bei dem Finanzmarkstabilisierungsfonds, dem SoFFin, der den Banken insbesondere mit Garantien hilft. Dafür zahlen die Banken auch Gebühren.

 

Frage: Ich wollte Sie nach der Begründung fragen, warum man eine solche Umstrukturierung oder eine Beteiligung der Gläubiger ablehnt, die hohe Zinsen für die Griechenland-Papiere einstreichen.

 

Offer: Reden wir über den Primär- oder den Sekundärmarkt?

 

Zusatzfrage: Ich rede davon, dass man offenbar nicht möchte, dass es zu einer Umstrukturierung kommt, bei der die Papiere an Wert verlieren würden, sondern man möchte die 100 Prozent absichern. Warum macht man das? Es gibt von der Fachwelt die Forderung, dass es eigentlich sinnvoll wäre, dass sich die Leute, die die Papiere zu hohen Zinsen gekauft haben, beteiligen, wenn es zu so einer Entwicklung kommt.

 

Offer: Die Fragen, die Sie stellen, unterstellen ein anderes Modell oder eine andere Annahme für Hilfen oder einen Sanierungsprozess. Das ist nicht das Modell, für das sich die Staats- und Regierungschefs und die Finanzminister entschieden haben. Das sieht vor, dass Griechenland - ich wiederhole mich jetzt - eigene Anstrengungen unternimmt und diese Hilfen, von denen ich gesprochen habe, sofern erforderlich und im Falle eines Falles ergänzend gewährt werden. Es gibt keinen Grund, auch aufgrund neuer Entwicklungen, das infrage zu stellen. Insofern ist das kein Thema.

 

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema Solarförderung. Es gibt eine Meldung, nach der es in Koalitionskreisen eine Einigung gegeben haben soll, was die Solarförderung angeht. Kann man das so bestätigen? Gibt es weitere Einzelheiten?

 

Schwarte: Bestätigen müssten das die Fraktionen selber. Aber es ist uns auch zur Kenntnis gebrachten worden, dass es diese Einigung geben soll.

 

Zusatzfrage: Weitere Einzelheiten kennen Sie nicht, zum Beispiel was das beinhalten soll?

 

Schwarte: Was die Einzelheiten angeht, würde ich Sie bitten, sich an die Koalitionsfraktionen zu wenden.

 

Nach dem, was mir vorliegt, kann man grundsätzlich sagen, dass die Grundstruktur des Kabinettsvorschlags erhalten geblieben ist. Deswegen begrüßt der Umweltminister diese Einigung. Der vorgesehene Zeitplan kann eingehalten werden, sodass die Änderung der Solarförderung zum 1. Juli in Kraft treten würde und in der übernächsten Sitzungswoche eine Verabschiedung möglich ist.

 

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Bredohl zum Thema Weimarer Dreieck. Gibt es Überlegungen, das Dreieck zu einem Viereck umzugestalten, so zum Beispiel mit der Ukraine?

 

Zweitens. Braucht man überhaupt noch so ein Konsultationsforum wie das Weimarer Dreieck? Das ist noch vor dem Beitritt Polens zur EU ins Leben gerufen worden. Jetzt gibt es verschiedene andere Foren, in denen man die Meinungen austauschen kann. Ist es nicht sozusagen eine formale Anerkennung der Rolle Polens, eine solche Institution weiter am Leben zu halten?

 

Bredohl: Sie stellen sicherlich berechtigte Fragen. Just dem dient auch das Treffen beziehungsweise dienten die Gespräche im Vorfeld des Treffens, die in den vergangenen Monaten stattgefunden haben. Im Ergebnis haben sich die drei Außenminister überzeugt gezeigt, dass es sinnvoll ist, zu einem erneuten Treffen des Weimarer Dreiecks zusammenzukommen. Sie wissen vielleicht, dass das letzte Treffen im Jahr 2008 stattgefunden hat. Auch das Treffen davor lag etwas länger zurück.

 

Die Antwort kann sozusagen in zwei Teilen gegeben werden. Zum einen: Ja, es macht Sinn, sich auch in der vergrößerten EU hier und da in kleineren Gruppen zu treffen, um einfach die Sichtweisen verschiedener Mitgliedsstaaten, die aus unterschiedlichen Gründen wichtig für die Entscheidungsfindung sind, zusammenzuführen. Zum anderen gibt es die Überzeugung, dass es aber auch wichtig ist, den Blick dabei nicht nach innen, sondern nach außen zu richten. Deswegen gibt es die Einladung des ukrainischen Außenministers, um, wie ich es eben geschildert habe, die Themen, die die Ukraine und die europäische Nachbarschaftspolitik betreffen, zu diskutieren.

 

Das heißt aber nicht, dass das auf eine dauerhafte Verstetigung, auf ein Viereck hinauslaufen muss. Es gibt die Überzeugung der Außenminister, den Blick, wie gesagt, nach außen zu richten.

 

Frage: Herr Bredohl, eine Frage zu dem informellen Treffen der Nato-Außenminister in Tallinn. Wem vertraut Ihr Außenminister mehr: Herrn Rasmussen, der alle taktischen Nuklearwaffen behalten will, oder dem amerikanischen Präsidenten, der eine Reduktion durchaus für möglich hält? Diese wäre dann ansatzweise sogar mit dem Koalitionsvertrag kompatibel, was die hier gelagerten Sprengköpfe angeht.

 

Gab es gegenüber dem Minister eigentlich eine Art Frühwarnung, beispielsweise der Politischen Direktorin, dass Herr Rasmussen das so sagen würde, wie er es gesagt hat?

 

Bredohl: Ich möchte nicht auf einzelne Äußerungen des vergangenen Tages oder der vergangenen Wochen eingehen und diese im Einzelnen interpretieren. Ich habe ein bisschen Rückmeldung sowohl vom Abendessen bekommen, das gestern stattgefunden hat, als auch von der Pressekonferenz, die der Minister abgehalten hat, wo ihm ähnliche Fragen gestellt wurden.

 

Insgesamt habe ich sowohl aus der Delegation, was das gestrige Gespräch angeht, als auch hinsichtlich der Pressekonferenz von einer großen Zufriedenheit über die Diskussion gehört. Es ist ein Grundkonsens über eine ganze Reihe von Thesen und Bereichen hergestellt worden.

 

Es gab einen Grundkonsens darüber, dass die Themen Abrüstung und Rüstungskontrolle auf der Tagesordnung der Nato nach oben gehören. Es gab weiterhin in der Nato einen Grundkonsens darüber, dass die Vision des amerikanischen Präsidenten von einer nuklearwaffenfreien Welt unterstützt wird und dass das Thema strategische Nuklearwaffen zu diskutieren ist.

 

Dass das keine Frage ist, die innerhalb von Wochen oder Monaten entschieden wird, war und ist, wie ich glaube, allen Beteiligten klar. Insofern kann ich auf Ihre Frage zum Frühwarnsystem sagen: Das funktioniert.

 

Zusatzfrage: Außenminister Westerwelle hat die Grundforderung nach einer atomwaffenfreien Welt, das Loswerden der hier stationierten Sprengköpfe und das Bewahren der Abschreckungspotenziale, die er auch gerne behalten hätte, für kompatibel gehalten. Da driftet doch schon etwas grundsätzlich auseinander.

 

Bredohl: Ich glaube nicht, dass das ein Gegensatz ist, also einerseits die Überzeugung, dass in der heutigen Welt Abschreckung weiter notwendig ist und andererseits die Auffassung, dass man auf dem Weg der Abrüstung auch weitere Schritte nach vorne machen kann. Man muss eben die Bereiche definieren. Man muss schauen, in welchen Gebieten das möglich ist.

 

Man hat beispielsweise im amerikanisch-russischen Vertrag, der vor wenigen Wochen abgeschlossen worden ist, gesehen, dass es in einem sehr großen Bereich möglich war. In 10 Tagen wird in New York die Konferenz über die Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags beginnen. Auch dort wird man feststellen, dass das Thema Nichtverbreitung einerseits und das Thema Abrüstung anderseits zwei Seiten derselben Medaille sind.

 

Soll heißen: Wenn es bei der Nichtverbreitung Fortschritte geben soll beziehungsweise wenn die Nichtverbreitung in ihrer Bedeutung erhalten werden soll, wird die Forderung an uns gerichtet werden, bei der Abrüstung Fortschritte zu machen.

 

Insofern glaube ich, dass allen bewusst ist, dass es ein komplexes Thema ist und dass man in den verschiedenen Bereichen, die es gibt, sicherlich intensive und lange Diskussionen wird führen müssen. Aber es gibt, wie gesagt, schon eine Zufriedenheit darüber, dass die Nato-Außenminister - und nicht nur einige Kollegen, mit denen der Minister vor Kurzem den Brief an den Generalsekretär geschrieben hat - nicht nur gebeten haben, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen, sondern auch in der Allgemeinheit anerkannt haben, dass es ein wichtiges Thema für die Nato als solche ist.

 

Rudolph: Ich möchte eine Sache zur Expertenrunde am kommenden Dienstag ergänzen: Es wird für die TV-Medien eine Möglichkeit für Auftaktbilder geben. Für alle Medien wird unmittelbar davor ein Statement des Ministers stattfinden.